27 Dezember 2013

Drogenjahr 2013

Der Jahresrückblick 2013 zu den Themen Drogen und Sucht.

Januar:
Am 17. Januar gesteht Radsportlegende Lance Armstrong in der TV-Show von Oprah Winfrey mit Epo gedopt zu haben. Vorher hatten bereits seine ehemaligen Teamkameraden Floyd Landis und Tyler Hamilton von einem Lügengebäude im Armstrongteam berichtet. Es ist der Tiefpunkt einer verlogenen und Doping verseuchten Radsportära.

Februar:
Deutschland spicht über Cecilia (26) die in einer Hamburg Absteige ihren Dealer (33) erstochen hat. Die Junge Frau war eine Millionärstochter aber dem Heroin verfallen. Ihr Weg aus einer eleganten Villa in Kiel in Hamburgs Drogensumpf zeigt das Geld nicht vor Sucht schützt. Die Anklage wegen Totschlags wird aber später fallen gelassen, die Staatsanwaltschaft geht von Nothilfe (für ihren Freund) aus. Cecilia bekommt noch eine Chance, dabei hilft Papas Geld dann aber doch ein bisschen.

März:
An einem Montagabend im März lief um 21.15 Uhr bei RTL ein „Jenke-Experiment“. Der Zuschauer durfte dabei TV-Reporter Jenke von Wilmsdorff (47) zuschauen der 25 Tage ständig Alkohol trank. Der Grundpegel des TV-Manns unterschritt dabei nie die Grenze von einem Promille. Bis ein begleitender Arzt das selbstzerstörerische Spektakel abbrach, gab es jede Menge Saufexsesse zu sehen. Ob das der richtige Weg ist Zuschauer für das Thema Alkohol zu sensibilisieren darf bezweifelt werden.

April:
Im April wird in Bremen zum dritten mal der Fall des Laye-Alama Condé verhandelt. Er starb im Januar 2005, nachdem ihm ein Arzt Brechmittel durch eine Magensonde verabreicht hatte. Der Mann aus Sierra Leone war ein Drogendealer und hatte Kokain-Kugeln verschluckt, um diese vor der Polizei zu verbergen. Eine Bürgerinitiative möchte dem Koksdealer gerne ein Denkmal setzen. Ende Oktober wird das verfahren endgültig eingestellt. Der Arzt zahlt 20.000 Euro an die Mutter des Dealers.

Mai:
Seit dem 1. Mai hat Nordrhein-Westfalen das neben Bayern das strikteste Rauchverbot in ganz Deutschland. In Restaurants, Kneipen, Festzelten, allen öffentlichen Einrichtungen, auf Spielplätzen, in geschlossenen Sportstadien, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen aller Art darf nicht mehr gequalmt werden. Auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen fallen unter das Verbot, ein guter Tag für den Nichtraucherschutz. Die Berichterstattung macht aber auch den Flickenteppich an unterschiedlichen Reglungen deutlich, 16 Bundeländer heisst 16 verschiedene Gesetze. Besonders mickrig ist der Nichtraucherschutz in Bremen und Berlin.

Juni:
Im Juni startet die Piratenpartei in den Bundestagswahlkampf 2013. In Ihrem Wahlprogramm geht sie umfangreich wie keine zweite Partei auf Drogen- und Suchtpolitik ein. "Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur." Die Piratenpartei setzte dabei auf Prävention und Aufklärung, Verbote und Strafverfolgung wollen sie abschaffen. Mit 2,2 Prozent verfehlt sie im September den Einzug in den Bundestag aber deutlich.

Juli:
In einem Air-Berlin-Ferienflieger aus der Dominikanischen Republik nach Berlin entdeckt der Zoll im Juli in Punta Cana 33,8 Kilo Kokain u22nd Heroin. Nach Angaben der Anti-Drogen-Behörde „Dirección Nacional de Control de Drogas“ ist die Maschine routinemäßig durchsucht worden. Beim Röntgen wurde die illegale Fracht in einem Koffer entdeckt. Die Urlauber durften ihre Heimreise nach Tegel erst mit erheblicher Verspätung antreten.

Nach 13 Jahren Flucht wurde Englands meistgesuchter Drogenbaron in Malaga/Spanien gefasst. Als Spezialeinsatzkräfte das Haus von Mark Alan Lilley stürmte, versteckte er sich unbekleidet in einer Ecke seines „Panic Room“. Der 41-Jährige wurde im Jahr 2000 wegen Drogenhandels im großen Stil angeklagt. Sein Verteidiger handelte damals aus, ihn auf Kaution frei zu lassen. Daraufhin tauchte der Drogenbaron mit einem gefälschten Pass in Spanien unter. In einem Gerichtsprozess wurde er in sieben Fällen für schuldig befunden und in Abwesenheit zu 24 Jahren Knast verurteilt.

August:
Im August beginnt am Landgericht in Bonn ein skurriles Gerichtsverfahren. Ein 24-jähriger Lidl Mitarbeiter findet in einer Bananenkiste 17 Kilo Kokain. Anstatt die Polizei zu informieren, will er die Droge zusammen mit Fußballkumpels verkaufen. Es kam wie es kommen musste, einer nach dem anderen wird verhaftet. Der unehrliche Finder kommt mit zwei Jahren auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße davon.

September:
Am 24. September macht ein herrenloser Koffer mit “Big Ben” Motiv den Flughafen Düsseldorf verrückt. Erst wird er für eine Bombe gehalten, der Flughafen evakuiert und zahlreiche Flüge annulliert. Dann schlägt ein Drogenschnelltest positiv an, der sich aber auch schnell als fehlerhaft herausgestellte. Die Staatsanwaltschaft vermutet ein Täuschungsmanöver unter Dealern, Videoaufnahmen eines Verdächtigen werden veröffentlicht. Sie zeigen wie er ohne Koffer den Flughafen betritt, ihn später begutachtet, ihn dann stehen lässt und sich aus dem Staub macht. Der Mann wird gefasst und als Seriendieb aus London entlarvt. Wahrscheinlich hat er den Koffer gestohlen und war dann vom Inhalt überrascht (weil er ihn für Drogen hielt) oder enttäuscht. In einem Prozess im Dezember wurde er zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt und ein Schadenersatzprozess kann ihn ebenfalls noch erwarten.

Oktober:
Am 2. Oktober wird der mutmaßliche Betreiber von “Silk Road”, Ross William Ulbricht, verhaftet und die Plattform beschlagnahmt. Auf der auch als “Ebay für Drogen” bezeichneten Seite wurden diverse illegale Dinge gehandelt. Das seit Februar 2011 zugängliche Portal führte im März 2013 ca. 10.000 Artikel 70 % waren Drogen. Als Zahlungsmittel wurde ausschließlich der "Bitcoin" verwendet, wobei jede Transaktion durch ein Verschleierungsverfahren über mehrere Instanzen verschlüsselt wurde. 3,6 Millionen US-Dollar in Bitcoins wurden bei Ulbrichts Verhaftung beschlagnahmt.

Im Rahmen der Aktion "TAT" gelang Anfang Oktober den tschechischen Behörden die grösste (einzel) Drogenfeststellung in Tschechien. Nach mehreren Monaten Ermittlungstätigkeit im Bezirk Karlsbad und Südböhmen konnten zwei tschechische und vier vietnamesische Staatsangehörige festgenommen werden. Schwerpunkt der kriminellen Aktivitäten dieser Gruppe lag in der Herstellung von großen Mengen Crystal sowie dessen Ausfuhr und Verkauf nach Deutschland. Dabei wurden 14 Kilogram reines Methamphetamin, 100 kg eines für die Crystal-Herstellung chemischen Stoffes und sieben Tonnen einer hochgiftigen Abfalllauge die bei der Herstellung entsteht sichergestellt. Die Tätergruppe schmuggelte das Crystal in raffinierten Verstecken, u.a. in flüssiger Form in Bierdosen.

November:
Die Frankfurter Polizei warnt vor dem Anti-Suff-Saft „Citoethyl“. 4,5 Liter Bier, 1,5 Liter Rotwein oder 0,5 Liter Schnaps soll der Saft innerhalb von 30 Minuten killen und den Blutalkoholpegel auf unter 0,5 Promille drücken, damit man wieder Auto fahren kann . Dr. Silvano Bronconi (72) wirft die Dreier-Packung für 29 Euro auf den Markt. Der Unternehmer behauptet: „Es wird in Italien hergestellt, dort wurde wissenschaftlich bestätigt, dass es wirkt. Umso mehr Alkohol man trinkt, umso mehr Flaschen ‚Citoethyl‘ hinterher trinken, um die Blutalkoholkonzentration abzubauen. Außerdem schützt es die Organe vor den negativen Auswirkungen des Alkohols.“ Polizeisprecher André Sturmeit: „Finger weg davon, das ist rausgeschmissenes Geld.“

Dezember:
Im Dezember die EU eine strenge Anti-Tabakrichtlinie verabschiedet. Um das “coole Image” des rauchens zu bekämpfen wurden unter anderem beschlossen in Zukunft Schockbilder auf Zigarettenpackungen zu drucken. Heftig gestritten wird auf EU Ebene aber noch um den Status (als Tabakprodukt oder Arzneimittel) der E-Zigarette. Zunächst wird weiter geprüft und in drei Jahren soll die EU-Kommission einen Zwischenbericht vorlegen. Unterdessen wurde im Dezember in New York das rauchen von e-Zigaretten in Restaurants, Bürogebäuden und an öffentlichen Orten verboten.


