25 Mai 2011

Cannabis als Medizin

Schon der Leibarzt des römischen Kaisers Nero verordnete Cannabis als Schmerz- und Beruhigungsmittel. In Deutschland war diese Nutzung lange Zeit nicht möglich, da Cannabis bis diesen Monat noch in Anlage 1 zum Betäubungsmittelgesetz aufgeführt war und daher als "nicht Verkehrs und Verschreibungsfähig" galt. Lediglich synthetisches THC (Marinol und Dronabinol) durfte vertrieben werden. Doch das hat sich jetzt geändert. Wie bereits im letzten Blogeintrag erwähnt und im Eintrag "Cannabis Legalisierung" vom 03.11.2010 vorausgesagt, ist Cannabis innerhalb des BtmG (in die Anlage 3) umgezogen. Cannabis ist jetzt für die medizinische Verwendung freigegeben, das gab die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans vergangene Woche bekannt.
Natürlich ist der Umzug in Anlage 3 zum Betäubungsmittelgesetz keine Legalisierung. Auch wenn Cannabis jetzt Verkehrs und Verschreibungsfähig ist, kiffen bleibt illegal. Cannabis darf nur für „Fertigarzneimitteln“ aus der Apotheke Verwendung finden. Schließlich sind auch andere Drogen wie Kokain und GHB in Anlage 3 aufgeführt und keineswegs legal. Ein legaler Eigenanbau ist auch weiterhin nicht möglich. Auch erwarte ich in demnächst keine weiteren Schritte in Richtung Legalisierung.
Aber wofür brauch man eigentlich Cannabis in der Medizin? Der Deutsche Hanfverband (DHV) macht hierzulande Lobbyarbeit für die medizinische Nutzung von Cannabis. Auf deren Internetseite wird auch aufgezählt für welche Krankheitsbilder Cannabis in Frage kommt:
  • Krebs- und Aids-Patientinnen hilft Hanf gegen Übelkeit und Erbrechen, die oft als Nebenwirkung der Chemotherapie entstehen. Zudem steigert Hanf den Appetit und bremst so die krankheitstypische Auszehrung der Patienten.
  • Spastiker ziehen ihren Nutzen aus den antiepileptischen Eigenschaften der Hanfharze, auch beim Tourette- Syndrom und ähnlichen Erkrankungen werden die positiven Therapieergebnisse auf diese Wirkung von THC zurückgeführt.
  • Patienten mit Glaukom (grüner Star) hilft Hanf indem es den Augeninnendruck senkt. Vielfach wird eine drohende Erblindung dadurch verzögert oder gar verhindert.
  • THC lindert asthmatische Krämpfe indem es die Bronchien erweitert. Dank seiner entzündungshemmenden Eigenschaften unterstützt Hanf die Heilung von Lungenentzündung und anderen Atemwegskrankheiten. Allerdings steht das Rauchen von Hanf unter dem Verdacht das Risiko von Krebserkrankungen zu steigern. Die Verwendung eines Vaporizers (Dampf- Inhalators) beseitigt diese Gefahr jedoch fast vollständig.
  • Hanf wirkt auch in geringen Dosen sehr gut bei neuropathischen Schmerzen wie Migräne, Arthritis, Menstruationsschmerzen oder degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates.
  • Die stimmungsaufhellende Wirkung von Hanf verhalf ihm zu einem festen Platz im Therapiespektrum bei reaktiver und neurotischer Depression.
  • Darüber hinaus berichten Patienten von positiven Effekten bei so unterschiedlichen Erkrankungen wie Allergien, Juckreiz, Schluckauf, Tinnitus oder Darmreizungen.
Dazu lobt der Hanfverband die geringen Nebenwirkungen in allen Anwendungsgebieten. Als einzige Risiken werden „geringe Gewichtzunahme" und "Stimmungsaufhellung" benannt. An anderer Stelle der DHV Seiten finden sich noch folgende Warnung: Cannabis ist kein Wundermittel und hilft nicht allen Patienten! Insbesondere Patienten mit einem hohen Risiko für Psychosen muss vom Konsum von Cannabis abgeraten werden. Natürlich ist der DHV ein Lobbyverband, der bemüht ist sein Pflänzchen in ein gutes Licht zu rücken. Und ich bin kein Mediziner der die genannten Wirkungen bewerten könnte, aber das es eine Wirkung gibt steht ohne Zweifel fest. Daher ist die Apotheke auch der richtige Platz für Cannabis und nicht die Genussmittelecke.
http://hanfverband.de/

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