14 Juni 2017

Definition Schleierfahndung

Schleierfahndung bezeichnet die Kontrolle von Fahrzeugen, Personen und mitgeführten Sachen ohne dass ein konkreter Verdacht oder Anlass vorliegt. Sie benötigt Eingriffsbefugnisse für Identitätsfeststellung und Durchsuchung und beschreibt deren Anwendung durch Fahnder. Dabei ist die Suchtiefe, also wie intensiv sich z.B. ein Fahrzeug angeschaut werden kann, in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.  Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen haben aktuell noch keine Rechtsgrundlagen für eine Schleierfahndung. Mecklenburg-Vorpommern erlaubt nur die Inaugenscheinnahme mitgeführter Fahrzeuge. Baden-Württemberg und Hessen erlauben nur eine Identitätsfeststellung. Dabei ist das Wort “Schleierfahndung” in den Rechtsgrundlagen selbst nicht zu finden.

Als Erfinder der Schleierfahndung gilt Gosbert Dölger, der 1995 Polizeidirektor in Aschaffenburg war. Der Begriff wurde dann u.a. vom damaligen bayerischen Innenminister Günther Beckstein aufgegriffen. Andere Bezeichnungen sind “verdachtsunabhängige Kontrolle” oder “lagebildabhängige Kontrolle”. Die Bezeichnungen die man in der Politik für die Schleierfahndung findet, deuten schon an wie die politischen Lager dazu stehen. Gegner, die neben dem linken Lager auch von der FDP kommen, sprechen gerne von “willkürlicher Fahndung”. Das hat natürlich mit der Realität nichts zu tun. Vielmehr ist die Schleierfahndung ein Ausgleich, für die nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens weggefallenen innereuropäischen Grenzkontrollen. 

Kontrolliert wird häufig nach dem was man “Bauchgefühl” nennt. Eine schwer zu erklärende Mischung aus Hinweisen aus regionalen oder fachspezifischen Lagebildern, aktuellen Erkenntnissen und viel Erfahrung. Dies Kontrollen haben nichts mit “Willkür” zu tun, Fahndung ist moderne und menschliche Polizeiarbeit. Ich habe die Erfahrung gemacht dass von einer Kontrolle betroffene Bürger, bei einem respektvollen Auftreten und dem rechtssicheren erläutern der Maßnahme "Schleierfahndung" sehr positiv gegenüber stehen. Man muss ihnen aber erklären dass sie eben nicht verdächtig sind.

Die zahlreichen Erfolge gerade im Bereich der Grenzüberschreitenden Kriminalität, zeigen wie sinnvoll und notwendig ein Instrument wie die Schleierfahndung ist. Unzählige Delikt aus bei der Betäubungsmittelkriminalität, der internationalen KFZ Verschiebung und des Menschenhandels wären ohne Schleierfahndung unentdeckt geblieben. Leider konnten man sich bei der heute in Dresden zu ende gegangenen Innenministerkonferenz noch immer nicht auf eine bundeseiheitliche Regelung zur Schleierfahndung einigen. Anscheinend trauen einige Innenminister ihren Fahndern nicht die nötige rechtsstaatliche Intuition zu. Ich bin aber überzeugt dass die Schleierfahndung im beschlossenen “Musterpolizeigesetz” ihren Platz finden wird.

Quellen

Foto: Logos verschiedener Fahndungsgruppen, aufgenommen beim 22. Fahndertreffen am 07.06.2017

08 Juni 2017

Revolution Train

Drogen und Bahnhöfe scheinen schon immer in einer gewisse Symbiose zu existieren, die lokale Drogenszene liegt oft in Bahnhofsnähe. Hier mit einem Projekt zur Drogenprävention anzusetzen ist damit wohl der optimalste Ort. Genau diesem Ort oder besser Orten ist im Juni wieder der “Revolution Train” zu finden. Nach der erfolgreichen Präventions Tour im vergangenen Jahr, nimmt der Zug auch 2017 wieder fährt auf. 