Quellen: Bild.de, BZ-online und Wikipedia

20 Dezember 2013

Kampf dem Image

Jugendlichen ist ihr Image ungeheuer wichtig, nicht nur bei Klamotten und Styling. Auch der Gebrauch von Drogen hat viel mit Imagepflege zu tun. Man möchte erwachsen erscheinen, cool, souverain und unabhängig. Pubertierende Jugendlichen zu vermitteln das sie für etwas noch zu jung sind ist ein hoffnungsloses unterfangen. Über viele Jahrzehnte und dank milliarden schwerer Werbeetats haben Alkohol und Tabak ein solch positives Image erarbeitet.

Besonders Alkohol ist aller Kampanien zum trotz bei Jugendlichen beliebt wie nie. Im Jahr 2012 sind so viele Kinder und Jugendliche nach Alkohol-Exzessen im Krankenhaus behandelt worden wie nie zuvor, teilte das Statistische Bundesamt diese Woche mit. 26.673 Jungen und Mädchen im Alter von zehn bis 19 Jahren sind im vergangenen Jahr in einem Krankenhaus wegen eines Vollrausches behandelt worden. Das ist der höchste Wert seit dem Beginn der Erfassung vor zwölf Jahren. Ein Trend der nicht verwundert, denn die Politik tut sich schwer mit Einschränkungen im Marketing für Alkohol Produkte.

Besser sieht es da schon beim Tabakprodukten aus. In dieser Woche hat die EU eine strenge Anti-Tabakrichtlinie verabschiedet. Hier soll es dem coolen Image des rauchens an den Kragen gehen. Im Grundsatz heisst es „Tabak soll nach Tabak schmecken“. Nach einer Übergangsfrist von sechs Jahren sollen Tabakprodukte mit zugesetzten Geschmacksstoffen wie Menthol, Vanille oder Koffein, verboten werden. Schon in zwei Jahren sollen Schockbilder den Tabakkonsum unattraktiv machen. Mit Fotos von Geschwüren oder Raucherlungen sowie Warnhinweise müssen dann mindestens 65 Prozent der Packungsoberfläche abdecken werden. Verboten werden auch Labels wie „light“ oder „mild“, so soll verhindert werden, dass Verbraucher solche Produkte für weniger gesundheitsschädlich hält.

Währen es also der Tabaklobby immer schwerer gemacht wird um ihre Produkte ein positives Image aufzubauen, können es die Alkohol Produzenten immer noch krachen lassen. Während der Marlboro-Cowboy ausgeritten hat, funktioniert die schnuckelige Scheinwelt des im Bauchnabel prickelnden Biergetränk noch toll. Das Ergebniss wird sein: rauchen wird immer mehr out, saufen bleibt in.

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06 Dezember 2013

Sucht vs. Selbstdisziplin

Letzte Woche ging der Fall des Walter S. (66) durch die Presse. Der Raucher leidet seit vier Jahren unter einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung oder kurz “Raucherlunge”. Eine Lungenklinik hatte ihm ein tragbares Beatmungsgerät mit flüssigem Sauerstoff zur besseren Atmung verordnete, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) weigerte sich jedoch die Kosten zu übernehmen. „Wer den Sauerstoffgehalt im Blut durchs Rauchen senkt, kann nicht erwarten, dass wir ihm das Anheben des Sauerstoffgehalts durch ein Gerät finanzieren. Entweder er hört auf zu qualmen, oder es gibt kein Geld”. 

Warum sollen die Beitragszahler auch für die schlechte Selbstdisziplin von Opa Walter bezahlen? Der Meinung waren viele die sich in der Diskussion zu Wort meldeten und auch ich habe für dieses Argument durchaus Verständnis. Doch sollte man nicht außer Acht lassen das Opa Walter abhängig ist. Abhängig von einem hochpotentem Nervengift, dem Nikotin. Er ist Suchtkrank und seine “Raucherlunge” ist eine körperliche Folge dieser Suchterkrankung. Als Opa Walter mit dem Rauchen angefangen hat dürfte das HB-Männchen noch seine obskuren Slogans verbreitet haben. Er dürfte das Rauchen angefangen haben als dies noch Zeichen von Geschmack und Stiel war. Rauchen war so selbstverständlich das man es heute nur noch Begreifen kann wenn man sich einen Auftritt von Altkanzler Helmut Schmidt anschaut.

Zum Glück sind diese Zeiten vorbei. Die Leute sind aufgeklärt und man ist als Nichtraucher auch nicht meht out. Das hilft denen die ihre Gesundheit bereits nachhaltig geschädigt haben natürlich nicht. Doch wie damit umgehen?

Selbstverständlich kann und muss man in einer Solidargemeinschaft wie unserem Gesunheitssystem Mitarbeit und Selbstdisziplin einfordern. Über den Rahmen ist auch sicherlich eine Diskussion erforderlich. Diese auf dem Rücken von Opa Walter auszutragen ist aber unfair. Sicherlich werden das auch die Gerichte das so sehen, Opa Walter will sein Recht jetzt einklagen. 

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16 November 2013

Urteil zu Drogenmischkonsum


Wer sich mit Drogen berauscht hat hinter dem Steuer eines Fahrzeugs nichts zu suchen. So weit, so richtig. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht Leipzig lässt aber selbst einen drogenkritischen Blogger wie mich nur den Kopf schütteln. Das Gericht hat diese Woche entschieden, "dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung begründet, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht"

Das bedeutet wer auch nur ab und zu kifft und Alkohol trinkt, dem droht der Führerscheinentzug. Auch wenn der Betroffene stets vollkommen nüchtern am Steuer sitzt. Die Gefahr seinen Führerschein zu verlieren droht also nicht dem der unter Rauschmitteleinfluss fährt, sondern dem der, zum Beispiel gegenüber der Polizei, unbedarft über seine Konsumgewohnheiten berichtet. 

Dieser seltsame, präventive Entzug der Fahrerlaubnis ist in meinen Augen mehr als fragwürdig. Eine Gängelung von Cannabis-Konsumenten trägt jedenfalls nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr bei. Dafür müsste man an anderer Stelle ansetzen. Beispielsweise die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Drogenschnelltests. Im Moment sind diese nämlich nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich. Wird der Test verweigert kann nur beim vorliegen von mutmaßlich Rauschmittel indizierten Auf- oder Ausfallerscheinungen eine Blutentnahme angeordnet werden. 

Gerade beim Mischkonsum ist das für den Polizeibeamten auf der Straße schwierig zu erkennen. Mit verdachtsunabhängigen Alkohol und Drogenkontrollen ließe sich der Kontrolldruck erhöhen und damit die Verkehrssicherheit wirklich verbessern. Denn ob Kiffer oder Alkoholiker, die Gefahr geht von dem aus der sich berauscht an ein Steuer setzt. Diesen Leuten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden und nicht denen die juristisch schlecht beraten oder einfach nur zu ehrlich sind.


Mehr zum Urteil: bverwg.de

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08 November 2013

mit Steuern steuern

Vergangenen Monat wurde in Österreich eine Studie des Marktforschungsunternehmens "Kreutzer, Fischer und Partner" veröffentlicht. Demnach sind die Steuereinnahmen des Staates Österreich durch Suchtmittel dreimal so hoch wie volkswirtschaftlicher Schaden. Einnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro jährlich aus Steuern auf Suchtmittel steht ein volkswirtschaftlichen Schaden durch Alkohol, Nikotin und harte Drogen von 770 Millionen Euro gegenüber. Die Einnahmen aus Alkohol-, Tabaksteuer und Glücksspielabgabe sind in also dreimal so hoch wie die volkswirtschaftlichen Kosten. Gewinn für den Staat: 1,5 Milliarden.

Nun ist das mit solchen Studien immer so eine Sache. Während die Steuereinnahmen sich relativ gut berechnen lassen, ist das mit dem "volkswirtschaftlicher Schaden" schon schwieriger. Zumal die Zahl der Suchtkranken in Österreich gar nicht genau bekannt ist. Auch würden sich ganz andere Wertschöpfungsketten ergeben wenn die Bürger ihr Geld für andere Dinge als Rausch- und Suchtmittel ausgeben. Bei so vielen Spekulationsmöglichkeiten wird auch eine aufwendige Studie zur Milchmädchenrechung.

Drogen und Suchtpolitik darf nicht nach fiskalischen Gesichtspunkten gemacht werden. Wohl und Gesundheit der Menschen muss klar im Vordergrund stehen. Mit Steuern kann und muss man steuern, sie sind nicht nur zum Geld einnehmen da. Gerade die legalen Suchtmittel kann man durch höhere Preise unattraktiver machen. Um Einnahme Verluste sollte sich der Staat keine Sorgen machen, der gesunde Bürger gibt sein Geld auch aus und das länger und nachhaltiger.


