23 März 2011

Zuständigkeiten in der Sucht- und Drogenprävention


Sucht und Drogenprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aber wer ist eigentlich für was Zuständig? Auf Bundesebene gehört die Sucht- und Drogenprävention zum Aufgabenspektrum des Bundesministeriums für Gesundheit des Herrn Rösler. Aber wer macht wie, wo, was genau?



BzgA - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
gehört zum Bundesministerium für Gesundheit
Sitz: Köln / 188 Mitarbeiter
Aufgaben:
  • Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung.
  • Ausbildung und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen.
  • Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet sowie Zusammenarbeit mit dem Ausland.

    Dabei orientiert sich die BzgA an den zur jeweiligen Zeit vorhandenen dringlichen Gesundheitsproblemen mit Präventionsrelevanz und den sich weiterentwickelnden Theorien und Methoden der gesundheitlichen Aufklärung. Für den Bereich Suchtprävention liegt der Schwerpunkt derzeit bei Tabak- und Alkoholprävention.

Drogenbeautragte der Bundesregierung
gehört zum gehört zum Bundesministerium für Gesundheit
Sitz: Berlin / Mechthild Dyckmans (seit 19. November 2009)
Aufgaben:
  • Förderung eines gesellschaftlichen und politischen Konsens zur Verringerung der Suchtproblematik.
  • Koordination der Arbeit der Bundesressorts und deren Vertretung gegenüber der Öffentlichkeit.
  • Durchführung von Initiativen, Aktionen und Projekten für die Weiterentwicklung der Suchtprävention und des Hilfesystems.
  • Umsetzung der Sucht- und Drogenpolitik unter Einbindung unterschiedlicher Gruppen bei bestmöglicher Koordinierung und Abstimmung.

Bundesopiumstelle (BOPST)
gehört zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
welches wiederum Bundesministerium für Gesundheit gehört
Sitz: Bonn / ca. 50 Mitarbeiter

Aufgaben
  • Erteilung von Erlaubnissen zur Teilnahme am Betäubungsmittel- und/oder Grundstoffverkehr einschließlich Ein und Ausfuhr.
  • Überwachung der Erlaubnisinhabern (Hersteller, Händler, Importeure, Exporteure, Anbauer und wissenschaftliche Einrichtungen) durch Prüfung und Inspektionen der Betriebsstätten und Lagerräume.
  • Anfertigung, Ausgabe und Auswertung der zur Verschreibung von Betäubungsmitteln vorgeschriebenen amtlichen Formblätter. (Betäubungsmittelrezepte / -anforderungsscheine)
  • Führen des Substitutionsregisters nach § 5a BtMVV
  • Erteilung von Betäubungsmittel-Nummernbescheiden für Apotheken und tierärztliche Hausapotheken.
  • Meldungen an den Internationalen Suchtstoffkontrollrat über den nationalen Verbrauch von Betäubungsmitteln für medizinische und wissenschaftliche Zwecke sowie Meldungen an die Europäische Kommission über Art und Umfang des grenzüberschreitenden Verkehrs bzw. den Grundstoffverkehr.

Die Bezeichnung der Bundesopiumstelle (BOPST), hat einen historischen Hintergrund. Sie ist 1952 aus der, nach dem internationalen Opiumabkommen von 1912 eingerichteten, Opiumabteilung hervorgegangen.

Polizei
Natürlich nimmt auch die Polizei im Sucht und Drogenbereich präventive Aufgaben war. Art und Umfang ist aber Regional unterschiedlich. Online haben Bundes- und Landespolizei ihre Präventionsarbeit unter www.polizei-beratung.de gebündelt. Für den Sucht und Drogenbereich ist das Angebot aber mäßig.

Bundesländer
Auf eben der Bundesländer nehmen die Landesstellen für Suchtfragen bzw. gegen die Suchtgefahren die Förderung und Koordination präventiver, therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen im Suchtbereich war. http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2690

Foto: Minister Dr. Philipp Rösler (Pressefoto)

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