31 Dezember 2015

Drogenjahr 2015

Der Jahresrückblick 2015 zu den Themen Drogen und Sucht.

Zum Start ins neue Jahr gab es im Januar gleich zahlreiche Erfolgserlebnisse für Polizei und Zoll. Mit Weihnachtspapier getarnt finden Zollfahnder fünf Kilo Marihuana und ein Kilo Crystal bei einem Pärchen, das in Seifhennersdorf aus Tschechien einreiste. Zwei Kilogramm Crystal fand die Polizei im Hohlraum eines Mercedes-Transporters von zwei Dresdnern die in Sebnitz die Grenze überquerten. Am Bahnhof in Oldenburg/Holstein wurde ein 35-jähriger sogenannter „Body-Packer” festgenommen, der 106 Behälter mit 800 Gramm Kokain und 200 Gramm Heroin geschluckt hatte. Er war unterwegs nach Skandinavien.


Aber auch weniger erfreuliches gab es im Januar. Armin N. (53) muss sich wegen dem Besitz von 1,8 Kilo Kokain vor dem Landgericht Kempten verantworten. Der Polizeihauptkommissar war Chef der Drogenbekämpfung im Allgäu und das obwohl er selbst süchtig war. Der Stoff war ihm von der Staatsanwaltschaft Kempten zu Schulungszwecken überlassen worden. Erst als sein Konsum zu immer gewalttätigeren übergriffen auf seine Frau führten, flog die Sache auf. Verurteilt wurde er zu 6,5 Jahren Gefängnis plus 15 Monate Drogenentzug.


Im Februar sprach das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein denkwürdiges Urteil (Az. 9 L 541/14). Demnach rechtfertigt auch passiver Cannabis-Konsum einen Führerscheinentzug. Im verhandelten Fall glaubte das Gericht dem Mann nicht, dass er am Vorabend nicht selbst gekifft habe, dazu war der THC-Gehalt im Blut zu hoch. Doch selbst wenn er, wie angegeben, am Vorabend nur mit  ausgiebig rauchenden Freunden zusammen gesessen hat. Auch beim passiven Rauchen kann ein bewusster Konsum unterstellt werden. Er hätte sich daher darüber im Klaren sein müssen, dass er nicht mehr verkehrstauglich war.


Ende Februar wurde in Leipzig Kriminalgeschichte geschrieben Da wird der 20 Jährige Maximilian S. verhaftet. Der in Folge als "Kinderzimmer-Dealer" bezeichnete Kopf hinter der Website “Shiny-Flakes”, betrieb aus der elterlichen Wohnung heraus einen gigantischen Drogenvertrieb. In zwei Jahren hatte er fast eine Tonne Drogen verkauft, 320 Kilo verschiedenste Substanzen wurden bei ihm sichergestellt. Nach weiteren Durchsuchungen und einer Pressekonferenz Anfang März waren die Shiny-Flakes-Kunden in Aufruhr, die Polizei hat ihre Namen und Adressen. Maximilian S. wurde mittlerweile zu 7 Jahre Gefängnis verurteilt.


Im März wurde in Irland für einen Tag versehentlich diverse Drogen legalisiert. Möglich macht das ein Urteil des irischen Berufungsgerichtes, das ein altes Verbots-Gesetz für verfassungswidrig erklärte. Wie die irische Tageszeitung „Irish Examiner“ berichtete seien bestimmte Ergänzungen des Anti-Drogen-Gesetz von 1977 ungültig. Und zwar die, die die kontrollierte Abgabe bestimmter Substanzen erlaubte. Bis vom irischen Parlament ein neues Gesetz verabschiedet werden konnte, waren der Besitz von Drogen wie Ecstasy oder Benzodiazepinen straffrei. Von der „Gesetzeslücke“ waren rund 100 Drogen betroffen.


Die im April veröffentlichte Rauschgiftlage 2014 zeigt einen Anstieg der Drogentoten um drei Prozent auf 1.032 Personen. Während die Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von Heroin, Kokain und Crack seit Jahren zurückgeht, steigt die Anzahl der Todesfälle nach dem Konsum von Amphetaminen und Metamphetaminen. Auffällig ist die um das Fünffache gestiegene Anzahl der Todesfälle nach dem Konsum Neuer Psychoaktiver Stoffe (NPS), so genannter „Legal Highs“.


Bei ihrem Parteitag im Mai in Berlin schreibt sich die FDP die Legalisierung von Cannabis ins Parteiprogramm. Mit einer Mehrheit von 62 Prozent stimmten die Liberalen für die Legalisierung der Droge. Unter strikten Auflagen soll sie, in ausgewählten Geschäften, an Erwachsene verkauft werden können. Damit konnte der Parteinachwuchs von den Jungen Liberalen (JuLi) einen Erfolg feiern, der seit Jahren für die Legalisierung wirbt. Eine staatlich kontrollierte Freigabe könnte, nach Meinung der FDP, dem Schwarzmarkt den Boden entziehen. Cannabis sollte dann wie Zigaretten besteuert werden. Mit den zusätzlichen Einnahmen von bis zu einer Milliarde Euro, sowie dem eingesparten Geld bei Justiz und Polizei, möchte die FDP dann Maßnahmen für Jugendschutz und Drogenprävention bezahlen.


Im Mai gibt es ein hartes aber gerechtes Urteil in New York. Der Gründer des Online-Drogenbasars „Silk Road“  Ross W. Ulbricht (31) muss Lebenslänglich ins Gefängnis. Ulbricht nutzte das damals neue elektronische Zahlungsmittel Bitcoins, sowie eine von der US Marine (Naval Laboratories) entwickelte Technologie namens „Tor“.  Daraus schuf der kriminelle Student einen vollkommen anonymen Schwarzmarkt für Waffen, Drogen und Kinderpornos im Netz. Silk Road soll laut FBI einen Umsatz von 1,2 Milliarden US-Dollar und einen Gewinn von 70 Millionen US-Dollar generiert haben.  


Anfang Juni gab es eine „Drogenrazzia“ bei der Piratenpartei in Chemnitz. Sieben Kripobeamte und ein Staatsanwalt stellen in der Geschäftsstelle Vogelfutter aus Hanfsamen sicher. Die von absoluter Bedeutungslosigkeit bedrohte Partei hatte sich mit Hanfsamen eingedeckt, um diese zu verteilen. Ausdrücklich deklariert als Vogelfutter, wollten die Politiker so gegen die Kriminalisierung von Cannabis protestieren. Der Zusatz auf dem Flyer: „Man kann die Samen auch in die Erde drücken, denn Vögel mögen Denkspiele,“ fand die Staatsanwaltschaft nicht so lustig.


Im Juni gab es dazu mal wieder eine Rekord-Feststellung von Drogen in Mexiko. In der nordmexikanischen Grenzstadt Tijuana entdeckten sie fast 42 Tonnen Marihuana, verpackt in 5271 Paketen im Keller eines Hauses. Die Behörden nehmen an, dass die Drogenpakete dem Arellano-Félix- oder dem Sinaloa-Kartell gehören. Beide Gruppen sind in der Region an der Grenze zu den USA aktiv und lieferten sich auch in diesem Jahr tödliche Revierkämpfe.


Im Juli wurden bei der „Operation Salan“ mit rund 60 tschechischen Zöllnern eine Bande die mit Cannabis handelte zerschlagen.  Bei der Razzia in Prag und Brünn nahmen die Beamten vier Drogenhändler fest. Ein weiterer wurde in der Slowakei gefasst. Außerdem fanden die Beamten in drei Autos über 45 Kilogramm Marihuana, das gerade nach Deutschland transportiert werden sollte. Bei Hausdurchsuchungen stießen sie auf Plantagen mit insgesamt 420 Pflanzen. Die Drahtzieher stammten aus Vietnam.


Im August urteilte das Landgericht Ravensburg das Bier nicht mit “bekömmlich” beworben werden darf. Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt und untersagte, per einstweiliger Verfügung, die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte das Gericht: “gesundheitsbezogene Aussagen zu Alkohol in Werbeslogans sind verboten”.