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18 Oktober 2013

Silk Road Alternativen


Am 2. Oktober wurde die Onlineplattform "Silk Road" (auf dt. „Seidenstraße“) geschlossen und der mutmaßliche Betreiber Ross William Ulbricht von amerikanischen Behörden verhaftet. Nutzer die auf "Silk Road" zugreifen wollten bekamen nur noch eine Meldung der Behörden zu lesen (siehe Foto). Das seit Februar 2011 zugängliche Portal führte im März 2013 ca. 10.000 Artikel 70 % waren Drogen. Als Zahlungsmittel wurde ausschließlich der "Bitcoin" verwendet, wobei jede Transaktion durch ein Verschleierungsverfahren über mehrere Instanzen verschlüsselt wurde. Das von den Medien auch als "Ebay für Drogen" bezeichnete Hidden-Netzwerk arbeitete nach dem Tor- bzw. Onion Prinzip. Das sind Webseiten mit kryptischen Adressen wie http://tkficnkne8qt09ac.onion die nur über den Tor- Anonymisierungsdienst erreichbar sind. Betreiber und Besucher sollen so anonym bleiben. Dieses so genannte Darknet wird aber nicht nur von Drogenhändlern und Kinderschändern genutzt. Auch freiheitsliebende Dissidenten in autoritären Systemen greifen auf den anonymen Teil des Internets zurück.

Mit "Silk Road" wurde ordentlich Geld verdient, 3,6 Millionen US-Dollar in Bitcoins wurden bei Ulbrichts Verhaftung beschlagnahmt. Bei soviel Kohle wird sich der abschreckende Effekt sicherlich in Grenzen halten. Denn auch wenn die Anonymisierung hier auf Dauer nicht erfolgreich war, wo eine Nachfrage ist kommt auch jemand der ein Geschäft machen will. Schon jetzt behaupten einige Seiten von sich Silk Road Nachfolger zu sein. Dabei kommen die Silk Road Alternativen nicht nur aus dem "Dark Net". Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) vermerkt in ihrem Report 2012 das die Zahl der Online‑Shops, die Kunden in mindestens einem EU‑Mitgliedstaat mit psychoaktiven Substanzen oder Produkten versorgen, weiter gestiegen ist. Gemeint sind hier die Onlinehändler so genannter "Legal Highs". Im Januar 2012 wurden 693 Online‑Shops gemeldet, während es im Januar 2011 nur 314 und im Januar 2010 gar nur 170 waren.

Quellen: Wikipedia und EBDD Bericht 2012

Foto: Wikimedia Commons

10 Oktober 2013

Europa vs. Raucher

Am Dienstag hat das Europaparlament mit großer Mehrheit schärfere Regeln für Tababakprodukte beschlossen. Schockbilder und größere Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen soll vor allem junge Menschen stärker vom Rauchen abhalten. Einer entsprechenden Neuregelung hat das Europaparlament mit großer Mehrheit zugestimmt. Auch bestimmte Aroma- und Zusatzstoffe wie Menthol, Vanille oder Schokolade im Zigaretten-Tabak werden verboten. Außerdem sollen die elektronischen Zigaretten stärker reguliert werden. So sollen beispielsweise die Inhaltsstoffe der Liquids transparenter werden. 

Wer meinen Blog öfters liest, weiß dass die EU schon länger an strengeren Regeln für Tabak-Produkte arbeitet. Die aktuelle Entscheidung des EU Parlaments war ein weiterer wichtiger Schritt. Bis wir in Deutschland aber Schockbilder auf Zigarettenpackungen es sehen es wird noch einige Zeit vergehen. Zunächst muss das Votum vom Dienstag noch europäisches Recht werden. EU-Gesundheitskommissar Joe Borg ist zuversichtlich, dass das Gesetz noch vor den Europawahlen im Mai 2014 angenommen werde. Dann haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Was bedeutet dass es erst ab 2016 Schockbilder auf Zigarettenpackungen zu sehen geben wird.

Durch Tabakkonsum sterben in der EU schätzungsweise 700.000 Menschen pro Jahr. Auch die Kosten für das europäische Gesundheitswesen sind mit 25 Milliarden Euro pro Jahr gigantisch. Kein Wunder also dass die EU den Anteil der Raucher senken möchte. Auch viele Raucher in Europa wären lieber Nichtraucher. Laut dem Spezial-Eurobarometer 332 von 2010 würden 28 Prozent der europäischen Raucher ihr Laster gerne loswerden. Die Motivation zum Rauchstopp beruht vor allem auf der Sorge um die eigene Gesundheit (75 Prozent), auf dem Wunsch der Familie oder des Partners (57 Prozent) und dem Preis der Tabakprodukte (55 Prozent). Bei (nur) 7 Prozent waren Medienkampagnen der Auslöser, das Rauchen aufgeben zu wollen.

Doch der Wille allein führt nicht immer auch auf den Erfolgsweg. 87 Prozent der Aufhörwilligen versucht es ohne die Inanspruchnahme von Hilfsmaßnahmen auf. Allerdings ist die Erfolgsquote bei denjenigen, die mit Hilfestellung einen Aufhörversuch unternehmen, deutlich höher. Die langfristige Abstinenzquote für ungestützte Aufhörversuche liegt bei lediglich 3 bis 5 Prozent. Sie kann durch die Inanspruchnahme von Hilfsmaßnahmen wie Gruppeninterventionen vervielfacht werden. Ob auch die Schockbilder helfen werden Europa zu einem Nichtraucher-Kontinent zu machen wird sich zeigen. In anderen Ländern wie Brasilien, Australien und Kanada hat man zumindest gute Erfahrungen damit.


Quelle: Bild.de und Drogen- und Suchtbericht 2013

Foto: © Anthony CALVO - Fotolia.com

01 Oktober 2013

keine Bombe - keine Drogen

Für viereinhalb Stunden ging am 24. September am Düsseldorfer Flughafen nichts mehr. 10.000 Passagiere waren betroffen,  rund 20 Flüge mussten zu benachbarten Flughäfen umgeleitet werden, 140  vielen komplett aus. Grund dafür war ein herrenloser Koffer,  ein Röntgenbild hatte  wesentliche Merkmale einer Sprengvorrichtung wie Kabel und zwei Metallstäbe gezeigt.  Es war nicht auszuschließen, dass es sich bei der möglichen Vorrichtung um einen Druckzünder handeln könnte. In diesem Fall hätte der Trolley bis zu 8 kg Sprengstoff Platz geboten. Aus diesen Gründen trafen die Entschärfer der  Bundespolizei vor Ort die Entscheidung, das Gepäckstück mittels eines Wassergewehres aufzuschießen. Das sich kein Sprengstoff im Koffer befand war nach dem öffnen schnell klar, allerdings reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf Amphetamien. Kaum war die Meldung von synthetischen Drogen im Koffer verbreitet, wurde sie wieder revidiert. “Analysen des Landeskriminalamts haben bislang weder Hinweise auf einen gefährlichen Stoff noch auf einen zunächst angenommenen Drogenfund ergeben. Ergänzende Laboruntersuchungen werden vorgenommen”. Statt Sprengstoff oder Drogen befand sich nur Mehl und Zimt im Koffer.
Ob hier die Bundespolizei mit einer Bombenattrappe oder ein Krimineller mit falschen Drogen getäuscht werden sollte ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Inwiefern der Drogen-Schnelltest bewusst getäuscht wurde ist fraglich, bei ca. 10 % Fehler Wahrscheinlichkeit kann das auch Zufall sein. Ohnehin kann die im Mehl enthaltene Stärke Drogenschnelltests stören. Was hinter der Geschichte des Koffers steckt soll nun eine beim Polizeipräsidium Düsseldorf eingerichtete Ermittlungskommission klären.

Öffentlichkeitsfahndung der Polizei: http://www.polizei.nrw.de/duesseldorf/artikel__6710.html

dieser Blogeintrag wurde am 10.10.13 aktualisiert

22 September 2013

Aktionstag gegen Glücksspielsucht

275.000 Menschen in Deutschland im Alter von 16 bis 65 Jahre zeigen ein problematisches Glücksspielverhalten, das entspricht etwa 1 % der erwachsenen Bevölkerung. Der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht am 25 September soll dazu beitragen über die Risiken des Glücksspiels aufzuklären und auf das Leid der Betroffenen und ihrer Familien aufmerksam zu machen. Drogenguide hat die wichtigsten deutschen Internetseiten zum Thema Spiel- und Glückspielsucht zusammengetragen.

