25 März 2011

Drogenbericht 2010

Gestern veröffentliche die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans gemeinsam BKA Präsident Jörg Ziercke die Daten zur Rauschgiftkriminalität und zu den Drogentoten 2010 in Deutschland.

Hier die Fakten aus der Pressemitteilung:

2010 starben 1.237 Menschen an ihrem Drogenkonsum, 7 Prozent weniger als im Vorjahr.

Gegen diesen Trend haben hat sich in Sachsen (von 12 auf 40 Menschen) und Mecklenburg-Vorpommern (von 4 auf 8 Menschen) die Todesfälle durch Drogen verdoppelt.

An einer Überdosis von Heroin verstarben 529 Menschen

An einer Überdosis Heroin in Verbindung mit anderen Drogen verstarben 326 Menschen

An gesundheitliche Langzeitschäden aufgrund jahrelangen Drogenkonsums verstarben 214 Menschen

An Substitutionsmittel bzw. Substitutionsmittel in Verbindung mit anderen Drogen verstarben 167 Menschen

Die größte Zahl von Drogentodesfällen findet sich in der Altersgruppe der älteren Drogenabhängigen ab 30 Jahren (944 Personen) und unter den männlichen Drogenabhängigen.

2010 wurden in Deutschland 18.621 Erstauffällige Konsumenten harter Drogen (EKhD) registriert − dies bedeutet einen Anstieg von fast drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Entgegen der sinkenden Zahl der Erstauffälligen Konsumenten von Heroin, Kokain und Ecstasy wurde bei den Erstauffälligen Konsumenten von Amphetamin mit 11.401 Personen (2009: 10.315) bereits im sechsten Jahr in Folge ein Anstieg verzeichnet (+ca. 11 Prozent).

Besonders auffällig sind die Steigerungen beim registrierten Erstkonsum von kristallinem Methamphetamin („Crystal“), denn mit 642 Erstauffälligen Konsumenten wurde ein Anstieg um über 76 Prozent registriert.

Auch bei der Zahl der Erstauffälligen Konsumenten von Crack fiel die Steigerung auf 311 Personen deutlich aus und lag damit bei fast 72 Prozent. Bei LSD stieg die Zahl der Erstauffälligen Konsumenten um 11 Prozent auf 141 Menschen.

Der Altersdurchschnitt bei den EKhD lag bei 28 Jahren und damit auf dem Vorjahreswert. In der Langzeitbetrachtung ist das Durchschnittsalter seit dem Jahr 2000 um rund 3 Jahre gestiegen. Allerdings lag das Durchschnittsalter der Erstauffälligen Konsumenten von Ecstasy (25,7 Jahre), Amphetamin (26,2 Jahre) und „Crystal“ (26,5 Jahre) unter diesem Wert.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland die bisher größten Einzel- und Gesamtmengen an Kokain und kristallinem Methamphetamin („Crystal“) beschlagnahmt.

2010 wurden insgesamt 3.031 kg Kokain sichergestellt − fast 80 Prozent mehr als im Vorjahr. Unter anderem wurde im Hamburger Hafen mit 1,3 Tonnen die bislang größte Einzelmenge an Kokain in Deutschland beschlagnahmt. Das Kokain hatte sich in einem Schiffscontainer aus Paraguay befunden (Drogenguide berichtete).

Die Gesamtsicherstellungsmenge von kristallinem Methamphetamin („Crystal“) stieg von rund 7 auf fast 27 kg. Dies entspricht rund 2,5 Millionen Konsumeinheiten.

Bei Amphetamin und Methamphetamin wurden dagegen erstmals nach acht Jahren rückläufige Gesamtsicherstellungsmengen registriert − insgesamt wurden rund 1.204 kg sichergestellt (-13 Prozent).

Bei Ecstasy-Tabletten ging die Sicherstellungsmenge im Vergleich zum Vorjahr um fast 56 Prozent auf 230.367 Tabletten zurück.

Die Gesamtsicherstellungsmenge von Heroin sank infolge ausbleibender Großsicherstellungen um fast 38 Prozent auf rund 474 kg .

Bei den Sicherstellungen von Cannabisprodukten wurden im Jahr 2010 gegenläufige Tendenzen registriert. Bei Haschisch sank die beschlagnahmte Menge um rund
3 Prozent auf ca. 2.144 kg. Bei Marihuana stieg die beschlagnahmte Menge dagegen um rund 13 Prozent auf ca. 4.875 kg.