Ebenfalls im August gab es mal wieder eine größeren Kokainfund in Bananenkisten. Als die Arbeiter eines Essener Großmarktes die Kisten nach faulem Obst kontrollierten, fanden sie 100 Kilo Kokain. Die Lieferung für einen deutschen Discounter kam offenbar über den Hafen im niederländischen Rotterdam, die Polizei vermutet, dass die Drogen gar nicht in Essen ankommen, sondern auf dem Weg ausgetauscht werden sollten.


Im September zeigte sich wie schnell die Wirkung von Drogen unterschätzt wird. In der Lüneburger Heide vergifteten sich 29 Menschen bei einer bei Mediziner-Tagung. Rund 90 Mitarbeiter vom  Roten Kreuz, 70 Feuerwehrleute, 15 Rettungswagen und ein Hubschrauber mussten sich um die durch Amphtaminkonsum zum Teil schwer benommenen Heilpraktiker kümmern. Diese hatten die Wirkung der verbotenen Droge 2C-E (auch Aquarust genannt) unterschätzt. Das ging einer 35-Jährigen in Idar-Oberstein mit einer so genannten Kräutermischung  (auch “Legal High” genannt) ebenso. Nur bezahlte sie das Unterschätzen mit ihrem Leben.


Im Oktober urteilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte über einen Vorstoß des Grün-regierten Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Demnach dürfen in dem Berliner Bezirk auch weiterhin keine “weichen” Drogen wie Haschisch und Marihuana in Coffeeshops verkauft werden. Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken ist demnach mit dem Betäubungsmittelgesetz nicht vereinbar. Der Alternativbezirk wollte mit der Legalisierung auch den ausufernden, kriminellen Drogenhandel im Görlitzer Park und dem RAW-Gelände eindämmen. Dem Urteil folgte noch im selben Monat die Zerschlagung eines dortigen Drogenhändlerrings. Dabei werden 5 Personen verhaftet sowie drei Kilogramm Marihuana und 25.000 Euro Bargeld beschlagnahmt.


Im November gab es das Urteil im Prozess gegen drei Bundespolizisten der Inspektion in Klingenthal. In bis zu 30 Fällen hatten die insgesamt 80 Gramm Crystal geschmuggelt. Zwei wurden vom Amtsgericht Zwickau zu Haftstrafen zwischen neun Monaten und einem Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Dienstgruppenleiter Sascha H. (42) kassierte neun Monate Haft ohne Bewährung. Er soll seinen Kollegen mit dem Codewort „windstill“ mitgeteilt haben, dass keine Kontrollen stattfinden. Die Drogen schmuggelten die Beamten für den Eigenbedarf.


Im Zuge der Ermittlungen zu dem Terrorangriff von Paris vom 13. November, bei dem radikale Islamisten 130 Menschen töteten, gerät auch eine Droge in Focus der Öffentlichkeit. Offenbar gibt es Hinweise, dass die Attentäter eine synthetische Droge namens „Captagon" konsumierten, um sich auf die Anschläge in der französischen Hauptstadt vorzubereiten. Diese ist fast ausnahmslos im Nahen Osten zu finden und beliebt bei den Kämpfern des „Islamischer Staat“. Sie dämpft Gefühle wie Schmerz, Furcht oder Hunger und hält die Kämpfer wach. Das hat Captagon bereits den Spitznamen „Dschihadisten-Droge“ eingebracht.


Im Dezember kündigte mit Kanada das erste Land aus der Gruppe der sieben führenden Industriestaaten (G7) an, Cannabis zu legalisieren. Damit kommt der neue, liberale Premier Justin Trudeau (43) einen Wahlkampfversprechen nach. Der Konsum soll im Laufe des nächsten Jahres straffrei werden, eine entsprechende Gesetzesreform sei schon in Arbeit. Ein ähnlicher versuch im Jahr 2004 scheiterte noch am Druck aus den USA, doch damit ist diesmal nicht zu rechnen


Joko Winterscheidt gelang es im Dezember bei „Joko gegen Klaas - Duell um die Welt" tatsächlich das Niveau in deutschen Fernsehen nochmals zu senken. Bei einer Challenge schluckte er das  Halluzinogen „Ayahuasca",  ein Rauschmittel aus Ecuador das potenter wirken soll als LSD. Bereits nach wenigen Minuten bekam Herr Winterscheidt die Wirkung der Droge  zu spüren. Der TV-Kasper muss sich plötzlich übergeben und kann sich nicht mehr eigenständig bewegen. Die mehr als fragwürdige Challenge wurde heiß diskutiert, echte Konsequenzen hatte das unverantwortliche Handeln der beiden natürlich nicht.

04 Dezember 2015

FreD für Crystal Meth

Endlich kommt FreD auch nach Sachsen und nicht irgendein FreD, sondern ein FreD für Crystal Meth. „FreD“ steht für „Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten. Das Konzept gehört zur selektiven bzw. indizierten Suchtprävention. Also eine Form der Drogenprävention die sich an eine spezielle Zielgruppe richtet. Im Fall von „FreD“ ist die Zielgruppe zwischen 14 und 21 Jahren alt und praktiziert einen riskanten Drogenkonsum.

Die Jugendlichen werden in der Regel von Polizei, Justiz und Jugendhilfe zu „FreD“ vermittelt. Nach einem Einzelgespräch in dem die individuelle Situation, die Eignung und die Motivation des Jugendlichen beleuchtet wird, beginnt der Konsum-Reflexion-Kurs. Dieser ist der Kern von FreD. Acht bis zehn Teilnehmer sollen hier in acht Stunden (die in zwei bis vier Einheiten aufgeteilt werden) ihr Konsumverhalten kritisch hinterfragen. Dabei soll die Rückmeldung zwischen Gleichaltrigen zu den jeweiligen Konsummustern die Einstellung zum eigenen Konsum ändern. Auch die die Hemmschwelle weitere Angebote der Drogenhilfe anzunehmen wird abgebaut. Eine Teilnahmebestätigung, welche in der Regel als Auflage von der entsendenden Stelle abverlangt wird, soll einen gewissen sozialen oder justiziellen Druck aufbauen sich dem FreD-Programm zu stellen.

In Deutschland wird FreD an 116 Standorten mit 236 Trainern (Stand: November 2015) umgesetzt. Besonders in den stark von der Crystal Problematik betroffenen Bundesländer Bayern (derzeit 22 Standorte), Thüringen (7 Standorte) und Sachsen (Standorte in Planung) soll es klientelspezifische Anpassungen geben. So bedarf die kürzere Aufmerksamkeitsspanne der Crystal-User auch kürzere Sitzungen. Auch auf die besondere Gereiztheit der Konsumenten muss FreD mit einem angepasstem Umfeld reagieren.

FreD ist ein Programm zur frühen Drogen und Suchtprävention. Sie richtet sich an Jugendliche am beginn einer „Drogenkarriere“ möglichst wenn sie das erste mal ärger kriegen wegen ihres Suchtmittelkonsum. In dieser Phase sind sie mit bunten Faltblättchen und den üblichen Warnungen vor Drogen nicht mehr erreichbar. Harte Strafen sind bei Konsumentendelikten weder zu erwarten noch zielführend. Jedoch lässt sich durch das Betäubungsmittelgesetz der gewisse Druck aufbauen der nötig ist, um die Konsumenten aus der Wohlfühlzone zu holen. Denn gerade am Anfang wirkt die Welt im Drogenrausch so toll, das man die ohne Druck von außen gar nicht verlassen mag.

Eine Adaption für Crystal Meth und eine Einführung von FreD auch in Sachsen halte ich dringend notwendig. Kinder kann man vielleicht mit Prävention per „Meth-Face-Fotos“ noch abschrecken. Und Konsumenten die schon schwere Suchtprobleme haben, werden über Kranken- und Rentenkassen oder von „Therapie statt Strafe“ für eine Behandlung erreichen. Aber eine Schnittstelle zwischen Prävention und Behandlung, die Kooperation zwischen Strafverfolgern und Jugendschützern in der praktischen Intervention fehlt. Zumindest hier in Sachsen noch.

Der Scheitelpunkt der Crystal-Welle ist noch lange nicht erreicht. Um so wichtiger ist der Aufbau wirkungsstarker Kooperationsstrukturen in der Frühintervention. Ich halte das Konzept von FreD dabei für einen ganz wichtigen Baustein.