Das Projekt „Bunte Lichter – Dunkle Schatten“ des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. und des Westfälischen Literaturbüros, gehen das Problem literarisch an. 449 Einsendungen aus 18 Ländern mit kurzen, literarischen Texten zum Thema Glücksspiel gehen die verschiedenen Facetten der Sucht an. Die 21 besten, von einer Fachjury ausgewählten Kurzgeschichten wurden im gleichnahmigen Buch „Bunte Lichter – Dunkle Schatten“ veröffentlicht. www.akspielsucht.de; bei Amazon: Bunte Lichter - Dunkle Schatten

Spielen mit Verantwortung ist eine Kooperation zwischen der BZgA und dem Deutschen Lotto- und Totoblock welche seit 2007 bundesweite Maßnahmen zur Glücksspielsuchtprävention umsetzt. Ein zentrales Element der Kampagne ist das Internetportal das über einzelne Glücksspiele, über die Entstehung von Glücksspielsucht und über regionale Hilfeangebote bei problematischem oder süchtigem Spielverhalten informiert. www.spielen-mit-verantwortung.de

Aus der selben Kooperation stammt die Internetseite "Check dein Spiel". Hier können Personen, die regelmäßig Glücksspiele nutzen, einen Online-Selbsttest machen. Nutzer erhalten auf der Basis der Auswertung eine individualisierte Rückmeldung zu ihrem Glücksspielverhalten und bei problematischem Spielverhalten auch eine Empfehlung zur Verhaltensänderung. www.check-dein-spiel.de

„Wenn du etwas wissen willst, dann frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten.“ Dachte sich der ehemalige Glücksspielsüchtige Thomas Patzelt und gründete im Jahr 2010 die erste Selbsthilfegruppe. 2012 gründete er mit anderen Betroffenen den rheinland-pfälzischen Landesverband spielfrei24 e.V., um landesweit vernetzt Aufklärung und Information zu betreiben und offen und ehrlich über das Thema Glücksspielsucht zu reden. www.spielfrei24.de

Das Browsergame “Spielfieber” aus Bayern ist vor allem für 14- bis 18-jährige Jungen gedacht. Der Spieler kann durch die Identifikation mit seinem Avatar den Sog der Glücksspiele und die sich daraus ergebende Problematik nachvollziehen. „Spielfieber“ zeigt aber auch Alternativen auf. Der Held des Spiels hat vielfältige Handlungsmöglichkeiten und kann die damit verbundenen positiven Effekte (und Affekte) erleben. Das Browserspiel eignet sich als Medium für pädagogische Fachkräfte, um mit Jugendlichen auch zu problematischen Aspekten des Glücksspiels ins Gespräch zu kommen. www.spielfieber.net

Auch wenn Glücksspiel Sucht vor allem beim männlichen Geschlecht verbreitet ist, gibt es natürlich auch junge Mädchen und Frauen mit riskantem Spielverhalten. Die Thüringer Fachstelle Glücksspielsucht beim Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. nimmt sich mit „Hanna im Glück“ den besonderen Facetten der Glücksspielsucht von Frauen an. Die Informationsbroschüre zu „Hanna im Glück“ beinhaltet neben interessanten Hintergrundinformationen und Erfahrungsberichten auch einen Selbsttest und Kontaktadressen für Hilfen. Einzelexemplare können unter www.gluecksspielsucht.info

Für einen schnellen Überblick über die wichtigsten Fakten zum Thema Glücksspielsucht sei an dieser Stelle auch das Portal Suchtmittel.de genannt. Neben den wichtigsten Informationen zum Thema Spielsucht gibt es im Forum im Themengebiet “Verhaltenssucht” auch einige Interessante Dialoge zum Thema Spielsucht. www.suchtmittel.de/info/spielsucht/

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Quelle: Drogen und Suchtbericht 2013

18 September 2013

Rechtsfindung im Betäubungsmittelrecht

Die Rechtsfindung im Betäubungsmittelrecht kann eine sehr zähe Materie sein. Besonders dann, wenn es sich mit neu auf den Markt kommenden Stoffen auseinandersetzen muss. Die einen wollen ein Geschäft machen, die anderen sorgen sich um die Volksgesundheit. Bis ein passender rechtlicher Rahmen und eine klare juristische Bewertung gefunden ist können Jahre vergehen. 

Das zeigen auch zwei Meldungen aus dieser Woche:Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Damit stellt sich das Gericht gegen die Rechtsauffassungen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission. Die Befriedigung der Nikotinsucht sorge nicht für eine Heilung, es fehlt an einer therapeutische Wirkung. Somit greiffe das Arzneimittel Recht hier nicht, E-Zigaretten und Liquids dürfen frei gehandelt werden. Bereits im Juni entschied das Landgericht Frankfurt/Main ähnlich. Das Tauziehen ob die elektrische Kippe nun zu den Tabakerzeugnissen oder den Arzneimittel gehört wird aber sicher bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs weitergehen.

Die deutschen Gerichte bleiben hier also vorerst bei ihrer Linie E-Zigaretten und Liquids als Tabakerzeugnis zu bewerten. Für sie müssen Arzneimittel eine heilende Wirkung haben, obwohl das so keineswegs im § 2 Arzneimittelgesetz steht. Wenn das so wäre, dürfte es auch schwierig werden die Händler von "Legal Highs" wie bisher nach Arzneimittelrecht zu belangen. Eine endgültige Entscheidung wird vom EuGH kommen, hier wird derzeit geprüft ob Arzneimittel auch "ungesund" sein können. Also lediglich eine Wirkung und keine Heilwirkung vorhanden sein muss um eine Substanz als Arzneimittel zu klassifizieren  Wobei das für die Strafverfolgung bei "Legal Highs" bald nicht mehr nötig sein wird, wenn man sich die zweite News der Woche anschaut.

“Neu Drogen” sollen durch ein “beschleunigtes Verfahren” schneller als bisher verboten werden können. Bisher dauert es mindestens zwei Jahre, bis ein Stoff verboten wird. Diese Prozedur will die EU-Kommission auf zehn Monate verkürzen. Etwa ein Fünftel dieser in der EU gemeldeten Drogen haben auch einen legalen Verwendungszweck, in diesen Fällen soll ein Verbot für den Verbrauchermarkt ausgesprochen werden. Besonders gefährliche Stoffe sollen sofort vom Markt genommen werden können, um ihre Gefahren zu analysieren. Derzeit bleibt eine Substanz frei verfügbar, bis die Risikobewertung abgeschlossen ist und die Kommission reagieren kann.

Beide Nachrichten zeigen das sich die Rechtliche Bewertung von neu auf den Markt kommenden Suchtstoffen sehr schwierig und langwierig gestalten kann. Der Weg durch Behörden , Gremien und juristische Instanzen ist lang. Von einer endgültigen Lösung scheinen wir sowohl im Fall der E-Zigarette als auch bei den “Legal Higs” (oder “neuen Drogen”) noch weit entfernt zu sein.


Quelle der News: Spiegel Online


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13 September 2013

SOKO Crystal

Am Montag stellte Hartmut Koschyk (Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen) einen intensivierten Bekämpfungsansatz gegen die Ausbreitung des synthetischen Rauschgifts Crystal in der deutsch-tschechischen Grenzregion vor. Nachdem der Zoll 2011 und 2012 mit den Speedway Kontrollen (DG berichtete) gegen den Methamphetamin schuggel in Sachsen und Bayern vorging, kommt nun die SOKO Crystal.

“Um dem Crystalschmuggel noch stärker zu begegnen, erhöht die Zollfahndung nun den Druck auf die hinter Käufern und Rauschgiftkurieren stehenden organisierten Drahtzieher und deren Helfer.” 

Zum 1. September wurden in Dresden, Nürnberg und Weiden die Sonderkommissionen "Crystal" eingerichtet. Mit ihnen soll “die rasche und wirksame Durchführung von Ermittlungsverfahren mit allen ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden operativen Mitteln” verstärkt werden. Insgesamt 23 erfahrene Ermittler wurden in den drei SOKO´s zusammengezogen. Sie sollen die Hintergründe des Crystalschmuggels aufhellen um “die skrupellose Profiteure und organisierte Hintermänner zu enttarnen und festzunehmen.” 

Ehrbare Ziele, doch für eine wirksame Bekämpfung des Crystal-Problems bedarf es in meinen Augen mehr als drei SOKO´s des Zoll´s.

“Crystal” ist nicht nur ein Problem der Kriminalitätsbekämpfung, es ist auch ein Sucht- und Gesundheitspolitisches Problem. "Es wird uns nur gelingen, den Rauschgiftschmuggel wirksam zurückzudrängen, wenn wir uns als Staat und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entschieden wehren". sagte Hartmut Koschyk in der Pressekonferenz. Das wird natürlich schwierig wenn die politischen Konzepte fehlen. Siehe auch DG-Bericht “Crystalland Sachsen”.

Die Bundespolizei muss sich stärker als bisher der genzüberschreitenden Drogenkriminalität annehemen. Nach dem Schengen Beitritt unserer östlichen Nachbarn gehören die neuen Herrausforderungen wie Drogenschmuggel und internationale KFZ-Verschiebung in die originäre Zuständigkeit einer Polizei die für die Sicherheit der Grenzen zuständig ist. Auch in der SOKO Crystal sollte die Bundespolizei mitwirken.

Der Handel mit Crystal muss an der Quelle, also den Vietnamesen-märkten in Tschechien bekämpft werden. In Europa darf es rechtsfreie Räum dieser Größenordnung nicht geben. Auch wo die Grundstoffe zur Herstellung des Crystal kommen muss aufgehellt werden. Hier könnte Europa, in Form polizeilicher Zusammenarbeit, mal zeigen was es kann.

Quelle: Zoll.de

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22 August 2013

Drogenpolitik im Wahlkampf 2013

In einem Monat wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. In der heißen Phase des Wahlkampfes hauen uns die Politiker jede Menge hole Phrasen und leere Versprechungen um die Ohren. Ein scharfes Profil ist bei den Parteien kaum vorhanden, ihre Ziele für den Fall einer Regierungsbeteiligung sind in blumig formulierten Wahlprogrammen nieder geschrieben. Was die wichtigsten Parteien in Deutschland in Sachen Drogen- und Suchtpolitik vor haben sollte also dort zu finden sein. Drogenguide hat sich als Drogen Wahl-O-mat versucht.