Der Anti-Drogen-Zug ”Revolution Train” steht auf einer multimedialen, mobilen Zuggarnitur, die in interaktiver Form Drogenprävention bei Jugendlichen und Kindern (ab 10 Jahren) möglich macht. Auch Eltern und Lehrer werden durch die moderne Präsentationsform angesprochen. Die Besucher des Zugs verfolgen eine Geschichte über die Ursachen, die Entwicklung und die Konsequenzen des Drogenkonsum. Dabei liegt der Fokus des deutsch-tschechische Projekts bei der Droge Crystal. Die interaktiven Technologie ermöglicht es den Besuchern das Handeln der Figuren und so die ganze Geschichte selbst zu beeinflussen. 

Das Projekt möchte ein authentisches Erlebnis vermitteln und die Persönlichkeit seiner jungen Besucher stärken. Es soll zum Nachdenken über die Risiken von Suchtmittel anregen und Schutzmechanismen gegen die Verlockungen von Drogen schaffen. Die nächsten Termine 12./13. Juni in Annaberg-Buchholz, 14. Juni in Aue und 15./16. Juni in Plauen. Bleibt zu hoffen dass der ”Revolution Train” noch mehr Stationen findet. 

Quelle, Foto & mehr Infos zum Zug: 

03 Juni 2017

Verfassungsschutz und Drogenkriminalität

Am 29. Mai 2017 fand in Berlin das 14. Symposium  des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) statt. Gesucht wurden Antworten westlicher Demokratien auf den islamistischen Terrorismus. “Sehen wir weniger, weil wir mangels Möglichkeiten vom Informationsfluss abgeschnitten sind, bedeutet dies, dass wir auch weniger Informationen gewinnen und an die Exekutivbehörden weitergeben können.”  Fragt BfV-Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen bei seiner Eröffnungsrede, und weiter: “Wir sind nach meiner Kenntnis das einzige Land in der Welt mit 17 Inlandsnachrichtendiensten und keiner zentralen Steuerung.”

Zurecht fordert er eine Neuausrichtung der deutschen Sicherheitsarchitektur und die Ergänzung der Zentralstellenfunktion des BfV im Verfassungsschutzverbund um eine Steuerungskompetenz des Bundes. “Wir brauchen Sicherheit aus einem Guss, damit es den Terroristen nicht gelingt, unsere freiheitliche Lebensweise lahmzulegen.“

Der Fall des Weihnachtsmarkt Attentäters Anis Amri zeigt die aktuellen schwächen auf. Als Drogendealer war er eigentlich schon kriminell genug um ihn aus dem Verkehr zu ziehen. Als “Gefährder” war er wahrscheinlich noch nicht gefährlich genug. Als die aktuelle deutsche Sicherheitsarchitektur entstand gab es kriminelle Elemente auf der einen und Staatsbedrohungen auf der anderen Seite. Eine Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdienst war nicht gewünscht. Das roch zu sehr nach Stasi, nach Überwachungsstaat und Diktatur.

Doch die Terroristen von heute gehören kaum mehr zu einer akademisch-ideologischen Elite, es sind einfach strukturierte Verlierertypen. Wenn diesen meist kriminellen Loser bei einem Aufenthalt im Knast oder ähnlichem die Sinnlosigkeit ihres Daseins bewusst wird, sind sie empfänglich für die Verheißungen von Salafisten und Jihadisten.

Auch bei der Finanzierung von Aktionen gegen den Staat leisten kriminelle Netzwerke und Machenschaften ihre Dienste, siehe NSU. Ein Austausch zwischen kriminellen und terroristischen Milieu ist permanent vorhanden. Der Drogenhandel finanziert seit Jahrzehnten weltweit selbsternannte Freiheitskämpfer, Terrororganisationen und Extremisten. Mir ist völlig unverständlich wie man angesichts dieser unwiderlegbaren Tatsachen an einer Trennung von Polizei und Nachrichtendienst festhalten kann. Bleibt zu hoffen dass die Forderungen von Dr. Maaßen Gehör finden.


Foto: Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern, und BfV-Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen (v. l. n. r.) © Bundesamt für Verfassungsschutz