Quelle: Dokumentation zur Jahrestagung der Drogenbeauftragten am 6. November 2015  in Berlin

24 November 2015

NpSG das Legal High Gesetz

Kräutermischung, Badesalz, Lufterfrischer oder Pflanzendünger. Die Verpackung suggeriert, wie auch die Bezeichnung “Legal High”, ein harmloses Produkt. Doch der Konsum hat schon einige Opfer gefordert, nicht zuletzt auch weil die tatsächlichen Inhaltsstoffe stets im dunkeln bleiben. Die Entwicklung immer neuer Rauschmittel ist in den letzten Jahren in rasantem Tempo vorangetrieben worden. Jede Woche registriert das Frühwarnsystem der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zwei neue Substanzen. Dabei handelt es sich um Stoffe, die weder vom Betäubungsmittelgesetz (denn hier können sie nicht so schnell aufgenommen werden) noch vom Arzneimittelgesetz (die Anwendung dieses Gesetzes wurde vom EuGH untersagt) erfasst werden. In dieser Rechtslücke konnte sich das Geschäft prächtig entwickeln, doch bald wird diese Lücke geschlossen.


Laut dem Entwurf des “Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes” (NpSG) werden
  • Herstellung,
  • Handel,
  • Einfuhr,
  • in Verkehr bringen
verboten und unter Strafe gestellt. Und zwar gem § 5 Abs. 1  NpSG zu einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe.


Im § 5 Abs. 2  NpSG wird geregelt in welchen Fällen sich die Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren bewegt, also von einem Verbrechen die Rede ist:


Nr. 1 wenn man gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt
Nr. 2 als über 21 Jähriger an Personen unter 18 ab gibt oder überlässt
Nr. 3 viele Menschen gefährdet, schwere Gesundheitsschäden auslöst oder besonders viel Geld damit verdient.


In der zum Gesetz gehörenden Anlage sind, teilweise mit skizzierten chemischen Verbindungen, ganze Stoffgruppen aufgenommen. So wird beispielsweise definiert was ein synthetisches Cannabinoid ist und welche Abwandlungen möglich sind. Sie alle würden vom NpSG erfasst werden.


Das Gesetz zielt ganz klar auf die Bekämpfung des Online-Handels mit Legal Highs. Da der reine Besitz zum Eigengebrauch nicht unter Strafe gestellt wird, haben Konsumenten, sollten sich in ihren Produkten keine Bestandteile befinden die auch dem BtMG unterliegen, nichts zu befürchten. Das Gesetzt ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in der Bekämpfung neuer Drogen. Ein wichtiges Problem kann aber auch das NpSG nicht lösen. Die fehlenden Schnell-Tests machen es der Polizei nahezu unmöglich eine Beeinflussung durch “Legal Highs” im Straßenverkehr festzustellen.





07 November 2015

Drogendealer mit Migrationshintergrund

Pegida und AfD machen Front gegen Migranten. Dafür werden sie von vielen in die rechte Ecke gestellt, als Nazis bezeichnet und für ein Klima von Angst und Hass verantwortlich gemacht. Jede Woche kommen tausende Migranten in unser Land und ich frage mich: “Kann das gut gehen?” Meine Kanzlerin sagt “Wir schaffen das” aber kann ich ihr das glauben?

Letzte Woche beklagte sich Big-Brother-Legende Jürgen Milski lautstark über Drogendealer mit Migrationshintergrund unter der Kölner Hohenzollernbrücke. Offensichtlich wird dort nahezu offen mit Drogen gedealt. Eine Beobachtung, die man hier in Dresden auf dem Wiener Platz ebenfalls machen kann. Menschen mit dunklem Phänotyp bieten am hellichten Tag Drogen an. Passanten die als Kunden in betracht kommen, bekommen mitten in der Stadt, eindeutige Offerten. Sowohl in Köln als auch in Dresden gab es bereits mehrfach Polizeiaktionen., Geholfen hat es nichts.

Vor einem reichlichen Jahr habe ich an dieser Stelle einen Beitrag über die Migranten Dealer im Görlitzer Park in Berlin gepostet. Da es inzwischen im “Görli” wieder zahlreiche Versuche gab, das Problem mit den Dealern aus Schwarzafrika in den Griff zu kriegen, habe ich mich heute nochmals dort umgesehen. Und es hat sich rein gar nichts verändert. Als allein durch den Park laufender Mann, werde ich dort von jeder Person mit afrikanischen Wurzeln als Kunde angesehen und mir wird Cannabis angeboten. Ich muss nochmal präzesieren, von jeder die ich anschaue. Auch im wenige Gehminuten entfernten RAW-Gelände in Friedrichshain das gleiche Bild. Schon im Eingangsbereich, wurde mir im gebrochenem deutsch Marihuana angeboten.

Wir schaffen es also offensichtlich nicht. Wir schaffen es nicht zu verhindern, das in der Hauptstadt an einem Samstag Mittag illegale Drogen offen angeboten werden. Wir schaffen es nicht in Berlin, nicht in Köln und nicht in Dresden. Wir haben es schon im vergangenen Jahr nicht geschafft deutsches Recht durchzusetzen und ich bezweifel, dass es besser wird. Es hat schon an einem Konzept und Polizeibeamten gefehlt, als die Anzahl der kriminellen Migranten noch überschaubar war. Die immer chronischer werdende Überlastung der Polizei wird nicht viel mehr zulassen als gelegentliche, symbolische Aktionen. Es sind nicht die Bilder die Pegida und AfD von der Entwicklung in Deutschland zeichnen die mir Angst machen, es sind die Bilder die ich in Berlin und Dresden mit eigenen Augen sehe.

Foto: Görlitzer Park 07.11.2015


siehe auch: Migranten Dealer im Görlitzer Park

29 Oktober 2015

Schmuggelverstecke

Überall wo das verbringen von Waren einer Regulierung oder Verboten unterliegt wird versucht diese zu unterlaufen. Gerade im Bereich des schmuggeln von Drogen sind die Kriminellen sehr erfindungsreich. Die beliebtesten und krassesten Schmuggelverstecke habe ich für diesen Blogeitrag zusammengetragen.

Fake Dose: In jedem gut sortiertem Head- & Growshop gibt es sie zu kaufen. Dosen die der Aufschrift nach Lebensmittel, Getränke oder sonstige Dinge des täglichen Bedarfs beinhalten. Ein versteckter Schraubverschluss ermöglicht es jedoch die Dose nach belieben zu öffnen und zu verschließen. In ihrem inneren werden die Drogen unauffällig aufbewahrt. Die oben abgebildete Dose habe ich übrigens in einem "Smartshop" im Amsterdam erstanden. Neben der Variante mit Schraubverschluß gibt es natürlich auch die (vermeintlich) Original verschweißte Dose in der Rauschgift geschmuggelt wird. Mit dieser Variante werden auch im großen Stil, etwa per Luft- oder Seefracht, Drogen transportiert.

Doppelter Boden: der Klassiker schlechthin beim Drogenschmuggel ist der doppelte Boden. Egal ob in einem Koffer, im Laderaum eines Fahrzeugs oder in sonst irgendeinem Behältnis. Dem kontrollierenden Beamten von Zoll oder Grenzschutz wird der unverfängliche Inhalt präsentiert, unter dem vermeintlichen Boden wird, in einem verstecktem Hohlraum, das Rauschgift transportiert. Drogenfunde in doppelten Böden gibt es täglich. Gerade in Fahrzeugen kann das Öffnen des Verstecks mittels raffinierten technischen Mechanismen verbunden sein.

Körperschmuggel: Eine besonders gefährliche Schmuggelmethode ist der Drogentransport im eigenen Körper. Denn wenn ein Drogenpäckchen, z.B. mit Kokain, im Körper platzt besteht keine Chance das zu überleben. Unterschieden wird beim Körperschmugglern in "Schlucker" und "Stopfer". Die Variante "Schlucker" ist besonders beim Kokainschmuggel beliebt. Von den Drogenbanden werden so genannte "Body-Packer" (auch "Muhlis" genannt) eingesetzt, die dann mit den Drogen gefüllte Kondome schlucken müssen, um sie am Zielort auf natürlichem Wege wieder auszuscheiden. Todesfälle sind hier keine Seltenheit. Auch sind Fälle bekannt in denen die verstorbenen Body-Packer von den Auftraggebern nahezu ausgeweidet wurden, als diese an das verbliebene Rauschgift heran wollten. Im sechs bis acht Meter langen Magen-Darm-Trakt lassen sich ein bis zwei Kilogramm Kokain unterbringen. Nicht ganz soviel können die "Stopfer" transportieren, welche sich die Drogen (häufig per Überraschungsei) Anal oder bei Frauen auch Vaginal einführen. Eine Schmuggelvariante die besonders beim Crystal Transport von Tschechien nach Deutschland beliebt ist.