"Gemeinsam erfolgreich für Deutschland" heisst das Programm der UNION (CDU/CSU). Das Wahlprogramm der Partei von Bundeskanzlerin Angela Merkel findet für den Suchbegriff "Drogen" nur einen Treffer. CDU und CSU möchte der steigenden Kriminalität in den grenznahen Regionen zu Polen und Tschechien, u.a. dem Drogenhandel, eine größere Aufmerksamkeit schenken. Dazu will die UNION für eine angemessene Ausstattung der Polizeikräfte an den deutschen Grenzen und eine noch engere Verzahnung der Zusammenarbeit von Bundespolizei und Landespolizeien in Grenznähe sorgen. Etwa durch gemeinsame Polizeistreifen und Einsatzeinheiten. Auch die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit soll weiter gestärkt werden. Eine Änderung in der Drogen- und Suchtpolitik ist also nicht zu erwarten, wenn die UNION weiter regiert.

Auch im “Bürgerprogramm” der FDP gibt es das Thema Drogen- und Suchtpolitik nicht wirklich. Der eine Treffer zum Suchwort “Drogen” ist nur der Vergleich “Schulden sind wie Drogen” Darüber hinaus findet sich eine Lobby getriebene Forderung die ich hier 1 zu 1 wiedergeben möchte. “Genussmittel, die frei verkäuflich und legal handelbar sind, dürfen nicht durch Werbeverbote und Handelsbeschränkungen vom Markt gedrängt werden. Eine derartige Bevormundung der Verbraucher ist mit dem Leitbild des mündigen Bürgers nicht in Einklang zu bringen. Solche Eingriffe in die Marktwirtschaft und in die Entscheidung mündiger Verbraucher lehnen wir grundsätzlich ab”. Nur auf strikten Jugendschutz bei Tabak und Alkohol möchte auch die FDP nicht verzichten. Bei behördlichen Kontrollen von Gastronomiebetrieben hüpfen die Liberalen von einem Bein aufs andere, sie halten sie für wichtig wollen sie aber nicht übertreiben. Eine Änderung in der aktuellen Drogen- und Suchtpolitik wird es also auch mit der FDP nicht geben. Zumindest keine die die Profite der Alkohol und Zigaretten Industrie schmälert.

Bei Herausforderer Peer Steinbrück von der SPD firmiert das Wahlprogramm unter “Das wir entscheidet”. “Wir” scheinen uns aber nicht viel aus Drogen- und Suchtpolitik zu machen. 0 Treffer bei den Suchworten “Drogen”, “Alkohol” und “Jugendschutz”. Nur zum Rauchen findet sich etwas. Wahrscheinlich haben die Genossen dabei ihren überall rumqualmender Altkanzler Helmut Schmidt vor Augen. Wörtlich heisst es: “Nach wie vor ist Tabakkonsum das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland. Im Sinne einer vorsorgenden Gesundheitspolitik wollen wir verstärkte Anstrengungen bei der Tabakprävention und beim Schutz aller vor den Gefahren des Passivrauchens unternehmen”. Eine neue “Drogen und Suchtpolitik” ist also auch bei einer SPD geführten Bundesregierung nicht zu erwarten.

Anders bei den GRÜNEN. Ihr Programm “Zeit für den grünen Wandel” hat allein beim Suchwort Drogen 26 Treffer. Prävention, Hilfe und Entkriminalisierung haben sich die GRÜNEN auf die Fahnen geschrieben. Sie fordern eine, an den tatsächlichen gesundheitlichen Risiken orientierte Regulierung aller (auch bislang illegaler) Drogen. Neue Verbote, wie zum Beispiel eine Stoffgruppenregelung bei Legal Highs lehnen sie ab. Dazu soll die Strafverfolgung von Drogenkonsumenten entfallen und zielgruppenspezifischen und niederschwelligen Angebote in der Drogen- und Suchthilfe gestärkt werden. Bestehende risikominimierenden Maßnahmen, wie Spritzentauschprogrammen und Drogenkonsumräumen, sollen durch Substanzanalysen (Drugchecking) ergänzt werden. Auch die Substizutionsmöglichkeiten für Opiatabhängige sollen verbessert und die Aufklärung zu Drogen und Sucht an den Schulen verstärkt werden. Der Nichtraucherschutz soll gestärkt und der Einfluss der Tabakindustrie begrenzt werden. Die E-Zigarette soll als gesundheitlich weniger schädliche Alternative zum Tabakkonsum erhalten bleiben. Bei Cannabis möchten die GRÜNEN eine legale Abgabeform über lizenzierte Fachgeschäfte schaffen und den Eigengebrauch und privaten Anbau von Drogen wie Cannabis entkriminalisieren. Dazu soll auch die Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol durch das Fahrerlaubnisrecht beendet werden.

Auch im Programm von DIE LINKE (100 Prozent sozial) ist dem Bereich Drogen und Sucht ein größerer Abschnitt gewidmet. Das zeigen schon die 19 Treffer für das Stichwort "Drogen". DIE LINKE will Kriminalisierung und Ausgrenzung entgegenwirken. Stattdessen möchte sie drogenbedingte Probleme reduzieren und Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rauschmitteln schaffen. Sie möchte auf Strafen für Konsumenten verzichten und auf Prävention und Aufklärung setzen. Die psychosozialen Betreuung von Drogenabhängigen, sowie deren Substitutionsmöglichkeiten (z.B. mit synthetischen Heroin) sollen verbessert werden. Um die Gesundheitsgefahren zu verringern, sollen Drug-Checking-Angebote zur Prüfung auf Verunreinigung von Drogen ermöglicht und kostenlose saubere Spritzbestecke zur Verfügung gestellt werden. DIE LINKE setzt sich für ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte, auch im Sponsoring sowie der Plakat- und Kinowerbung ein. Cannabis möchte DIE LINKE weitgehend legalisieren. Neben einer erleichterten Verwendung für medizinische Zwecke, soll der private Anbau und Cannabis-Clubs auf nichtkommerzieller Basis erlaubt werden. Auch im Straßenverkehr soll THC bis zum Grenzwert einer akuten Fahruntüchtigkeit geduldet werden. Spielautomaten sollen "weniger suchtauslösende Eigenschaften aufweisen" und in gastronomischen Einrichtungen ganz verboten werden. Der Drogenmarkt soll reguliert werden, um ihn der organisierten Kriminalität zu entziehen. Interessant ist das Die Linke zur Volksdroge Nummer 1 "Alkohol" im ihrem Programm kein Wort verliert (0 Treffer). Klientelpolitik?

Die PIRATEN (Wir stellen das mal in Frage) halten sie für kompetent genug die Deutsche Drogen- und Suchtpolitik komplett umzubauen. Bei ihnen gibt es keine illegalen Drogen mehr, alles ist erlaubt. "Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur." Die PIRATEN setzte allein auf eine umfangreiche, nicht auf die Schulen beschränkte, Prävention und Aufklärung. Dazu gehört auch ein ausnahmsloses Werbe- und Sponsoringverbot für Sucht erzeugende Stoffe. Für Drogenkonsumenten soll eine Risiko- und Schadensminimierung erreicht werden. Dazu sollen problematische Substanzen (z.B. wegen schädlicher Streckmittel) bei einer bundesweiten Online-Meldestelle erfasst werden. Auch das Angebot an Drogenkonsumräumen und Diamorphinbehandlungen (Ersatzdroge) soll verbessert werden. Bei Cannabis soll zunächst der Besitz bis 30 Gramm erlaubt und der Zugang zu Cannabinoidhaltige Medikamenten verbessert werden. Für die Teilnahme am Straßenverkehr unter THC Einfluss sollen Grenzwerte definiert werden. Das Betäubungsmittelgesetzes soll de facto neu geschrieben werden. Nur wenn eine Fremdgefährdung realistisch nicht ausgeschlossen werden kann, sollen Freiheitsrechte eingeschränkt werden. (Polizeiliche) Register über Drogenkonsum sollen nicht geführt werden. Kontrollen auf Drogenkonsum dürfen nur bei gefährlichen Berufen und Tätigkeiten durchgeführt werden. Der freie Handel und Gebrauch von e-Zigaretten soll nicht über den Jugendschutz hinaus eingeschränkt werden. Eine Aufnahme ins Nichtraucherschutzgesetz oder eine Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz lehnen die PIRATEN ab. Für einen besseren Verbraucherschutz für alle Drogenkonsumenten, fordern sie einen Modellversuche für lizenzierte Fachabgabestellen. In diesen soll der Verkauf von Tabak, Liquids für e-Zigaretten, Spirituosen und anderen psychotropen Substanzen durch qualifiziertes Personal erfolgen. Jugendlichen soll der Zutritt jedoch verwährt bleiben.