2010 wurden in Deutschland 46 Cannabis-Outdoor-Plantagen (2009: 67) und 348 Cannabis-Indoor-Plantagen (2009: 342) und damit insgesamt rund vier Prozent weniger Cannabis-Plantagen als im Vorjahr festgestellt.

Während die Zahl der Kleinplantagen (20 - 99 Pflanzen) von 274 auf 257 und die Zahl der Profiplantagen (ab 1.000 Pflanzen) von 28 auf 23 sank, stieg die Zahl der sichergestellten Großplantagen (100-999 Pflanzen) von 107 auf 114 an.

Im Jahr 2010 wurden 16 illegale Rauschgiftlabore (2009: 24) sichergestellt, vorwiegend Kleinlabore zur Herstellung von Methamphetamin.

Erstmalig wurde in Deutschland ein Labor zur Produktion synthetischer Cannabinoide entdeckt.

Die gestern veröffentlichten Daten zeigen, Opiate sind noch immer mit Abstand die tödlichsten illegalen Drogen. Ob der Rückgang der Todeszahlen aber an einer erfolgreichen Drogenpolitik mit Hilfs-, Behandlungs-, und Substitutionsangeboten, wie das Frau Dyckmans erklärte liegt, möchte ich bezweifeln. Ich glaube eher Heroin und Co. sind im Moment einfach out. Das steigende Durchschnittsalter der Drogentoten verdeutlicht, dass Opiatabhängigkeit unter jungen Drogenkonsumenten einfach weniger verbreitet ist. In Deutschland steigt aber der Konsum von synthetischen Drogen und das Angebot an vermeintlich "legalen" Kräutermischungen, denen synthetische Cannabinoide beigefügt werden. Die Risiken die vom Konsum solcher Kräutermischungen ausgehen sind unkalkulierbar. Das Thema "Legal Highs" bleibt spannend.


Drogenbericht 2010 als PDF

23 März 2011

Zuständigkeiten in der Sucht- und Drogenprävention


Sucht und Drogenprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aber wer ist eigentlich für was Zuständig? Auf Bundesebene gehört die Sucht- und Drogenprävention zum Aufgabenspektrum des Bundesministeriums für Gesundheit des Herrn Rösler. Aber wer macht wie, wo, was genau?



BzgA - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
gehört zum Bundesministerium für Gesundheit
Sitz: Köln / 188 Mitarbeiter
Aufgaben:
  • Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung.
  • Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen.
  • Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet sowie Zusammenarbeit mit dem Ausland.

    Dabei orientiert sich die BzgA an den zur jeweiligen Zeit vorhandenen dringlichen Gesundheitsproblemen mit Präventionsrelevanz und den sich weiterentwickelnden Theorien und Methoden der gesundheitlichen Aufklärung. Für den Bereich Suchtprävention liegt der Schwerpunkt derzeit bei Tabak- und Alkoholprävention.

Drogenbeautragte der Bundesregierung
gehört zum gehört zum Bundesministerium für Gesundheit
Sitz: Berlin / Mechthild Dyckmans (seit 19. November 2009)
Aufgaben:
  • Förderung eines gesellschaftlichen und politischen Konsens zur Verringerung der Suchtproblematik.
  • Koordination der Arbeit der Bundesressorts und deren Vertretung gegenüber der Öffentlichkeit.
  • Durchführung von Initiativen, Aktionen und Projekten für die Weiterentwicklung der Suchtprävention und des Hilfesystems.
  • Umsetzung der Sucht- und Drogenpolitik unter Einbindung unterschiedlicher Gruppen bei bestmöglicher Koordinierung und Abstimmung.

Bundesopiumstelle (BOPST)
gehört zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
welches wiederum Bundesministerium für Gesundheit gehört
Sitz: Bonn / ca. 50 Mitarbeiter

Aufgaben
  • Erteilung von Erlaubnissen zur Teilnahme am Betäubungsmittel- und/oder Grundstoffverkehr einschließlich Ein und Ausfuhr.
  • Überwachung der Erlaubnisinhabern (Hersteller, Händler, Importeure, Exporteure, Anbauer und wissenschaftliche Einrichtungen) durch Prüfung und Inspektionen der Betriebsstätten und Lagerräume.
  • Anfertigung, Ausgabe und Auswertung der zur Verschreibung von Betäubungsmitteln vorgeschriebenen amtlichen Formblätter. (Betäubungsmittelrezepte / -anforderungsscheine)
  • Führen des Substitutionsregisters nach § 5a BtMVV
  • Erteilung von Betäubungsmittel-Nummernbescheiden für Apotheken und tierärztliche Hausapotheken.
  • Meldungen an den Internationalen Suchtstoffkontrollrat über den nationalen Verbrauch von Betäubungsmitteln für medizinische und wissenschaftliche Zwecke sowie Meldungen an die Europäische Kommission über Art und Umfang des grenzüberschreitenden Verkehrs bzw. den Grundstoffverkehr.

