30 Mai 2014

Anti Doping Gesetz

Vor großen Sportereignissen wie der Fußballweltmeisterschaft im nächsten Monat tritt das Thema Doping wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Sicher auch ein Grund für Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) noch für dieses Jahr die Vorlage eines Anti­-Doping-­Gesetz anzukündigen. Dieses soll in erster Linie dem Stimulanzien Missbrauch im Profisport entgegentreten. Derzeit erfolgt das rechtlich noch über das Arzneimittelgesetzt (AMG), welches jedoch nicht sonderlich schlagkräftig gegen Doping ist. Dem Radiosender hr­-iNFO sagte Maas, der Betrug, der mit Hilfe von Doping begangen werde, solle künftig unter Strafe gestellt werden. Vorgesehen seien Geld­ und Freiheitsstrafen. Auch der Besitz und Vertrieb von Doping-­Mitteln soll als Delikt ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Damit soll dann der Besitz, auch geringer Mengen von Doping-Mitteln, nicht nur für die Zeit von Wettkämpfen sondern auch in der Vorbereitungs- und Trainingszeit strafbar werden. 

Die Zeit für ein Anti­-Doping-­Gesetz ist reif, das sieht mittlerweile auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) so. Dieser hatte sich im vergangenen Dezember auf seiner Mitgliederversammlung in Wiesbaden erstmals mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Dieser hatte bisher nur die Hintermänner des Dopings nicht aber die dopenden Sportler im Visier. Dabei ist Doping ja nicht nur ein Betrug beim sportlichen Leistungsvergleich, auch Sponsoren und Fans werden betrogen. Allein der finanzielle Schaden ist in vielen gutbezahlten Profisportarten mittlerweile so hoch, das sich der Gesetzgeber hier nicht länger raus halten darf. Sicherlich muss hier ein geeigneter Weg gefunden werden die schnellen Konsequenzen der Sportgerichtsbarkeit wie sofortige Sperren mit den Instanzenweg der Strafgerichtsbarkeit zu verbinden. Zumindest bei der Dopingbekämpfung im Profisport tut sich also etwas. 

Inwieweit das neue Anti-Doping-Gesetz auch für den Amateur- und Breitensport Anwendung findet, ist aber auch dem Herrn Minister noch nicht klar. Gegenüber hr-­iNFO äußerte er dahingehend: "Wie will man dafür sorgen, dass dort begangene Doping-Vergehen auch verfolgt werden, bei Massenveranstaltungen wie dem Berlin-Marathon, bei dem 40 000 Menschen mitlaufen?". Davon abgesehen das es schwer mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren ist nur eine bestimmte Personengruppe (Profisportler) wegen Doping zu belangen, hier stellt der Minister hier auch die falsche Frage. Wichtig wäre erst einmal zu Fragen ob die Gesellschaft eine Leistungssteigerung mit allen Mitteln akzeptieren bzw. das jeden selbst überlassen möchte? Wenn nicht muss der Polizei auch mit einem Gesetz die Möglichkeit gegeben werden dagegen vor zu gehen.

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05 Mai 2014

Alkohol-Wegfahrsperre

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) startet mit der Forderung nach "Alcolocks" in den Mai. Dabei handelt es sich um eine "Alkohol-Wegfahrsperre". Bei diesem mit dem Zündschloss kombinierten Gerät startet das Fahrzeug erst wenn der Fahrer seinen Atemalkoholgehalt mittels "pusten ins Gerät" nachgewiesen hat. Zweck ist es mittels dieser Zündsperre Autofahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern. Eine "Alkohol-Wegfahrsperre" besteht aus zwei Bauteilen: einem in Reichweite des Fahrersitzes angebrachten Handgerät mit einer Messanzeige sowie einer Steuereinheit unterhalb der Armaturenabdeckung. Nach Betätigung der Zündung durch den Fahrer erscheint die Aufforderung zu einer Atemprobe. Das Handgerät misst die Alkoholkonzentration im Atem und nach rund fünf Sekunden wird auf einer Anzeige das Ergebnis angezeigt. Liegt der gemessene Wert des Atemalkohols nicht über einem vorher programmierten Grenzwert gibt das Steuergerät den Startstrom frei. Der Motor kann nun gestartet werden. Wird eine zu hohe Atemalkohol-Konzentration gemessen, lässt sich das Fahrzeug nicht starten.
Neu ist die Alkohol-Wegfahrsperre nicht, in den USA werden sie seit 1986 eingesetzt. Umfangreiche Studien der EU attestieren dem System sowohl Praxistauglichkeit, als auch eine unterstützende Wirkung in Rehabilitationsprogrammen. In einem Maßnahmenkatalog des Europäischen Parlament aus dem Jahre 2011 wurde der Einbau von Alkohol-Zündschlosssperren in allen neuen Fahrzeugen des gewerblichen Personen- und Güterverkehr in Europa, sowie bei besonders alkoholauffälligen Fahrern vorgeschlagen. In Deutschland fehlt dazu jedoch der gesetzlicher Rahmen. Gerade die von Herr´n Dobrindt angestoßene Debatte hat noch einige Fragen aufgezeigt. Wäre eine Verpflichtung zum Einbau doch eine Einschränkung des Eigentumsrechts (Art. 14 GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Auch die Manipulierbarkeit, selbst wenn sich technisch da schon viel getan hat, muss man sich anschauen. Die Ergebnisse eines Pilotprojektes des Bundesverkehrsministeriums werden demnächst erwartet. Das der zuständige Minister das Thema jetzt schon aufnimmt würde ich als schlauen Schachzug bezeichnen. So kann er schauen von welcher Seite und mit welchen Argumenten gegen die Alkohol-Wegfahrsperre argumentiert wird.

Die Eingriffe in Eigentumsrecht und Handlungsfreiheit halte ich für gerechtfertigt. Immerhin steht auf der anderen Seite die Rechtsgüter Leben und Gesundheit. Wenn für diese eine nachweisbar höhere Sicherheit gewonnen werden kann, sollten die Bedenken zu zerstreuen sein. Auch Sicherheitsgurt oder Airbag waren einst solche Eingriffe, heute tragen sie selbstverständlich zu mehr Sicherheit bei. Im Jahre 2011 gab es in Deutschland 15.114 gemeldete Unfälle mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss des Fahrers. Mir ist klar das nicht alle diese Unfälle durch eine Alkohol-Wegfahrsperre hätten verhindert werden können. Zumal ja auch nicht jedes Fahrzeug ein solches Gerät erhalten soll, muss auch nicht sein. Aber von Fahrzeugführern die eine besondere Verantwortung tragen oder welche die besonders gefährdet bzw. vorbelastet sind, darf man schon etwas mehr erwarten. Hier dürfte der Kosten-Nutzen-Faktor ganz gut aussehen. Bleibt die Frage der Manipulierbarkeit. Natürlich kann man ein solches System austricksen, allerdings nicht mit einer Luftpumpe, das merken moderne Geräte. Und die Hürde sich erstmal einen nüchternen "Puster" suchen zu müssen liegt schon mal ungleich höher als sich einfach ins Auto zu setzen und los zu fahren. Außerdem soll und darf ein solches System nicht die Kontrollen der Polizei ersetzen, als zusätzliche Schranke sich nicht alkoholisiert ans Steuer zu setzen machen die Alcolocks aber Sinn.

Quelle: Wikipedia


Foto: Dräger Interlock XT