Natürlich ist Drogen und Suchtpolitik kein großes Thema im Wahlkampf. Sowohl die aktuelle Koalitionspartner von UNION und FDP, als auch die SPD schenken dem Thema keine große Aufmerksamkeit. Bei den eher links-alternativen Parteien GRÜNE und LINKE sieht das anders aus. Sie würden einiges anders machen und liegen in ihrer Drogen- und Suchtpolitischen Forderungen nicht weit auseinander. Am weitesten gehen die PIRATEN, die nichts weniger als eine Legalisierung aller Drogen anstreben. Die Parteien am erzkonservativen bzw. rechten Rand AFD und NPD haben zu dem Thema nichts zu sagen. Letztere möchten lediglich der Bekämpfung von Drogenkriminalität eine hohe Priorität einräumen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz härter bestrafen. Ihren Einzug in den Bundestag halte ich für höchst unwahrscheinlich. Sicher dürfte aber sein das keine Partei alleine eine Regierung bilden wird. Entscheidend wird also sein was im Koalitionsvertrag steht bzw. aus welcher Partei eine eventuell neuer Drogenbeauftragter der Bundesregierung kommen wird. Spannend wird es also vor allem nach dem 22. September 2013.


09 August 2013

Dopingrepublik Deutschland

Man kann sie für eine "Sommerlochverfüllung" oder ein "künstliches Wahlkampfschlachtfeld" halten. Die am Montag nach viel Hickhack von der Berliner Humboldt-Universität veröffentlichte Studie "Doping in Deutschland". In dieser wird belegt das Doping im Spitzensport nicht nur im Osten Deutschlands systematisch durchgeführt und politisch gewollt war, sondern auch im Westen. Natürlich konnte sich der Sport dem "kalten Krieg" nicht entziehen. Er war vielmehr eines von mehreren Schauplätzen in denen die Systeme um die Vormachtstellung kämpften. Das da nur eine Seite mit harten Bandagen kämpft war ohnehin unwahrscheinlich. Allerdings möchte ich mich hier nicht mit der Frage auseinandersetzen ob wir das "Wunder von Bern" (Fußball WM Sieg 1954) nun jetzt nur dem heute als "Crystal" bekannten "Pervitin" zu verdanken haben oder nicht. Vielmehr frage ich mich was lernen wir für die Zukunft daraus? Kommt eine Leistungsgesellschaft überhaut ohne Doping aus? Und wäre es nicht besser Doping zu erlauben, damit wenigstens alle Sportler die gleichen Chancen haben?

Doping hat nur eine Ursache und die heißt Leistungsdruck. Egal ob beim Sportler selbst, bei Trainern, Funktionären oder in der Politik. Was zählt sind nur Siege, Medaillen und Rekorde. Das war damals beim Kampf der politischen Systeme nicht anders als heute beim Kampf um Medienpräsenz und Sponsoren. In einer modernen Gesellschaft wird von dem einzelnen immer mehr Leistung erwartet. "Burn Out" und "Doping" sind die Schattenzeiten unserer Zeit. Wobei letzteres gar nicht so negativ belegt ist. Selbst in der Werbung ("Doping für die Haare") findet es seinen Platz. Der moderne Erfolgsmensch rüstet sich für die an ihn gestellten Anforderungen. Illegal ist dabei nur was in der Dopingliste des Arzneimittelgesetz (AMG) steht. Eine Liste die es 1954 noch gar nicht gab. Und selbst wer sich heute mit Stoffen dieser Liste dopt, macht sich nur über den Besitz der jeweiligen Substanz strafbar. Hier wäre eine eindeutigere Grenzziehung wünschenswert.

Eine eindeutige strafrechtliche Relevanz von Doping wäre auch der richtige Weg die Kontrollen in vertrauenswürdige , weil neutrale Hände zu legen. Denn die nationalen Sportverbände wollen damals wie heute Sieger produzieren. Die Versuchung gerade bei neuen Dopingvarianten beide Augen zu zudrücken ist also permanent vorhanden. Zu den strengen und häufig kritisierten Dopingkontrollen der World Anti-Doping Agency (WADA) sehe ich keine Alternative.

Ein unregulierter Umgang mit Dopingmittel hätte fatale folgen. Um sportliche Erfolge feiern zu können wäre es unabdingbar seinen Körper mit Dopingmitteln zu überschwemmen. Nicht mehr die  sportliche Leistung würde über Sieg oder Niederlage entscheiden, sondern die Fähigkeiten der Pharmakologen.  Das zeigen auch Äußerungen von des Dopings überführten Tour de France Teilnehmern, allein um Chancengleichheit zu erreichen müssten Sportler ihr Gesundheit mit leistungsfördernden Substanzen nachhaltig schädigen.  Tote und schwerkranke Leistungssportler wären an der Tagesordnung,  sie sind schon heute leider keine Seltenheit mehr. Wir allen jubeln gerne wenn unsere Sportler siegen aber fairen sportlichen vergleich kann es nur ohne Doping geben.


Foto: © freeze_pictures - Fotolia.com

12 Juli 2013

geringe und nicht geringe Menge


Kaum ein Mythos im Rauschgift-Milieu hält sich so hartnäckig wie das der Umgang mit einer "geringen Menge" einer Droge legal sei. Aber was ist eine "geringe Menge", welchen Sinn hat sie und wo beginnt die "nicht geringe Menge"? Gibt es verbindliche Grenzwerte oder nur Richtwerte. Aufklärung bringt hier ein Blick ins deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG).


Geringe Menge (einer illegalen Droge) gem. § 29 Abs. 5 in Verbindung mit § 31a BtMG

Von einer geringen Menge spricht man wenn die Brutto-Menge (mit eventuellen Streckmitteln) einer Droge, unter einem gewissen Richtwert bleibt. In dem Fall kann ein Staatsanwalt von einer Strafverfolgung absehen. Wobei die Betonung klar auf "KANN" und "RICHTWERT" liegt. Außerdem darf die Droge auch nur zum Eigenverbrauch angebaut, hergestellt, eingeführt, ausgeführt, durchgeführt, erworben oder sich in sonstiger Weise verschafft bzw. besessen werden. Wenn der Staatsanwalt ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht, kann er trotzdem Anklage erheben. Beispielsweise wenn der Täter eine besondere Vorbildfunktion (Ausbilder, Erzieher) hat. Auch beim verkaufen/ handeln/ abgeben gibt es keine "Geringe Menge". Der Richtwert bis zu dem man von einer "geringen Menge" spricht ist nicht bundeseinheitlich definiert. Für Deutschlands beliebteste illegale Droge Cannabis hat sich bei den Gerichten ein Grenzwert von 6 Gramm eingebürgert. Darüber hinaus wird häufig von der Menge von 3 Konsumeinheiten einer Droge ausgegangen. (z.B. Heroin: 1g, Kokain 1g, Ecstasy Tabletten 3 Stück.

Normalmenge oder einfache Menge (einer illegalen Droge)

Wird der Richtwert der geringen Menge überschritten spricht man von der normalen oder einfachen Menge. Diese stellt eine Menge dar, die zwar oberhalb der (Bruttomenge) "geringe Menge" liegt, aber noch unterhalb der (Nettomenge) "nicht geringen Menge". Das heisst alles was keine "geringe Menge" mehr und noch keine "nicht geringe Menge" ist, wird als "Normalmenge" oder "einfache Menge" bezeichnet.

Nicht geringe Menge (einer illegalen Droge) gem. § 29a Abs. 2 BtmG

Die "nicht geringen Menge" wird gemäß Rechtsprechung des BGH anhand des Nettowirkstoffgehaltes der Bruttomenge der Droge bestimmt. Also nicht die Brutto-Menge wie bei der "geringen Menge" sondern der reine Wirkstoffgehalt welcher erst in einem Labor genau bestimmt werden kann. Für den Umgang mit einer nicht geringen Menge ist eine Strafandrohung von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen. Im Falle der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Mengen erhöht sich die Mindestfreiheitsstrafe auf 2 Jahre (§ 30 BtMG)und wer als Mitglied einer Bande oder mit Waffen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel treibt oder sie einführt wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren (§ 30a BtMG) bestraft.

Beispiel Cannabis mit einem prozentualem Wirkstoffgehalt von 10 %

  • 0 bis 6 Gramm brutto (Wirkstoffgehalt spielt keine Rolle) = "geringe Menge"
  • 6 bis 75 Gramm brutto (Wirkstoffgehalt 10%) = "Normalmenge"
  • ab 75 Gramm brutto (Wirkstoffgehalt 10%) = "nicht geringe Menge"
Die "nicht geringe Menge" (§ 29a Abs. 2 BtmG) beginnt bei 7,5 g reinem Wirkstoff (THC)

Quellen: Wikipedia und Jurathek.de

Foto: © Christian Pedant - Fotolia.com

28 Juni 2013

Raucher-News



Mehr als die Hälfte aller regelmäßigen Raucher stirbt vorzeitig an Lungenkrebs, einer Herz-Kreislauf-Erkrankung oder einer anderen Atemwegserkrankung. Bei fast 15 Millionen Rauchern in Deutschland, ein enormes Schadenspotential In diesem Monat gab es drei interessante Meldung zu Deutschlands tödlichstem Laster. Eine Entscheidung der EU Gesundheitsminister, die Ergebnisse einer Studie und eine Gerichtsentscheidung. Drei Nachrichten die, besonders wenn man sie zusammen betrachtet, eine deutliche Sprache sprechen.




