Zumindest die erste Frage lässt sich für alle gängigen Schnelltests gleich beantworten. Ein Antikörper auf dem Teststeifen reagiert auf den Kontakt mit der Droge, ein farbiger Streifen zeigt dann ein positives Ergebnis an. Bei allen mir bekannten Tests gibt es auch einen Kontrollstreifen der anzeigt ob der Test richtig durchgeführt wurde. Das heisst, kein Strich = Test ging schief oder war defekt (z.B. wenn es bei der Lagerung zu warm oder kalt war), ein Strich = Test hat funktioniert aber Droge nicht gefunden, zwei Striche = Test positiv. Es gibt Tests die nur auf eine bestimmt Droge, z.B. Cannabis ausgerichtet sind, gebräuchlicher sind aber Tests die gleich auf zwei oder mehr Drogen prüfen. Im Gegensatz zu Alkoholtestgeräten handelt sich bei Drogenschnelltests um "einmal Tests" die nicht wiederverwendet werden können. Von der Firma Dräger (5000) gibt es allerdings schon ein PC ähnliches Gerät welches die Auswertung der Testkartuschen übernimmt.
Die Genauigkeit bzw. Fehleranfälligkeit der Drogenschnelltests ist ein heikles Thema. Es gibt Studien (Rosita.org) die manchen Tests hohe Fehlerquoten bescheinigen. Aufgrund der schwerwiegenden Grundrechtseingriffe die positive Drogenschnelltests in aller Regel nach sich ziehen, sind solch hohe Fehlerquoten eigentlich inakzeptabel. Hier sollte es eine unabhängige Zertifizierungsstelle geben die Drogenschnelltests eine Zulassung erteilen muss, die Qualität überwacht und die Zulassung auch wieder entziehen kann. Hier fehlt es im Moment an Kontrolle. Interessierten empfehle ich die Links am Ende des Beitrages.
Neben der Qualität des verwendeten Drogenschnelltests ist das Medium welches getestet wird bedeutsam. Während bei allen Alkoholtests mit einem Gerät der Atemalkohol ermittelt wird, gibt es bei den illegalen Drogen verschiedene Ansatzpunkte für einen Schnelltest:
Der Schweiß. Der Mensch schwitzt nicht nur wenn es warm ist, an Stirn und Achselhöhlen ist er mittels abwischen leicht zu erlangen. Allerdings kann Drogenkonsum erst nach Stunden im Schweiss festgestellt werden und es können noch einige Tage nach dem Konsum Rückstände gefunden werden, wenn das Blut also schon wieder “sauber” ist. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit einer "Fremdkontamination" nicht auszuschließen. Es besteht daher kein enger Zusammenhang zu einer aktuellen Beeinflussung durch Drogen. Der Zoll, welcher sich in aller Regel nur für die Ein-, Aus-, und Durchfuhr von Drogen, nicht aber für das Fahren unter selbigen interessiert, bevorzugt das Medium Schweiß. Ein positiver Test an den Händen kann ein Anhaltspunkt sein das der Probannt Kontakt mit Drogen hatte. Das Testergebnis zieht dann intensiverer Eingriffsmaßnahmen (körperliche Durchsuchung etc.) nach sich.
Der Urin. Urintests sind bei der Polizei noch immer verbreitet. In Urinproben ist der Drogenkonsum in der Regel über 12 bis 24 Stunden, im Fall von Cannabis sogar über mehrere Tage bis Wochen nachweisbar. Dies hat zur Folge, dass positive Drogenschnelltest im Urin auch nach der Phase einer Beeinflussung auftreten können. Ein Autofahrer kann also mit einer Blutentnahme und einer Untersagung der weiterfahrt konfrontiert werden, obwohl er gar nicht unter Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Zudem bedarf es einer geeigneten Örtlichkeit zum Durchführen eines Urinvortests und auch die Art und Weise der Durchführung ist nicht ganz so einfach. Zum einen muss die Intimsphäre des Probannten gewahrt bleiben, manch einer vermag auch gar nicht in den Becher zu pullern wenn ihm jemand zu schaut. Zum anderen muss die Abgabe beaufsichtigt werden, im Fachhandel gibt es sowohl falschen Urin als auch "Vorrichtungen" die eine Urinausscheidung vortäuschen. Die Polizei in Niedersachsen setzt noch verstärkt auf Urintests.
Der Speichel. Mundflüssigkeit (umgangsprachlich Spucke genannt) setzt sich aus Speichel, Mundschleimhautzellen, Sekreten und Rückständen oral aufgenommener Stoffe zusammen. Wie auch im Blut, ist Drogenkonsum im Speichel über viele Stunden hinweg nachweisbar. Die Tatsache, dass zwischen Speichel und Blut ein enger Zusammenhang besteht, machen ihn für den Nachweis einer Drogenbeeinflussung für die Polizei attraktiv. Besonders für den Nachweis eines "Führen eines Kfz unter Einfluss berauschender Mittel" (§ 24a Abs. 2 StVG) wird ja ein Nachweis von Drogen im Blut verlangt. “Testsieger” der letzten Rosita Studie (Vergleich der Schnelltests) ist übrigens der schon erwähnte Dräger 5000 welcher unter anderem in Brandenburg und im Saarland im Einsatz ist.
Ein positiver Drogenschnelltest alleine beweist noch nichts, er ist für Polizei und Zoll lediglich ein Indiz welches weitere Maßnahmen (Durchsuchung, Blutentnahme etc.) nach sich ziehen kann. Er kann zur Belastung oder Entlastung dienen, ist aber schon Aufgrund seiner ungenauen Analytik für sich alleine nur bedingt aussagefähig. Die Entwicklung immer treffsicherer Drogenschnelltests wird deren Gewicht im Beweisepuzzel aber in Zukunft sicherlich erhöhen.
Quellen:
- Vortrag des Beauftragten für die Drogenerkennung am Landesinstitut für Präventives Handeln Saar beim IPA Seminar Drogen im Jahr 2011
Bitte den aktuelleren Post "neue Drogentest´s der Polizei" beachten.