U-Boot: Drogen-U-Boote oder auch Narcosubs genannt, sind beim Drogenschmuggel in Südamerika keine Seltenheit. So beschlagnahmte allein die kolumbianische Polizei von 2001 bis 2011 insgesamt 32 Narcosubs. Die U-Boote oder Halbtaucher werden in kleinen Manufakturen im kolumbianischen Dschungel gefertigt und sind oft nur für den einmaligen Einsatz vorgesehen. Für die Schmuggler haben diese Boote den Vorteil das sie nur schwer zu orten sind und wenn sie doch erkannt werden, kann man sie leicht versenken. Zuletzt wurde im Juli diesen Jahres von der amerikanische Küstenwache in Gewässern südlich von Mexiko ein ca. 12 Meter langes U-Boot mit acht Tonnen Kokain beschlagnahmt.

Tunnel: Seit je her sind Tunnel eine beliebte Methode verbotene Dinge über eine Grenze zu schmuggeln. Besonders der berüchtigte mexikanische Drogenboss "El Chapo", der selber erst kürzlich durch einen Tunnel aus einem Gefängnis ausgebrochen ist, ist für seine unterirdischen Schmuggelwege bekannt. 2013 haben Ermittler einen mehrere hundert Meter langen Tunnel zwischen zwei Lagerhallen in Tijuana (Mexiko) und San Diego (USA) entdeckt. Ausgestattet mit Beleuchtung, Belüftung und einem elektrischem Schienensystem zum Transport des Rauschgift war es der bis dahin modernste Schmuggeltunnel. Zwischen 2005 und Mitte 2015 sind bereits mehr als 75 illegale Tunnel entlang der 3.200 Kilometer langen Grenze zwischen Mexiko und den USA entdeckt worden.

Katapult: Aber nicht nur unter der Grenze einer Grenze lassen sich Drogen schmuggeln. Ebenfalls von der mexikanisch-amerikanischen Grenze ist der Einsatz von Katapulten zum Drogenschmuggel bekannt. Um den dortigen Grenzzaun zu überwinden wurden bereits Katapulte, ähnlich den mittelalterlichen Belagerungswaffen eingesetzt. Die erste Feststellung eines Katapultes gab es im Januar 2011, ein Jahr später wurde gar eine pneumatische Kanone zum Schmuggeln benutzt. Als fliegendes Rauschgift scheint sich Marihuana besonders zu eignen, in beiden Fällen wurde die THC haltige Droge geschmuggelt.

Drohne: In letzter Zeit hat das Thema Drogentransport per Flugdrohne an fahrt aufgenommen. So stürzte im Januar diesen Jahres eine Lieferung von 3 Kilo Crystal, welche für die USA bestimmt waren, in der mexikanischen Grenzstadt Tijuana ab. Aber auch in Deutschland sind Flugdrohnen bereits zum Drogenschmuggel zum Einsatz gekommen. Hier aber vor allen um sie in Gefängnisse zu transportieren. Im Dezember letzten Jahres wurden Versuche in Hamburg und Bremen Versuche aktenkundig. Die Behörden prüfen nun wie sich der Drohnenschmuggel in Gefängnisse unterbinden lässt. Im Gespräch sind GPS-Jammer, die die Navigation der Drohnen stören oder die Verkleinerung der Abstände der Fenstergitter.

Hunde: Bei dieser Schmuggelmethode läuft es jedem Tierfreund eiskalt den Rücken runter. Im Jahr 2013 mussten sich in Italien 49 mutmaßliche Drogenschmuggler vor Gericht verantworten. Nach Angaben der Ermittler setzten sie große Hunde z.B. Bordeauxdoggen für ihr Schmuggelgeschäft ein. In Mexiko wurden die Hunde gezwungen Drogenpakete zu schlucken um sie anschließend per Luftfracht nach Mailand zu fliegen. Nach der Ankunft in Italien wurden die Tiere getötet und zerlegt, um an die Drogen zu kommen.

Bananenkiste: Immer wieder wird in deutschen Groß- und Verbrauchermärkten Kokain gefunden. Aber wieso? Nach Kaffee sind Bananen das weltweit zweithäufigst gehandelte Lebensmittel. Einen Großteil der weltweiten Bananennachfrage wird durch mittel- und lateinamerikanische Länder beliefert. Bananen kommen also aus der selben Ecke der Welt wie Kokain. Da liegt es nahe sich zum schmuggeln von Kokain der Infrastruktur der Bananenindustrie zu bedienen. Das ist unauffällig und fliegt meist nur zufällig auf, wenn am Zielort die Entnahme des Kokain aus den Kisten schief läuft. 

02 Oktober 2015

Wettbewerb Suchtprävention

Drogen und Suchtprävention hat viele Facetten. In Schulen in Berlin-Neuköln bedarf es anderer Ansätze als in einem bayrischen Jugendclub. Vergangene Woche startete der siebte Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Städte und Gemeinden in Deutschland können bis zum 15. Januar 2016 ihr Projekte vorstellen. Wie sieht innovative Suchtprävention vor Ort aus? Was sind die "Best Practice" in den Städte und Gemeinden?

Der Wettbewerb soll die besten kommunalen Aktivitäten in der Suchtprävention herausstellen und die Konzepte bundesweit bekannt machen. Sie sollen dann von anderen Städten, Gemeinden oder Kreisen nachgeahmt werden können. Dieses Jahr werden Maßnahmen aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit gesucht. Die Beiträge können sich sowohl auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak, oder Cannabis konzentrieren als auch suchtstoff- und altersübergreifend angelegt sein. Ebenso können auch Maßnahmen für nicht stoffgebundene Süchte wie zum Beispiel pathologisches Glücksspiel eingereicht werden. Die Gewinner-Beiträge können immerhin mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro rechnen. Dazu lobt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen einen Sonderpreis aus, der mit 10.000 Euro dotiert ist. Mit ihm will der GKV-Spitzenverband innovative Angebote der Kommunen zur Suchtprävention prämieren, die in Kooperation mit Krankenkassen vor Ort umgesetzt werden. Eingeladen sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise mit Projekten die:

- neue Zielgruppen ansprechen
- Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (z.B. von Armut betroffene Familien)
- neue Zugangswege zur Zielgruppe nutzen
- neue Wege zur Beteiligungsförderung beschreiten
- geschlechter- und kultursensible Ansätze umfassen
- bislang noch nicht einbezogene Süchte/Suchtstoffe in den Blick nehmen
- "Soziale Medien" (Facebook, Twitter und Co. ) nutzen
- mit neuen oder bislang kaum eingebundenen Partnern und Multiplikatoren zusammenarbeiten

Der Wettbewerb findet mit einer Preisverleihung im Juni 2016 in Berlin seinen Abschluss. Drogenguide wird die Sieger vorstellen.

Anmeldung unter www.kommunale-suchtpraevention.de


19 September 2015

Özdemir Effekt

Die Studie "Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014" zeigt in Zahlen was mir schon seit geraumer auffällt, Jugendliche kiffen wieder mehr. 17,7 Prozent der jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2008 waren es noch 11,6 Prozent. Der Anteil derer, die regelmäßig konsumieren (mehr als zehnmal in den letzten zwölf Monaten), ist in dieser Altersgruppe von 3,1 Prozent im Jahr 2008 auf aktuell 4,6 Prozent angestiegen. Besonders deutlich ist der Anstieg des Cannabiskonsums in der Gruppe der 18- bis 25-jährigen Männer. Während 2008 noch jeder siebte junge Mann (14,8 Prozent) angab, in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben, ist es aktuell jeder vierte (23,9 Prozent). Auch bei den 18- bis 25-jährigen Frauen ist ein Anstieg von 8,3 Prozent (2008) auf 11,2 Prozent (2014) zu verzeichnen. Ebenso geben mehr 12- bis 17-jährige Jugendliche an, in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Waren es 2011 noch 4,6 Prozent, sind es aktuell 7,7 Prozent (2014).