  1. Die Gesundheitsminister der EU einigten sich darauf, dass 65 Prozent der Fläche von Zigarettenpackungen künftig mit Warnhinweisen und abschreckenden Bildern versehen werden müssen. Damit wird es künftig in der Europäischen Union große Warnhinweise vor den Folgen des Rauchens auf Zigarettenschachteln geben, inklusive großflächige Schockbilder von schwarzen Lungen und Raucherbeinen wie in Australien (siehe Foto). Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) kritisiert, über Nacht würden binnen Jahrzehnten aufgebaute Marken zerstört. Das Vorhaben bedarf aber noch der Zustimmung des EU-Parlament, die Verhandlungen beginnen im Herbst.
  2. Die Quote jugendlicher Raucher ist so niedrig wie nie zuvor, nur noch jeder zehnte Teenager greift heute zur Zigarette. Das entspricht einer Halbierung innerhalb von zehn Jahren. Nichtrauchen sei zu einer "gesellschaftlichen Norm" geworden, erklärte die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Elisabeth Pott bei der Vorstellung der Studie.
  3. Nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten gehören laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main zu den Tabakerzeugnissen. Für den Handel mit so genannten E-Zigaretten gilt deswegen das Tabakgesetz. Das Gericht verurteilte einen Geschäftsmann deshalb zu 8100 Euro Geldstrafe und zog zugleich rund 15.000 Behälter mit nikotinhaltiger “Liquids” ein. Während die EU-Kommision E-Zigarretten als Arzneimittel bewertet, halten es die deutschen Gerichte für ein Tabakerzeugnis. Endgültige Klärung wird es wohl erst beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwägen Revision.
In meinen Augen sind das drei gute Nachrichten. Der Zigarette wird immer mehr die Maske von “Freiheit und Abenteuer” entrissen. Schon beim Kauf wird der Süchtige mit der Wahrheit von “Krankheit und Tot” konfrontiert. Die Realität verdrängt das Image, ein Weg der bei Jugendlichen ganz offensichtlich zum Erfolg, genauer gesagt zum “nicht rauchen” führt. Und auch die Gesetzeslücke in der sich die E-Zigarette bewegt hat wird geschlossen werden. Egal wie der BGH entscheidet, die Luft wird selbst für die E-Zigaretten dünner.

Quelle der Nachrichten: Spiegel Online

Foto: Ines G. aus Australien...DANKE ;-)

01 Juni 2013

die 10 gefährlichsten Drogen Deutschlands

Je nachdem wie man Faktoren wie Verbreitung, rechtlicher Status, Gesundheitsgefahr und Suchtpotential gewichtet,lassen sich vermeintlich objektive Drogenrankings nach belieben beeinflussen. Für meine “10 gefährlichsten Drogen Deutschlands” greife ich auf die Daten des in dieser Woche vorgestellten "Drogen- und Suchtbericht 2013" zurück. Für den jährlichen Drogen- und Suchtbericht werden keine eigenen Daten erhoben, sondern die Daten anderer Studien und Erhebungen zusammengefasst und bewertet. Daher werden Drogen und Suchtgefahren auch uneinheitlich dargestellt. Um dennoch ein möglichst objektives Ranking zu erstellen habe ich jeweils eine Top 5 der legalen und illegalen Drogen zusammengestellt:

Top 5 legale Drogen und Suchtgefahren (nach Verbreitung in Deutschland):

Medikamente
Schätzungen gehen in Deutschland von 1,4 bis 1,5 Millionen Menschen mit Medikamentenabhängigkeit aus. Im Rahmen von Entzugsbehandlungen wird jährlich bei 10.000 Personen die Diagnose Medikamentenabhängigkeit gestellt. An 36 Todesfällen waren psychoaktive Medikamente 2012 nachweislich beteiligt.

Alkohol
9,5 Millionen Bundesbürgern trinken mehr als gesund ist, 1,3 Millionen gelten als Alkoholabhängig. An den direkten und indirekten Folgen ihres übermäßigen Alkoholkonsums sterben pro Jahr 74.000 Menschen. Die volkswirtschaftliche Schaden durch Alkohol liegt bei 26,7 Milliarden Euro, davon 7,4 Milliarden direkte Kosten für das Gesundheitssystem.

Tabak
In Deutschland rauchen insgesamt 14,7 Millionen Frauen und Männer ab 15 Jahren. Mit etwa 110.000 Todesfällen pro Jahr stellt das Rauchen das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland dar. Mehr als die Hälfte aller regelmäßigen Raucher stirbt vorzeitig an Lungenkrebs, an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung oder einer anderen Atemwegserkrankung. Jeder zweite dieser vorzeitigen Todesfälle tritt bereits im mittleren Lebensalter ein. Tabakkonsum verkürzt das Leben um durchschnittlich etwa zehn Jahre.


Internet
In Deutschland gelten ca. 560.000 Menschen als internetabhängig und ca. 2,5 Millionen Menschen als problematische Internetnutzer. Ein Großteil der Betroffenen weist ein problematisches bzw. krankhaftes Nutzungsverhalten in Bezug auf Online-Spiele auf.

Glücksspiel
Ca. 250.000 pathologische Glücksspieler gibt es in Deutschland. Im Jahr 2011 wurden ca. 15.000 Glücksspieler in ambulanten betreut. Hinzu kommen rund 2.000 Personen in stationärer Therapie. Etwa 75 Prozent der ratsuchenden Spieler spielen an Geldspielautomaten.


Top 5 illegale Drogen (nach Todesfällen):

Heroin (und verwandte Opiate)
241 Drogentote im Jahr 2012 gehen auf das Konto dieser Substanzgruppe an weiteren 375 Todesfällen sind die Opiate beteiligt. Ca. 75.000 Patienten befinden sich in Deutschland in einer Substitutionsbehandlung mit Heroinersatzstoffen. 47 % der Klienten von Suchtberatungsstellen in Deutschland geben Opiate als ihre Problemsubstanz an.

Amphetamin/Methamphetamin (und Derivate)
22 Drogentote im Jahr 2012 gehen auf das Konto dieser Substanzgruppe an weiteren 43 Todesfällen ist Amphetamin/Methamphetamin beteiligt. Hier sind Todesfälle in Verbindung mit Amphetamin verwandten Medikamente noch nicht eingerechnet. 11 % der Klienten von Suchtberatungsstellen in Deutschland geben Stimulanzien (Crystal) als ihre Problemsubstanz an. In Sachsen ist der Anteil fast 4 mal so hoch.

Kokain/Crack
21 Drogentote im Jahr 2012 gehen auf das Konto dieser Substanzgruppe an weiteren 32 Todesfällen sind Kokain/Crack beteiligt. 6 % der Klienten von Suchtberatungsstellen in Deutschland geben Kokain als ihre Problemsubstanz an.

Designerdrogen (neue psychoaktive Substanzen)
1 Drogentoter im Jahr 2012 geht auf das Konto dieser Substanzgruppe an weiteren 11 Todesfällen sind Designerdrogen beteiligt. Im Jahr 2012 wurde in Europa eine Rekordzahl von 73 erstmalig entdeckten Substanzen gemeldet

Cannabis
Es ist die meistkonsumierte illegale Droge in Deutschland. Jeder vierte Erwachsene im Alter von 18 bis 64 Jahren hat schon einmal Erfahrung mit Cannabis gemacht. Regelmäßig konsumieren aber nur etwa 0,6 Prozent der Erwachsenen. 36 % der Klienten von Suchtberatungsstellen in Deutschland geben Cannabis als ihre Problemsubstanz an. Drogentote mit Bezug zu Cannabis sind allerdings nicht zu beklagen.

Zum Schluss noch noch einige interessante Fakten aus dem aktuellen Drogen und Suchtbericht 2013. In München gab es 2012 deutlich mehr Rauschgifttodesfälle (35) als in Frankfurt (21). Zwar sind immer noch ein Großteil der Rauschgifttoten männlich, deren Zahl nahm aber zumindest gegenüber 2011 ab von 837 auf 746, die Zahl der weiblichen Toten stieg von 144 auf 177. Das Durchschnittsalter der Rauschgifttoten lag wie 2011 bei 37 Jahren.

Foto: © plop123451 - Fotolia.com Quelle der Daten: “Drogen und Suchtbericht 2013”

24 Mai 2013

Freigrenze für Cannabis

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), immerhin der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, hatte in dieser Woche eine einen neuen Richtwert für eine bundesweite Straffreiheitsgrenze für Cannabis ins Gespräch gebracht. Gleich war von einer “Freigrenze für Cannabis” die Rede. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wandte sich in der Tageszeitung "Welt" gleich gegen jegliche Aufweichung der Straffreiheit bei Cannabis-Besitz: "Wir haben in Bayern eine konsequente Linie gegen illegale Drogen." Viele hofften wohl auf eine Legalisierungsdebatte, doch die wird wohl ausbleiben.