Die Bezeichnung der Bundesopiumstelle (BOPST), hat einen historischen Hintergrund. Sie ist 1952 aus der, nach dem internationalen Opiumabkommen von 1912 eingerichteten, Opiumabteilung hervorgegangen.

Polizei
Natürlich nimmt auch die Polizei im Sucht und Drogenbereich präventive Aufgaben war. Art und Umfang ist aber Regional unterschiedlich. Online haben Bundes- und Landespolizei ihre Präventionsarbeit unter www.polizei-beratung.de gebündelt. Für den Sucht und Drogenbereich ist das Angebot aber mäßig.

Bundesländer
Auf eben der Bundesländer nehmen die Landesstellen für Suchtfragen bzw. gegen die Suchtgefahren die Förderung und Koordination präventiver, therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen im Suchtbereich war. http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2690

Foto: Minister Dr. Philipp Rösler (Pressefoto)

11 März 2011

Guerilla Growing

Wer diese Tage mal den Kopf aus dem Fenster steckt merkt deutlich, der Winter ist vorbei (Hoffentlich bleibt es auch so). Also raus in die Natur, denken sich auch die Cannabisliebhaber.

Guerilla Growing, Guerilla Farming oder Outdoor Growing sind Bezeichnungen für den (illegalen) Anbau von Cannabispflanzen in der Natur. Das ist in der Regel günstiger als der Indooranbau, weil die Kosten für Beleuchtung, Bewässerung und Belüftung wegfallen. Da nicht jeder Cannabisfreund ein ausreichend großes Stück Freiland zur Verfügung hat, wird er für die Droge seiner Wahl zum Guerilla. Das bedeutet er pflanzt seine Hanfpflanzen im öffentlichen Raum an. Es sollten Übrigends spezielle Outdoorsorten sein. Für die Guerilla-Pflanzung braucht es dann natürlich noch ein geeignetes Fleckchen genannt „Spot“. Sonnig muss er sein, der pH-Wert muss stimmen und ganz wichtig, er muss genügend Abstand zur Zivilisation (Wanderwege etc.) haben.

Da die Cannabis-Pflanzen keinen Frost mögen wird die Guerilla Hanfanpflanzung aber noch ein bissel warten müssen. In den einschlägigen Foren und Zeitschriften wird über die perfekten Zeitpunkte für Pflanzung und Ernte gefachsimpelt. Nachdem was ich so gelesen habe geht die Saison so von Mai (Pflanzung von Stecklingen oder Samen) bis Oktober (Ernte). Die Suche nach einem geeigneten „Spot“ ist, wie man in den Foren lesen kann, schon in vollem Gange. Wer also derzeit mit einem Ausdruck von Google Earth in der Hand durch den Wald läuft könnte ein Guerilla sein.

Neben schädlichen Insekten, Wurzel fressenden Wildschweinen und neugierigen Pilzsuchern droht dem Guerilla Growern eine weitere Gefahr, das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Je nach Größe der „Plantage“, Anbau Zweck und der zu erwartenden Ernte ist mit folgenden Strafen zu rechnen:

§ 29 Abs. 1 BtMG Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe für Leute die im kleinen Rahmen anbauen (Eigenkonsum)

§ 29 Abs. 3 BtMG Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr für gewerbsmäßige Guerilla Grower (wer damit Geld verdient)

§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren wer als Bandenmitglied anbaut

§ 30a Abs. 1 BtMG Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren wer als Bandenmitglied in nicht geringen Mengen anbaut

Da ist dann erstmal ne weile nix mehr mit Kopf aus dem Fenster stecken.

http://forum.hanfburg.de/fhb/forumdisplay.php?f=177

http://de.wikipedia.org/wiki/Outdoor-Growing
Foto: © Mny-Jhee - Fotolia.com