20 Mai 2011

Drogen- und Suchtbericht 2011

Licht und Schatten könnte die Überschrift zum Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung 2011 lauten. Was die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans diese Woche vorstellte hat, hat zwei Seiten. Die Fakten zeigen, mit politischen und gesellschaftlichen Engagement lässt sich Drogenkonsum schon beeinflussen. Gerade beim Alkoholmissbrauch zeigt sich aber, man darf nicht nur die Jugendlichen im Auge haben. Und auch neuen Entwicklungen im Drogen- und Suchtbereich muss schneller und energischer entgegengetreten werden.


Auf der Lichtseite steht:


  • Jugendliche trinken weniger Alkohol, der Alkoholkonsum bei Jugendlichen hat den niedrigsten Stand seit den 70er Jahren.
  • Die Raucherquote liegt in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen bei 13 Prozent (2000: 23 Prozent).
  • Die Zahl der Cannabis-Konsumenten hat sich in den vergangenen Jahren auf fünf Prozent halbiert.

Auf der Schattenseite steht:


  • Statistisch konsumiert jeder Erwachsene (ab 18 Jahren) jährlich zehn Liter reinen Alkohol.
  • 16, 7 Prozent der Jugendlichen praktizierten im vergangenen Monat „Rauschtrinken“
  • 1,3 Millionen Menschen in Deutschland gelten als alkoholabhängig, jedes Jahr sterben 73 000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch.
  • 14 Prozent der Menschen, die von Pflegediensten oder stationären Einrichtungen betreut werden, haben Alkohol- oder Medikamentenprobleme.
  • In Deutschland sind ca. eine halbe Million Menschen internetsüchtig.
  • Es treten vermehrt synthetischer Designerdrogen (Legal Highs) auf.

Was noch ganz wichtig ist: Ab sofort sollen Medikamente zugelassen werden, die Cannabis enthalten. Es handele sich dabei aber nicht um eine allgemeine Legalisierung so Dyckmans. Auf dieses Thema werde ich aber nächste Woche in einem extra Blogeintrag näher eingehen.

http://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressemitteilungen/2011-02/drogen-und-suchtbericht-2011.html

07 Mai 2011

süchtige Eltern

Bremen hat als erstes Bundesland Kinder von Methadonsubstituierten Eltern per Haaranalyse untersuchen lassen. Mit einem erschrenkendem Ergebniss. In 21 von 28 Fällen wurden Rückstände verschiedener Drogen, darunter auch Kokain und Cannabis, festgestellt. Ein Indiz das die substituierten Eltern gegen Auflagen verstoßen und andere Drogen konsumiert haben.
In welcher Weise die Kinder mit den Drogen in Kontakt gekommen sind ist jedoch unklar. Eine bewusste Verabreichung kann durch die Haaranalyse grundsätzlich nicht von einer zufälligen oder unfallmäßigen Aufnahme unterschieden werden. Dass die suchtkranken Eltern ihren Kindern die Drogen verabreicht haben, etwa um sie ruhig zu stellen, ist aber unwahrscheinlich. "Es gibt keinen Fall, in dem wir nachweisen können, dass die Substanz nicht von außen gekommen ist", sagte der Berliner Toxikologe Fritz Pragst, der die Untersuchung geleitet hatte. Meist dürften die Substanzen durch Schweiß, Rauch oder Raumluft in die Kinderhaare gelangt sein.

In diesen Tagen sprechen Mitarbeiter der Sozialbehörde mit den Familien. In jedem Einzelfall sollen die Lebensumstände der Kinder und dessen Wohl geprüft werden. Teils könnten verstärkte Auflagen und Kontrollen die Folge sein, teils auch die Herausnahme der Kinder aus den Familien. So die Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD).

In Bremen leben nach Schätzungen der Drogenhilfe über 5.000 Heroinabhängige. 1.300 von ihnen werden substituiert. Unter ihnen sind auch Eltern von 150 Kindern. Diese Kinder sollen jetzt alle drei Monate untersucht werden. Das Modell könnte Schule machen und demnächst auch in anderen Bundesländern zur Anwendung kommen.

Der Weg ist sicher nicht einfach, das Wohl der Kinder muss ihn aber Wert sein. Beachtet werden sollte:

- Regelungen bundeseinheitlich gestalten um einen Entzug aus der Kontrolle zu verhindern.

- Verschiedene Kontollmöglichkeiten in Erwägung ziehen, um nicht durch einfaches "Haare abrassieren" eine Kontrolle unmöglich machen zu können.

- Krankenkassen, Kinderärzte und Kindertageseinrichtungen in die Planungen einbeziehen.

- Nicht nur Opiatabhänige Eltern im Auge haben, Kindern schaden alle Drogen.

Eltern haben die Pflicht ihre Kinder vor Gefahren wie Drogen zu schützen. Wenn Eltern von Drogen (legalen oder illegalen) abhängig sind wird es schwierig, dann sind Staat und Gesellschaft in der Pflicht. Hilfsangebote und wirksame Kontrollen müssen dabei Hand in Hand gehen.

04 Mai 2011

Studie zum Nichtraucherschutz

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), hat gestern in Heidelberg die Ergebnisse einer Studie zum Nichtraucherschutz vorgestellt. Im Februar und März 2011 wurden 2.939 gastronomische Betriebe aus 10 Landeshauptstädten (Düsseldorf, Hannover, Kiel, Mainz, Magdeburg, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden, Berlin, München) untersucht. Und die Ergebnisse sind alarmierend. Über 80 Prozent der Kneipen und Bars und mehr als 90 Prozent der Spielhallen sind nach wie vor verqualmt. Lediglich bei Speisegaststätten sieht es besser aus.

Besonders durch die Hintertür "Raucherkneipe" wird der Nichtrauchschutz gerne umgangen. Hier hat die Studie zahlreiche Rechtsverstöße festgestellt:

- 9 % überschritten den gesetzlich festgelegten Grenzwert der Gastfläche von 75 m².
- 11 % boten vor Ort zubereitete Speisen an, obwohl dies untersagt ist;
- 13 % verfügten über mehrere Räume, obwohl es sich laut Gesetz um Ein-Raum-Kneipen handeln muss;
- 62 % hatten im Eingangsbereich keinen Hinweis "Zutritt erst ab 18 Jahren".

Auch bei den "Raucherräumen" gab es Verstöße gegen den Nichtraucherschutz:

- 8 % der Raucherräume waren deutlich größer als der Nichtraucherbereich;
- 22 % der Raucherräume hatten keine abschließbare Tür;
- 37 % der Lokale in denen es eine Tür gab, hatten diese permanent geöffnet;
- 55 % der Raucherräume waren nicht bestimmungsgemäß ausgewiesen.

Das Bundesland mit den meisten Ausnahmeregeln im Bereich der Gastronomie ist Nordrhein-Westfalen. Folgerichtig hat sich Düsseldorf im Verlauf der Erhebung als die Rauchermetropole unter den Landeshauptstädten erwiesen. Hier gibt es nicht nur die meisten Raucherkneipen, es gibt auch die meisten Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Raucherkneipen.

Seit dem Erfolg des Volksbegehrens für echten Nichtraucherschutz gilt in der bayerischen
Gastronomie ein generelles Rauchverbot. (Drogenguide berichtete). Auch wenn in München noch 17 % der Gastwirte über das Schlupfloch "geschlossene Gesellschaften" flüchten, sieht es hier für den Nichtrauchschutz noch am besten aus.

Fazit des DKFZ:
Die Ausnahmeregelungen zum Nichtraucherschutz sind weder praktikabel noch effektiv: Sie dürfen in den meisten Bundesländern als gescheitert angesehen werden. Deutschland benötigt dringend eine einfache, umfassende und einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie, so wie sie bereits in vielen anderen EU-Ländern mit Erfolg eingeführt worden ist.

Dieser Meinung möchte ich mich vollumfänglich anschließen.


Quelle: Studie der DKFZkfz.