Der Besitz von Cannabis, auch in geringsten Mengen für den Eigenbedarf, ist in ganz Deutschland eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz. Das heißt, wer mit auch nur einen Gramm  Haschisch oder Marihuana in der Tasche angetroffen wird bekommt eine Anzeige und sein Cannabis weggenommen. Erst der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein, wenn das sichergestellte Cannabis die Grenze der "geringen Menge" nicht überschreitet. Die Grenze dieser “geringen Menge", welche fälschlicher Weise gere als "Freimenge" oder “Freigrenze” bezeichnet wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich hoch. In Bayern liegt sie bei 6 Gramm, in NRW bei 10 Gramm und in Berlin bei bis zu 16 Gramm. Eine Verfahrensweise die einem Rechtsstaat eigentlich unwürdig ist. Tatsächlich wäre hier eine Vereinheitlichung zu begrüssen.

Eine Legalisierung von Cannabis-Besitz bis zu einer bestimmten Grenzmenge ist hingegen nicht zu erwarten, auch wenn das sicher einigen vorschwebt wenn sie “Freigrenze” hören. Vor 20 Jahren konnte man Cannabis vielleicht noch als weiche Droge bezeichnen und eine Legalisierung wäre vertretbar gewesen. Moderne Züchtungsmethoden haben aber aus der Hanfpflanze eine hoch potente Rauschpflanze gemacht. Hier eine echte "Freigrenze" einzuführen wäre ein fatales Signal, welches in Deutschland nicht nur das "Aroma der Luft" nachhaltig beeinflussen würde. Straffrei bedeutet also auch weiterhin nicht gleich legal.



16 Mai 2013

wer ist BOB

Junge Menschen wollen Party machen und Alkohol trinken. Das war schon immer so und wird so bleiben, egal was irgend ein kritischer Blogger davon hält. Prävention in diesem Bereich kann und muss aber den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol fördern. Dazu gehört auch das sich in einer Gruppe die gemeinsam feiern will, jemand bereit erklärt nüchtern zu bleiben und seine “Peergroup” als Fahrzeugführer sich durch die Nacht zu bringen. Hier setzt das Präventionsprojekt “BOB” an.

BOB wurde 1995 in Belgien konzipiert, wobei die Buchstaben an sich keine tiefere Bedeutung haben. Als einfacher und einprägsamer Name in Verbindung mit einem knallig-gelben Schlüsselanhänger erobert das Präventionsprojekt seit 2009 auch Deutschland. Im Kern vermittelt das Projekt das der Fahrer (BOB) eben nicht "der Dumme" ist sondern der Verantwortung für die Gruppe übernimmt indem er ohne Alkohol zu trinken mit feiert. Auch wenn es keine direkte Eingrenzung des Alters gibt, setzt es seinen Schwerpunkt bei den jungen Fahrern im Alter von 18 bis 24 Jahren. Um die Popularität von BOB zu steigern, erhält er von vielen Partnern Vergünstigungen wie ein Gratis Drink. Natürlich alkoholfrei. Ziel ist dabei immer das Verhalten freiwillig und nachhaltig zu verändern.

Neben dem Saarland indem BOB vor vier Jahren zuerst eingeführt wurde, sind noch Rheinland Pfalz, Hessen, Thüringen und Bayern an dem mittlerweile gegründeten, bundesweiten Netzwerk beteiligt. Allerdings gibt es BOBmäßig in den nördlichen Bundesländern noch Nachholbedarf. Denn das BOB wirkt hat eine wissenschaftliche Studie der Uni Gießen für das Polizeipräsidium Mittelhessen bewiesen. Die Unfallzahlen gingen im Vergleich zu anderen Regionen um 44 Prozent zurück. Wenn das BOB-Netzwerk die angedachte Entwicklung einer Handy-App und die Einbeziehung sozialer Netzwerke umsetzt steht einen weitern BOB-Siegeszug in Deutschland nichts im Weg.

http://www.aktion-bob.com


Quelle: Artikel, Zeitschrift “Deutsche Polizei” Mai 2013

Foto: Logo BOB Saarland

02 Mai 2013

neue Drogen, neue Probleme

Ob man sie nun “Legal Highs” oder  “Research Chemicals” nennt, die zweifelhafte Erfolgsgeschichte der in diesem Blog schon öfters thematisierten “neuen Drogen” geht weiter. Auf einschlägigen Internetseiten werden sie je nach Darreichungsform als Badesalz, Kräutermischungen, Reinigungsmittel oder direkt unter dem Stichwort Research Chemicals verkauft. Im Juli 2012 wurden 28 gängige Legal High-Wirkstoffe den Bestimmungen des BtMG unterstellt, in kürzester Zeit  wurden die Produktpaletten der Händler  angepasst. Das heisst die Wirkstoffe wurden chemisch leicht abgewandelt so dass sie gleich oder ähnlich wirken und nicht mehr verboten sind. Ob bei den Cannabinoiden in den diversen Kräutermischungen, der Gruppe der Cathinone oder den neuen Amphetaminen, es gibt zahlreiche Problemfelder:


Vertriebsweg Internet

Der Jahresbericht 2012 der europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hat spricht von 693 Onlineshops die mindestens einen EU-Mitgliedstaat versorgen, 2011 waren es nur 314 Shops. Die Bestellseiten wirken professionell und seriös, die “Legal Highs” kommen auf dem Postweg. Drogen kaufen wird so einfach wie bei Zalando Schuhe bestellen, entsprechend gering ist die Hemmschwelle es auch zu tun. Dabei verschleiern die Hintermänner ihre digitalen Spuren oder geben sich Ahnungslos. Schließlich schreiben sie ja “Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt” auf die Verpackung. In Blogs und Foren wird dann die Werbetrommel gerührt und die psychoaktive Wirkung besprochen.



Strafbar oder nicht

Ob in einem Legal High-Produkt ein dem BtMG unterliegender Wirkstoff drin ist, ist sowohl für den Konsumenten als auch für die Polizei schwierig. Es gibt zwar einiges Informationen im Internet (z.B.: http://legal-high-inhaltsstoffe.de/) aber es dauert immer eine weile bis die Inhaltsstoffe neuer Legal High-Produkte analysiert sind. Das gilt auch für die Datenbank die für die Polizei beim BKA geführt wird und über das Polizei interne Portal “Extrapol” eingesehen werden kann. Doch selbst wenn die Inhaltsstoffe bekannt sind. Während mit Verstößen gegen das BtMG wohl jeder Polizist etwas anfangen kann, hat von den Strafvorschriften im Arzneimittelgesetz längst noch nicht jeder Beamte gehört. Dessen Anwendung scheint aber im Kampf gegen Legal High-Produkte unverzichtbar zu werden.



Erkennen von Legal Highs

Nicht nur die Drogen-Schnelltest von Polizei und Justiz stoßen bei den sich schnell wandelnden Stoffgruppen an ihre Grenzen. Wenn nur Nuancen im Stoffaufbau entscheiden ob eine Substanz dem BtMG unterliegt und damit eine Straftat vorliegt wird es selbst für Labore schwierig. Grundsätzlich können die neuen Drogen in Reinform noch mit einem vertretbarem Aufwand identifiziert werden. Schwieriger wird es bei komplexen Zubereitungen diverser Legal High-Produkte oder selbst gemixte Wirkstoffcocktails. Auch bei der Analyse von Blutproben z.B. bei Drogenverdacht im Straßenverkehr, Feststellung von Todesursachen oder medizinischen Notfällen (Intoxikationen), in einem Routinescreening werden insbesondere Substanzen, die erst relativ kurz auf dem Markt verfügbar sind, oft nur in spezialisierten Laboren sicher nachgewiesen.


Festlegung der “nicht geringen Menge” bei Legal Highs

Für Polizei und Staatsanwaltschaft ist bei Drogenbesitz von entscheidender Bedeutung ob es sich nur um eine “geringe Menge” (das verfahren kann dann ohne weiteres eingestellt werden oder “nicht geringe Menge” handelt. Für klassische Drogen wir Heroin, Kokain oder Cannabis sind diese Mengen durch Gerichtsurteile genau bestimmt. Bei den vielfältigen Wirkstoffen in “Legal Highs” fehlen diese vorgaben. Zumal immer der Wirkstoffgehalt der in Frage stehenden Droge  ermittelt werden muss. Dazu ist eine Differenzierung von nicht geringen Mengen für Einzelwirkstoffe, die ein ähnliches Wirkstoffprofil aufweisen, aber allesamt wissenschaftlich wenig bis gar nicht untersucht wurden sehr schwierig. Ein neuer Ansatz könnte hier eine Grenzziehung nach Konsumeinheiten sein, doch auch hier müssten ja messbare Ausgangsdaten (Größe der einzelnen Konsumeinheit) vorhanden sein.


Legal Highs werden mehr und mehr zum Massenphänomen, Wissenschaft, Gesetzgeber, Ermittlungsbehörden, Notfall- und Suchtmedizinern sind gefordert. Die Verfahresweise alle Substanzen gründlich zu Untersuchen und irgendwann ins BtMG aufzunehmen (also zu verbieten) ist viel zu träge. Davon abgesehen das sich ohnehin nicht alles allein durch Verbote regeln lässt. Selbst wenn, wie immer mehr gefordert, in Zukunft ganze Stoffgruppen ins BtMG aufgenommen werden könnten.


Quellen : J. Schäper / F. Scheuer “Legal Highs  kein Ende in Sicht!” in Onlinezeitschrift für Suchtstoffrecht und EBDD Jahresbericht 2012


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