Der 20-jährige Kunde, der durch die Explosion im Gesicht verletzt wurde und mehrere Zähne verlor, hatte die E-Zigarette online bestellt und direkt aus China bezogen. Das billige Plagiat einer amerikanischen Luxus-E-Zigarette war ohne Akku geliefert worden. Beim einlegen eines Akkus in einem Fachgeschäft in Köln flog das Gerät in die Luft. Während dieser Unfall durch die Marketingmaschienerie der E-Smoke Lobby noch in Richtung "kauft nur beim Fachhändler" zurechtgedeutet werden kann, ist das bei der nächsten Sache schon schwieriger.
Eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung kommt zu dem Ergebnis, dass E-Zigaretten und E-Shishas (unabhängig vom Nikotingehalt) gesundheitliche Risiken bergen. Als kurzfristige schädliche Effekte wurden Atemwegseinengungen, Reizungen im Rachen und Mundraum und trockener Husten nachgewiesen. Auch wenn es noch keine Langzeistudien gibt, geht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) davon aus, dass ein dauerhafter Konsum ebenfalls Schädigungen der Atemwege verursachen kann. Der Bundestag hat daher im Januar ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas beschlossen. Es sieht vor, dass die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren auch für diese neue elektronische Form der Rauchwaren gelten. Kurz gesagt, sie dürfen nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden.
Das Image von E-Smoke als gesundheitsschonenden Alternative zur Zigarette bröckelt zusehends. Auch wenn kein Tabak verbrannt wird und so nicht wie beim klassischen Rauchen hunderte giftige Substanzen freigesetzt und eingeatmet werden. Die im eingeatmeten Aerosol enthaltenen Stoffe sind alles alle als der Gesundheit des Menschen zuträglich. Liquids von E-Zigaretten enthalten hauptsächlich Propylenglykol, Wasser, Glyzerin, Ethanol, Nikotin und häufig verschiedene Aromastoffe. Liquids ohne Nikotin sind ebenfalls erhältlich. Einige im Labor untersuchte Liquids enthielten geringe Mengen an giftigen Substanzen wie tabakspezifische Nitrosamine und Diethylenglykol (DEG), in Ausnahmefällen wurden auch verschreibungspflichtige Medikamente (Wirkstoffe zur Behandlung von Übergewicht / Impotenz) gefunden.
Quellen: Kölner Stadtanzeiger und "rauchfrei-info.de" der BZgA
Foto: Fotolia.de (stryjek)
Foto: Fotolia.de (stryjek)
1 Kommentar:
Dieser Artikel ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Jedoch sehr gut geschrieben und ich stimme mit allem. Mein Kompliment an den Autor!
Kommentar veröffentlichen