Danke Herr Özdemir. Die Präsentation einer Cannabispflanze in einem Videoclip eines deutschen Spitzenpolitikers war natürlich nur die Spitze des Eisbergs in einer beispiellosen Verharmlosungsdebatte. Wer in Deutschland Jugendliche vom Konsum von Drogen, insbesondere Cannabis abhalten will hat es immer schwerer. Die Laut geäußerten Zweifel am Verbot von Cannabis lässt die Warnungen von Eltern und Pädagogen vor der Gefährlichkeit dieser Drogen übertrieben oder gar lächerlich erscheinen. Auch wenn in den Fußnoten Jugendliche auch weiterhin vor dem Cannabiskonsum abgehalten werden sollen, die Schlagzeile ist "Gebt das Zeug frei". Das sich junge Menschen dann schon alt genug fühlen dem Reiz des verbotenen nachgehen zu können, liegt in der Natur der Sache. Gesetze welche den Drogenkonsum einschränken wollen sind natürlich doof, vor allem wenn ich süchtig bin. Also wen wählt der Kiffer? Ich nenne es den Özdemir Effekt: Droge verharmlosen, Konsum damit ankurbeln, Konsumenten als Wähler gewinnen.


Foto: youtube Screenshot

Quelle: Pressemitteilung zu BZgA-Studie

15 September 2015

Schutzpatrone der Drogenszene

Ein "Schutzpatron" (von lat. patronus "Schutzherr, Anwalt") ist im Allgemeinen ein Heiliger, der in besonderer Weise um seine Fürsprache für ein bestimmtes Objekt, einen bestimmten Bereich, einen Beruf oder eine Tätigkeit angerufen wird. Gemäß der Lehre der katholischen und orthodoxen Kirchen werden diese Heiligen um ihr fürbittendes Gebet anrufen, dabei werden ihnen aber keine göttlichen oder magische Kräfte zugesprochen. Aus diesem Verständnis heraus vertrauen sich einzelne Länder, Regionen, Orte, Lebens- und Berufsstände bestimmten Heiligen als ihrem Schutzpatron an, dem sie sich in besonderer Weise verbunden fühlen. So haben sich die Alkoholiker "Johannes den Täufer" ausgesucht, Was in seinem Fall keinen besonderen Grund hat. Als bedeutender Heiliger haben ihn sich viele Stände als Schutzpatron gewählt.

Offensichtlicher ist es da schon bei Bacchus. Der Name ist ursprünglich die lateinische Form von Bakchos , einem Beinamen des Dionysos. Er ist in der griechischen Götterwelt ein Gott des Weines, der Freude, der Trauben, der Fruchtbarkeit, des Wahnsinns und der Ekstase. Dionysos wurde von den Griechen und Römern wegen des Lärmes, den sein Gefolge veranstaltete, auch noch Bromios (Lärmer), oder eben Bacchus (Rufer) genannt. Im Zusammenhang mit seinem Tod soll der erste Weinstock entstanden sein. Leopard und Löwe waren dem Dionysos (übrigens Sohn von Gott Zeus) heilig, daher wird Bacchus häufig zusammen mit einem Leoparden oder mit Leopardenfell abgebildet. Im Zusammenhang mit seinem Tod soll der erste Weinstock entstanden sein. In der nachantiken Rezeption wurde Bacchus dann zum "Weingott" schlechthin.

Einen ganz besonderen Schutzpatron gibt es in Mexiko. Jesús Malverde ist ein Volksheiliger aus dem Bundesstaat Sinaloa, der als Schutzpatron der Drogenhändler ("Narcos") gilt. Er wurde von der Kirche nicht heiliggesprochen, da weder seine Existenz, noch ein ihm zurechenbares Wunder bewiesen seien. Der Legende nach war er ein mexikanischer Räuber zu beginn des 19. Jahrhunderts, der ähnlich wie Robin Hood die Reichen beraubte und die Armen beschenkte. Legenden zufolge soll der Gouverneur von Sinaloa ein beträchtliches Kopfgeld auf Malverde ausgesetzt haben, was einen Komplizen zum Verrat angestiftet habe. Nach einer anderen Version sei Malverde bei einer Schießerei verwundet worden und  in die Berge geflohen, wo ihn die Sepsis ereilt habe. Dem Tod nahe, habe er sich ausliefern lassen, um seinen Komplizen das Kopfgeld zu verschaffen. Da der Gouverneur ein Exempel statuieren wollte, ließ er 1909 Malverdes Leichnam öffentlich aufhängen und zur Schau stellen. Das Grab von Malverde befindet sich in Culiacán, einem Brennpunkt des Drogenhandels in Nordmexiko. Um ihn rankt sich ein Kult, der auch vom dortigen Drogenkartell gefördert wird. So wird er nicht nur von den "Narcos"  und der ländlichen Bevölkerung verehrt, sondern auch etwa Rechtsanwälte und Polizisten. An seinem Todestag (3. Mai 1909), findet jährlich an seinem Schrein eine kultische Feier statt, bei der ihm Blumen und andere Opfer dargebracht werden.

Quelle: Wikipedia


Foto: Jesús Malverde Schrein in Culiacán/Mexiko © Tomas Castelazo, www.tomascastelazo.com

21 August 2015

11 Fakten zu Legal Highs

1.) Als "Legal Highs" oder wie sie die Polizei neuerdings nennt "neuen psychoaktiven Substanzen" (NPS) werden eine Vielzahl synthetisch hergestellter psychoaktiver Substanzen bezeichnet. Hin und wieder werden auch Drogen auf pflanzlicher Basis als "Legal Highs" verhökert. Im Kern geht es darum das die Wikstoffe neu sind und (noch) nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen. Damit versprechen sie das sie legal High machen.

2.) Deklariert als "Räuchermischungen", "Badesalze" oder "Forschungschemikalien" werden sie hauptsächlich über OnlineShops im Internet gehandelt. Hin und wieder werden sie auch in Head- und Growshops angeboten.

3.) Zu den Neben- und Langzeitwirkungen der neuen psychoaktiven Substanzen gibt es kaum gesicherte Erkenntnisse. Da soviele unterschiedliche Wirstoffe (zu denen ja auch immer wieder neue hinzu kommen) als "Legal Highs" bezeichnet werden, wird man diese auch niemals so klar definieren können wie das bei klassischen Drogen der Fall ist.

4.) Bei den Wirstoffen in "Räuchermischungen" handelt es sich hauptsächlich um synthetische Cannabinoide. Viele Risiken und Nebenwirkungen ähneln daher denen, die beim Konsum hoher Dosen von Cannabis auftreten. Die Nebenwirkungen und Gesundheitsschäden beim Konsum von synthetischen Cannabinoiden können aber erheblich stärker sein. Der Kosum leht am "kiffen" an.

5.) Bei den Wirstoffen in "Badesalzen" handelt es sich meist um synthetische Stimulanzien, Entaktogene oder Halluzinogene die meistens in Pulverform, seltener als Pillen oder Kapseln angeboten werden. Oft auf Basis von Amphetaminen sind die Stimulanzein klassische Designerdrogen. Der Konsum leht am am "Line ziehn" oder "Pille einwerfen" an.

6.) Bei "Forschungschemikalien" (Research Chemikals) handelt es sich in der Regel um synthetische Reinsubstanzen aus unterschiedlichen Stoffgruppen. Als solche werden Stimulanzien, Entaktogene, Halluzinogene, Cannabinoide, Opioide und Benzodiazepine verkauft die (noch) nicht dem Betäubungsmitterecht unterliegen. Der Inhaltsstoff wird auf der Verpackung angegeben, es gibt aber Fälle von Falschdeklaration.

7.) "Räuchermischungen" und "Badesalze" haben knackige Fantasienamen wie Spice Gold oder Captain Pirate. Die Inhaltsstoffe und Dosierungen in ein- und demselben Produkt können wechseln und werden meist nicht
auf der Verpackung angegeben.

