21 August 2015

11 Fakten zu Legal Highs

1.) Als "Legal Highs" oder wie sie die Polizei neuerdings nennt "neuen psychoaktiven Substanzen" (NPS) werden eine Vielzahl synthetisch hergestellter psychoaktiver Substanzen bezeichnet. Hin und wieder werden auch Drogen auf pflanzlicher Basis als "Legal Highs" verhökert. Im Kern geht es darum das die Wikstoffe neu sind und (noch) nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen. Damit versprechen sie das sie legal High machen.

2.) Deklariert als "Räuchermischungen", "Badesalze" oder "Forschungschemikalien" werden sie hauptsächlich über OnlineShops im Internet gehandelt. Hin und wieder werden sie auch in Head- und Growshops angeboten.

3.) Zu den Neben- und Langzeitwirkungen der neuen psychoaktiven Substanzen gibt es kaum gesicherte Erkenntnisse. Da soviele unterschiedliche Wirstoffe (zu denen ja auch immer wieder neue hinzu kommen) als "Legal Highs" bezeichnet werden, wird man diese auch niemals so klar definieren können wie das bei klassischen Drogen der Fall ist.

4.) Bei den Wirstoffen in "Räuchermischungen" handelt es sich hauptsächlich um synthetische Cannabinoide. Viele Risiken und Nebenwirkungen ähneln daher denen, die beim Konsum hoher Dosen von Cannabis auftreten. Die Nebenwirkungen und Gesundheitsschäden beim Konsum von synthetischen Cannabinoiden können aber erheblich stärker sein. Der Kosum leht am "kiffen" an.

5.) Bei den Wirstoffen in "Badesalzen" handelt es sich meist um synthetische Stimulanzien, Entaktogene oder Halluzinogene die meistens in Pulverform, seltener als Pillen oder Kapseln angeboten werden. Oft auf Basis von Amphetaminen sind die Stimulanzein klassische Designerdrogen. Der Konsum leht am am "Line ziehn" oder "Pille einwerfen" an.

6.) Bei "Forschungschemikalien" (Research Chemikals) handelt es sich in der Regel um synthetische Reinsubstanzen aus unterschiedlichen Stoffgruppen. Als solche werden Stimulanzien, Entaktogene, Halluzinogene, Cannabinoide, Opioide und Benzodiazepine verkauft die (noch) nicht dem Betäubungsmitterecht unterliegen. Der Inhaltsstoff wird auf der Verpackung angegeben, es gibt aber Fälle von Falschdeklaration.

7.) "Räuchermischungen" und "Badesalze" haben knackige Fantasienamen wie Spice Gold oder Captain Pirate. Die Inhaltsstoffe und Dosierungen in ein- und demselben Produkt können wechseln und werden meist nicht
auf der Verpackung angegeben.

8.) Beim "Flash Eurobarometer" 2011 gaben 4 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in Deutschland an, mindestens einmal "Legal Highs" konsumiert zu haben. Das jährliche Frankfurter Drogenmonitoring, bei dem Schülerinnen und Schülern zwischen 15 und 18 Jahren stichprobenartig zu ihrem Drogenkonsum befragt werden, gaben im Jahr 2012 sieben Prozent aller Jugendlichen an, mindestens einmal im Leben "Räuchermischungen" probiert zu haben. Zwei Prozent haben mindestens einmal andere "Badesalze" konsumiert.

9.) Einige Inhaltsstoffe von "Legal Highs" sind bereits dem Betäubungsmittelrecht unterstellt. Handel, Besitz, Herstellung, etc. sind also verboten. Bei allen anderen gingen Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass diese Stoffe dem Arzneimittelrecht unterliegen und somit nicht gehandelt werden dürfen. Diese Regelung wurde aber vom Europäischen Gerichtshof im Juli 2014 als nicht zulässig eingestuft, so dass der Vertrieb dieser Substanzen aktuell nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Wie lange diese Gesetzeslücke noch bestehen bleibt ist fraglich.

10.) Wer unter dem Einfluß von "Legal Highs" ein Fahrzeug bewegt riskiert seinen Führerschein. Allerdings sind die Möglichkeiten der Polizei einen solchen Konsum festzustellen noch begrenzt, da es an Schnelltests fehlt.

11.) Welche "Legal Highs" schon unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und/oder besonders gefährliche Inhaltstoffe haben ist unter www.legal-high-inhaltsstoffe.de abrufbar. Die Internetseite informiert als offizielle Webseite des EU-Projektes Spice II+ über "Legal Highs".

Keine Kommentare: