03 Juni 2015

E-Zigaretten und E-Shishas im Visier

Drei Tabakkonzerne müssen jetzt rund elf Milliarden Euro Schadensersatz an kanadische Raucher zahlen. Vor 17 Jahren hatten 100.000 Raucher vor Gericht geklagt, die Hersteller hätten nicht ausreichend auf die Gefahren hingewiesen. In den 17 Jahren hat sich in der westlichen Hemisphäre einiges getan. Werbeeinschränkungen und Warnhinweise haben das “Freiheit und Abenteuer” Image von Zigaretten in Richtung “Krank und Süchtig” verschoben. Doch zum Erfolge feiern war am Weltnichtrauchertag diesen Sonntag keine Zeit. Denn der stand in diesem Jahr unter dem Motto "E-Zigaretten und E-Shishas - Chemie für die Lunge". Während das Rauchen von normalen Tabak gerade bei Jugendlichen immer mehr Out zu werden scheint, drängen E-Zigaretten und E-Shishas in diese Lücke. 

Die Geräte bringen eine Flüssigkeit (Liquid) durch eine elektrisch beheizte Wendel zum Verdampfen. Das entstehende Aerosol wird dann vom Konsumenten inhaliert. Im Unterschied zur herkömmlichen Zigarette findet also kein Verbrennungsprozess statt. Durch hinzugefügte Aromen wie Erdbeere, Minze oder Eierlikör kann zudem der Geschmack der Zigarette versüßt werden. Fans der Verdampfer sehen im Benutzen der elektrischen Zigarette eine weniger schädliche Form der Nikotinaufnahme. Endgültig ist die Gesundheitsfrage allerdings nicht geklärt, es fehlt vor allem an Langzeitstudien die einen Aufschluss über die Gesundheitsfolgen zuließen. "Mit jedem Zug wird ein Chemikaliengemisch inhaliert. Insbesondere bei hohem Dauerkonsum kann eine Krebsgefährdung nicht ausgeschlossen werden", sagte die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ), Martina Pötschke-Langer. 

Zudem könnten sowohl nikotinfreie als auch nikotinhaltige Flüssigkeiten in den Verdampfern zu Atemwegsreizungen führen und die Innenraumluft verschlechtern. Viele Flüssigkeiten für E-Zigaretten enthalten einer Studie zufolge Aromastoffe, die die Atemwege reizen. Schon bei normalem Gebrauch können Dampfer solche Stoffe in Mengen aufnehmen, die die empfohlenen Höchstwerte um das Doppelte überschreiten, berichteten kürzlich Forscher der Portland State University (US-Staat Oregon). Die Hersteller werden unter anderem dazu aufgefordert, die Inhaltsstoffe auf ihren Produkten zu nennen und für bestimmte Substanzen eine Höchstgrenze festzulegen. 

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen kritisiert vor allem die bisher uneingeschränkte Zugänglichkeit von E-Zigaretten und E-Shishas. Auch Jugendliche können sich die elektrischen Zigaretten legal kaufen. Das würde den eigentlichen Rückgang der Raucherquoten unter Jugendlichen zunichte machen, da der Wechsel zur Tabakzigarette dann nicht mehr weit ist. Die Deutsche Krebshilfe befürchte, dass Kinder durch gezieltes Marketing für E-Zigaretten dazu verführt werden, das Rauchritual einzuüben. Weil E-Zigaretten und E-Shishas keinen Tabak enthalten, fallen sie bisher nicht unter das Jugendschutzgesetz. Diese Lücke will Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) noch in diesem Jahr schließen und den Verkauf an Kinder und Jugendliche verbieten. Zudem soll Werbeeinschränkungen geben. 

Foto: Miriam Dörr - fotolia.com

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