8.) Beim "Flash Eurobarometer" 2011 gaben 4 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in Deutschland an, mindestens einmal "Legal Highs" konsumiert zu haben. Das jährliche Frankfurter Drogenmonitoring, bei dem Schülerinnen und Schülern zwischen 15 und 18 Jahren stichprobenartig zu ihrem Drogenkonsum befragt werden, gaben im Jahr 2012 sieben Prozent aller Jugendlichen an, mindestens einmal im Leben "Räuchermischungen" probiert zu haben. Zwei Prozent haben mindestens einmal andere "Badesalze" konsumiert.

9.) Einige Inhaltsstoffe von "Legal Highs" sind bereits dem Betäubungsmittelrecht unterstellt. Handel, Besitz, Herstellung, etc. sind also verboten. Bei allen anderen gingen Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass diese Stoffe dem Arzneimittelrecht unterliegen und somit nicht gehandelt werden dürfen. Diese Regelung wurde aber vom Europäischen Gerichtshof im Juli 2014 als nicht zulässig eingestuft, so dass der Vertrieb dieser Substanzen aktuell nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Wie lange diese Gesetzeslücke noch bestehen bleibt ist fraglich.

10.) Wer unter dem Einfluß von "Legal Highs" ein Fahrzeug bewegt riskiert seinen Führerschein. Allerdings sind die Möglichkeiten der Polizei einen solchen Konsum festzustellen noch begrenzt, da es an Schnelltests fehlt.

11.) Welche "Legal Highs" schon unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und/oder besonders gefährliche Inhaltstoffe haben ist unter www.legal-high-inhaltsstoffe.de abrufbar. Die Internetseite informiert als offizielle Webseite des EU-Projektes Spice II+ über "Legal Highs".

12 August 2015

drogensüchtige Piloten

Am 24. März diesen Jahres verunglückte ein Airbus A320-211 von Germanwings auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. Das Flugzeug zerschellte in den südfranzösischen Alpen. Alle 150 Menschen an Bord der Maschine kamen ums Leben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Copilot die Maschine mit Absicht abstürzen ließ. Der Mann war eigentlich wegen psychischer Probleme Fluguntauglich.

Im Zusammenhang mit dem Absturz wurden unter anderem Zufalls-Drogenkontrollen für Piloten diskutiert. Die Pilotengewerkschaft Cockpit hält diese jedoch für untauglich. Weder der Konsum noch der Missbrauch von Drogen oder Alkohol stünden nach derzeitigem Kenntnisstand in Zusammenhang mit dem tragischen Unfall, erklärte Cockpit. Solche Tests würden aber alle Piloten unter Generalverdacht stellen.

So ein Generalverdacht ist schon eine böse Sache, klingt irgendwie nach "Verfolgung Unschuldiger". Außerdem möchte er doch, um ausgeräumt zu werden ein bestimmtes maß an Kontrolle und diese ist fast immer lästig. Doch sind solche Zufallskontrollen wirklich nicht zumutbar? An einer Stelle an der das Leben von so vielen Menschen in den Händen Einzelner liegt. In Händen von Menschen die Aufgrund des hohen Stress Levels in ihrem Beruf durchaus anfällig sind für Drogenkonsum. Und das schreibe ich nicht weil ich den Film "Flight" mit Denzel Washington so realistisch fand, sondern wegen Meldungen wie dieser von letzter Woche:

Fast fünf Stunden mussten die 109 Passagiere eines Air-Baltic-Flugs von Oslo nach Kreta warten, bis es endlich losging. Der Grund für die Verspätung: Die Crew musste ausgetauscht werden. Kurz vor dem geplanten Start der Maschine hatte die Polizei die beiden vorgesehenen Piloten und zwei Stewardessen nach Alkoholtests festgenommen.

Ein anonymer Hinweis gab hier den Ausschlag für die Kontrolle. Eine Kontrolle die es ohne diesen Hinweis nicht gegeben hätte, weil sie nicht üblich sind. Ohne Kontrolle aber kein Entdeckungsrisiko und ohne Entdeckungsrisiko kann eine Sucht-Karriere sehr lange dauern. Gerade im Interesse der Menschen die Cockpit vertritt, sollten sie sich nicht gegen Zufalls-Drogenkontrollen sperren. Denn ich fürchte drogensüchtige Piloten sind nicht so selten wie sie sein sollten.

01 Juli 2015

Erdbeer Meth Hoax

Eine relativ alte Falschmeldung (Hoax) wabert im Moment wieder durch die sozialen Netzwerke. Mal wieder soll an Schulen eine neue Drogenvariante aufgetaucht sein, vor welcher durch teilen der Meldung auf Facekook und Co. gewarnt werden soll. Darin heißt es so oder ähnlich: 

Es heisst Strawberry Quick oder Erdbeer Meth. Es sieht aus wie Pop Rocks und riecht nach Erdbeeren das gibt es auch in anderen Geschmacksrichtungen wie Schokolade ect … BITTE warnt eure Kinder Süßigkeiten von niemandem zu nehmen sogar einen Klassenkameraden, weil diese Droge, die wie Pop Rocks aussieht, aber Crystal Meth mit Erdbeergeschmack ist und sie töten kann : “( …BITTE TEILT DAS so dass alle Eltern und Kinder gewarnt sind … Danke sorry Leute das so wichtig. 

Die Meldung ist falsch, Erdbeer Meth als "Pop Rocks" gibt es nicht. Erstmals soll dieser Hoax 2007 in Umlauf gebracht wurden sein. Von der Meldung braucht man sich also weder Angst machen zu lassen, noch muss man andere "warnen". Als Anlass mit seinen Schülern oder Kindern mal über das Thema Drogen zu sprechen taugt der Erdbeer Meth Hoax aber schon.

Siehe auch: http://urbanlegends.about.com/library/bl_strawberry_meth.htm

Foto Urheber: baluchis by fotolia.com

29 Juni 2015

Glückshormon Dopamin

Dopamin wird oft als das Glückshormon bezeichnet. Wissenschaftlich ist es ist ein biogenes Amin aus der Gruppe der Katecholamine und ein wichtiger Neurotransmitter. Neurotransmitter, das heißt Botenstoff und Dopamin ist tatsächlich der Botenstoff für`s Glück. 

Das Belohnungssystem des Menschen besteht aus mehreren Schaltkreisen die sich über viele Areale des Gehirns erstrecken. Diese stehen über die Neurotransmitter, wie dem für Glücksgefühle zuständige Dopamin in Kontakt. Wenn etwas positives passiert, wird über Projektionsneuronen das Dopamin ausgeschüttet. Der Mensch fühlt sich glücklich. Nach kurzer Zeit treten die "GABA" genannten Interneuronen auf den Plan, die das ausschütten des Dopamin abbremsen. So lässt die Euphorie nach und die Gefühle kommen wieder in Gleichgewicht. Das Dopamin kehrt in die Projektinsneuronen zurück. 

Im Alltag nehmen wir die Prozesse als Glück wahr. Wenn wir zum Beispiel eine gute Note in der Schule bekommen oder einen schönen Moment mit einem lieben Menschen erleben. Und weil wir das Glücksgefühl wieder erleben möchten, arbeiten wir auf solche Momente hin. Es motiviert uns zu lernen oder um einen geliebten Menschen kämpfen. Wir suchen das Glück und unser Belohnungssystem kann uns, wie der Kompass von Jack Sparrow, zu den tollen Dingen im Leben führen. Nicht aber wenn wenn wir an ihm mit Drogen herum manipulieren. 

Drogen greifen auf drei Arten in dieses Belohnungssystem ein:

Hemmung der Interneuronen: Die "GABA" genannten Interneuronen hemmen nach dem Glücksgefühl die Ausschüttung von Dopamin aus dem Projektionsneuron. Drogen wie Cannabis und Heroin stören diesen hemmenden Mechanismus. So kann immer mehr Dopamin freigesetzt werden und das Glück schießt mit Dauerfeuer. Die Gefühle kommen nicht wieder ins Gleichgewicht.

Blockierung der Wiederaufnahme: Wenn die Interneuronen richtig arbeiten, sollte das Dopamin wieder von den Projektionsneuronen aufgenommen werden. Drogen wie Crystal oder Kokain verhindern diese wiederaufnahme. Auch hier schwimmt das Hirn im Dopamin und wähnt sich super glücklich.

Direkte Aktivierung: Direkten Zugang zur Aktivierung des “Glückshormon” Dopamin hat Nikotin. Keine andere Droge hat einen so direkten Zugriff auf die Dopamin freisetztenden Projektionsneuron. Das Nikotion sagt “Dopamin ausschütten bitte” und schon geht`s los mit dem Glück. Gerade die schnelle Aufnahme des Nikotin über das Rauchen 
ins Blut manifestieren im Gehirn, rauchen=glücklich sein.

Das Glück welches Dopamin in uns auslöst ist als Gefühl für den Moment gedacht. Es überflutet uns wenn wir was wirklich tolles erleben und bewirkt den Wunsch nach mehr von davon. Die Drogensucht zerstört dieses geniale System und beansprucht das Belohnungssystem für sich. Dann gibt's Glück bzw. Dopamin nur wenn die Droge konsumiert wird. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Halluzinogene wie LSD beeinflussen zwar das Bewusstsein des Menschen, haben aber keinen Zugriff auf das Dopamin. Somit können sie auch keine Sucht auslösen.

Bild: © fotoliaxrender

Quelle: Spektrum der Wissenschaft "Gehirn und Geist" Nr. 01/2015

12 Juni 2015

Aktionswoche Alkohol 2015

Morgen beginnt eine 9-tägige Aktionswoche Alkohol. Unter dem Motto: „Alkohol? Weniger ist besser!“ Informieren vom 13. bis 21. Juni 2015 bundesweit zahlreiche Veranstaltungen über das Risiko beim Alkoholkonsum. Rund 10 Millionen Menschen in Deutschland trinken regelmäßig zu viel Alkohol und riskieren ihre Gesundheit. Denn Alkohol ist ein Zellgift, das immer wirkt. Selbst ohne Rausch, der Körper verzeiht das Gift nicht. So ist Alkohol mitverantwortlich für mehr als 200 Krankheiten. Er schädigt Organe, allen voran Leber und Bauchspeicheldrüse, aber auch Magen und Darm. Er zählt zu den „Top Ten“ der Stoffe, die Krebs auslösen, besonders häufig im Rachenraum, Dickdarm und in der Brust. Dazu greift er Zellen im Gehirn, im Nervensystem und im Herzkreislauf-System an. Je früher alkoholkranke Menschen ihr Alkoholproblem angehen, desto geringer sind die langfristigen Gesundheitsschäden. Aber gerade weil Alkohol eine legale und gesellschaftlich akzeptierte Droge ist, schleppen viele Suchtkranke ihr Alkoholproblem erstmal ein paar Jahre mit sich herum. Jahre in denen der Alkohol sein zerstörerisches Potenzial ungestört entfalten kann.

Um das zu ändern sind in der Aktionswoche tausende Freiwillige in Deutschland unterwegs. So verteilen Selbsthilfegruppen in Fußgängerzonen Selbsttests und Broschüren, betriebliche Suchtberater informieren ihre Mitarbeiter und Führungskräfte. Beratungsstellen stellen alkoholpräventive Veranstaltungen auf die Beine, Ärzte und Apotheke regen Patienten und Kunden an ihren Alkoholkonsum zu reflektieren. Hochschulen laden zum Rauschbrillen-Parcours ein und Theologen bereiten mit Selbsthilfegruppen Gottesdienste vor. Etwa 1.200 Veranstalter haben ihre Aktionen angemeldet und kostenloses Material für ihre Öffentlichkeitsarbeit bezogen. Organisatorin der Aktionswoche ist die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Bereits zum fünften Mal setzt sie mit dieser Präventionskampagne auf breites bürgerschaftliches Engagement. Drogenguide wünscht von Herzen viel Erfolg.


Quelle und weitere Informationen:
www.aktionswoche-alkohol.de

03 Juni 2015

E-Zigaretten und E-Shishas im Visier

Drei Tabakkonzerne müssen jetzt rund elf Milliarden Euro Schadensersatz an kanadische Raucher zahlen. Vor 17 Jahren hatten 100.000 Raucher vor Gericht geklagt, die Hersteller hätten nicht ausreichend auf die Gefahren hingewiesen. In den 17 Jahren hat sich in der westlichen Hemisphäre einiges getan. Werbeeinschränkungen und Warnhinweise haben das “Freiheit und Abenteuer” Image von Zigaretten in Richtung “Krank und Süchtig” verschoben. Doch zum Erfolge feiern war am Weltnichtrauchertag diesen Sonntag keine Zeit. Denn der stand in diesem Jahr unter dem Motto "E-Zigaretten und E-Shishas - Chemie für die Lunge". Während das Rauchen von normalen Tabak gerade bei Jugendlichen immer mehr Out zu werden scheint, drängen E-Zigaretten und E-Shishas in diese Lücke. 

Die Geräte bringen eine Flüssigkeit (Liquid) durch eine elektrisch beheizte Wendel zum Verdampfen. Das entstehende Aerosol wird dann vom Konsumenten inhaliert. Im Unterschied zur herkömmlichen Zigarette findet also kein Verbrennungsprozess statt. Durch hinzugefügte Aromen wie Erdbeere, Minze oder Eierlikör kann zudem der Geschmack der Zigarette versüßt werden. Fans der Verdampfer sehen im Benutzen der elektrischen Zigarette eine weniger schädliche Form der Nikotinaufnahme. Endgültig ist die Gesundheitsfrage allerdings nicht geklärt, es fehlt vor allem an Langzeitstudien die einen Aufschluss über die Gesundheitsfolgen zuließen. "Mit jedem Zug wird ein Chemikaliengemisch inhaliert. Insbesondere bei hohem Dauerkonsum kann eine Krebsgefährdung nicht ausgeschlossen werden", sagte die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ), Martina Pötschke-Langer. 

Zudem könnten sowohl nikotinfreie als auch nikotinhaltige Flüssigkeiten in den Verdampfern zu Atemwegsreizungen führen und die Innenraumluft verschlechtern. Viele Flüssigkeiten für E-Zigaretten enthalten einer Studie zufolge Aromastoffe, die die Atemwege reizen. Schon bei normalem Gebrauch können Dampfer solche Stoffe in Mengen aufnehmen, die die empfohlenen Höchstwerte um das Doppelte überschreiten, berichteten kürzlich Forscher der Portland State University (US-Staat Oregon). Die Hersteller werden unter anderem dazu aufgefordert, die Inhaltsstoffe auf ihren Produkten zu nennen und für bestimmte Substanzen eine Höchstgrenze festzulegen. 

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen kritisiert vor allem die bisher uneingeschränkte Zugänglichkeit von E-Zigaretten und E-Shishas. Auch Jugendliche können sich die elektrischen Zigaretten legal kaufen. Das würde den eigentlichen Rückgang der Raucherquoten unter Jugendlichen zunichte machen, da der Wechsel zur Tabakzigarette dann nicht mehr weit ist. Die Deutsche Krebshilfe befürchte, dass Kinder durch gezieltes Marketing für E-Zigaretten dazu verführt werden, das Rauchritual einzuüben. Weil E-Zigaretten und E-Shishas keinen Tabak enthalten, fallen sie bisher nicht unter das Jugendschutzgesetz. Diese Lücke will Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) noch in diesem Jahr schließen und den Verkauf an Kinder und Jugendliche verbieten. Zudem soll Werbeeinschränkungen geben. 

Foto: Miriam Dörr - fotolia.com

22 Mai 2015

Cannabis wird legalisiert

Die Cannabis-Legalisierung wird kommen, die Frage ist nur wann und wie. In einem Blogeintrag von vor einem Jahr habe ich selbige in Deutschland noch als nicht konsensfähig bezeichnet, doch jetzt 13 Monate später muss ich mich leider revidieren. Zwei Ereignisse die für sich allein genommen meine Einschätzung zu den Chancen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland sicher nicht geändert hätten. Doch zusammen betrachtet, zeigen sie deutlich wie der Wind sich dreht. 

Zum einen ist da der Kurswechsel der FDP in Sachen Cannabis. Die von vollkommener Bedeutungslosigkeit bedrohten Liberalen haben sich “gebt das Hanf frei” ins Wahlprogramm geschrieben. Eine Forderung die vom Liberalen Nachwuchs schon länger bekannt war. Und es war der am meisten kommunizierte Punkt im neuen Wahlprogramm einer Partei, die sich als modern und mutig ins Gespräch bringen will. Zum anderen war da noch Joachim Pfeiffer der wirtschaftspolitischer Sprecher der Union, welcher sich für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen hat. Übrigens in einer gemeinsamen Erklärung mit einem Politiker-Kollegen von den Grünen. 

Die Argumentation ist immer die gleiche. Es kiffen ohnehin soviel Leute, dann lieber das Geld für die Strafverfolgung sparen (2 Milliarden Euro angeblich) und Steuern erheben (soll nochmal 2 Milliarden bringen). Verkauft wird natürlich nur in Fachgeschäften und an Erwachsene. Das Geld wird dann natürlich ganz toll in Prävention gesteckt. Was ich von solcherlei Augenwischerei halte, hab ich an dieser Stelle schon oft beschrieben. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die Gewerkschaft der Polizei und diverse Politiker haben die Cannabis-Legalisierung abgelehnt. Trotzdem wird sie kommen, wenn auch nicht so schnell. 

Denn die neuerliche Kosten/Nutzen Argumentation zieht das Thema nicht nur ins Rampenlicht, es eröffnet ganz neue Machtoptionen. Cannabis scheint tatsächlich geeignet als gemeinsamer Nenner für eine Jamaika-Koalition. Das eine Droge um so mehr Schaden anrichtet um so günstiger und einfacher sie verfügbar ist, wie der eben veröffentlichte Drogenbericht zeigt, wird ignoriert. Der mündige Bürger wird schon wissen was er tut, wenn er dann die Wahl zwischen drei legalen Volksdrogen hat. Wenigstens ist er dann auch wenn er Cannabis wählt, nach etwas süchtig was dem Staat Steuern einbringt.

13 Mai 2015

Steuererhöhung für Alkohol

36.000 Fälle schwerer und gefährlicher Körperverletzungen, 100.000 Krankenhauseinlieferungen nach Alkoholvergiftung, 350 Tote und an die 6000 Schwerverletzte bei Unfällen, 10.000 geschädigte Babys Aufgrund Alkohlkonsum in der Schwangerschaft so sieht die Jahresbilanz von Alkohol in Deutschland aus. Dem Image scheint es nicht zu schaden. Besonders zu Himmelfahrt wird deutlich wie fest “reichlicher Alkoholkonsum” in unserer Kultur verwurzelt ist. Ob Mann oder möchtegern Mann, ein Männertag ohne Saufgelage scheint unvorstellbar. Zum “Mann” sein, so wird es suggeriert, gehört betrinken immer dazu. Und der Jugendschutz, welcher darauf abstellt das Alkohol nur etwas für Erwachsene ist, unterstreicht nur das Ritual “Mann werden = Alkohol trinken”. Das Alkohol krank macht und tötet spielt keine Rolle. 

Natürlich ist das Problem bekannt und es gibt auch Ideen wie sie jetzt von den Experten der Industrieländer-Organisation OECD mal wieder vorgetragen wurden. Ein Mix aus höheren Steuern, strengeren Auflagen für die Werbung und konsequenterem vorgehen gegen Alkohol im Straßenverkehr könnten jedes Jahr tausende Leben in Deutschland retten. Schon 10 % Preisaufschlag auf Bier, Wein und Spirituosen könnte den Anteil der Bundesbürger, die gefährlich viel Alkohol trinken, um zehn Prozent reduzieren, heißt es in einem diese Woche vorgestellten Bericht. 

Leider wurde in den Medien vor allem über die Idee der Steuererhöhung berichtet was ganz sicher die Alkohol-Lobby freut. Denn “Steuererhöhung” ist, egal in welchem Zusammenhang, ein ganz böses Wort. Es ist wie ein Knüppel mit der man eine Veränderung im Umgang mit Alkohol erschlägt. Ich wünschte mir einen kultureller Wandel, in dem aus Alkoholkonsum eine “genußvolle Besonderheit” statt einer “berauschten Regelmäßikeit” wird.

Quelle: Statistik BZgA

Foto: BeTa-Artworks

30 April 2015

11 Fakten zu Cannabis


1.) Cannabis ist Europas illegale Droge Nummer Eins. 73,6 Millionen das sind 21,7 Prozent der Erwachsenen haben in ihrem Leben bereits Cannabis konsumiert. Der Jahreskonsum kann mit 2000 Tonnen beziffert werden. 

2.) Cannabis ist nicht mal in den Niederlanden eine legale Droge, in den bekannten Coffeeshops wird der Verkauf nur geduldet. Ein Großteil des dort verkauften und besteuerten Cannabis stammt von illegalen Plantagen. 

3.) Cannabis hat ein sehr breites Spektrum von unterschiedlichen Wirkstoffen, die man als Cannabinoide bezeichnet. Diese Substanzen greifen im Körper in ein wichtiges körpereigenes Signalsystem ein, das Endocannabinoidsystem, indem sie auf die Cannabinoidrezeptoren wirken. 

4.) Cannabinoidrezeptoren sind im ganzen Körper verteilt und steuern zentrale Körperfunktionen wie Körpertemperatur, Bewegung, Schlaf und Appetit. Diese sind jedoch eigentlich für die Verarbeitung anderer, körpereigener Botenstoffe wie Anandamid zuständig. 

5.) Das bekannteste und mengenmäßig wichtigste Cannabinoid ist das Δ9-THC, es verursacht auch den bekannten Rausch. Die anderen Cannabinoide haben hingegen keine Rauschwirkung stehen aber sehr wohl im Focus medizinischer Forschung. 

6.) Intensiver Cannabiskonsum schadet dem Gehirn. Die Anzahl der Neurotransmitter Glutamat und GABA nimmt ab und zwei wesentliche Teile des Gehirns, der Hippocampus und die Amygdala, schrumpfen. Zu den Langzeitfolgen des Cannabiskonsum zählen eine Abnahme der Lern- und Konzentrationsfähigkeit sowie des allgemeinen Denkvermögen. 

7.) In wenigen Fällen kann Cannabis der Auslöser für Psychosen sein. Die Ursache trägt der Konsument in diesen Fällen aber schon vorher unbemerkt in sich. Bei denen kann dann schon ein Joint die Erkrankung ausbrechen lassen. 

8.) Die Rauschwirkung von Cannabis ist von Mensch zu Mensch verschieden. Je nach Konsumart, Konsummenge, Konsumumfeld und Gefühlslage beim Konsum können die unterschiedlichen Effekte auftreten. Positive wie stimmungsaufhellende oder euphorisierende Verschiebung von Sinnesreizen, Zeit- und Raumgefühl aber auch negative wie Blutdruckprobleme, Herzrasen oder diffuse Ängste und Realitätsverlust. 

9.) Cannabis macht sehr wohl süchtig. Um so früher man mit kiffen anfängt um so höher das Risiko. In Deutschland gibt es ca. 300 000 bis 400 000 Cannabis-Abhängige. 54,5 Prozent der Patienten die sich in Deutschland erstmalig in eine Drogenbehandlung begeben haben, haben Cannabis als Primärdroge benannt. 

10.) Cannabis ist sehr wohl eine Einstiegsdroge. In Europa beginnt der durchschnittliche Erstkonsum von Cannabis mit 16 Jahren, das ist früher als bei alle anderen illegalen Drogen. Da vor dem Cannabis oft schon legale Drogen wie Tabak oder Alkohol konsumiert wurden, wird die Bezeichnung “Einstiegsdroge” oft kritisiert. 

11.) Im Jahr 2012 wurden in Europa 457 Tonnen Haschisch und 105 Tonnen Marihuana sichergestellt. Das heisst 80 Prozent der in Europa sichergestellten Drogen betreffen Cannabis. Der bei den Sicherstellungen ermittelte THC Gehalt ist gegenüber 2006 bei Haschisch um 70 % und bei Marihuana um 74 % angestiegen.

Quellen: http://www.spektrum.de/wissen/heilung-und-wahn-cannabis-als-droge-und-medizin/1341586 und Europäischer Drogenbericht 2014