22 Februar 2013

1. Bundeswettbewerb Alkoholprävention

In dieser Woche fand die Preisverleihung des 1. Bundeswettbewerb Alkoholprävention statt.  Rund 150 Projekte aus ganz Deutschland haben sich bei dem Bundswettbewerb der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV)  beteiligt. Die Preisträger und nominierten Projekte wurden am 20. Februar 2013 in der Berliner Kalkscheune geehrt. Der Bundeswettbewerb Alkoholprävention suchte nach innovativen und nachhaltigen Projekten, die bei Jugendlichen im Alter von 12 bis etwa 20 Jahren besonders gut ankommen.


Gewonnen und damit den Hauptpreis von 10.000 Euro kassiert, hat das Projekt “Fair Fest”. Dabei handelt es sich um ein Gütesiegel mit dem Veranstalter die Möglichkeit haben, ihre Party als FairFest zertifizieren zu lassen. Für die Besucher des Festes und für die Eltern von jugendlichen Besuchern signalisiert "FairFest", dass hier in hohem Maße auf die Qualität des Festes im Hinblick auf den Jugendschutz geachtet wird:

1. Der Veranstalter nimmt bereits im Vorfeld mit Ordnungsamt und Polizei Kontakt auf und sorgt für die notwendigen Informationen der MitarbeiterInnen was die Einhaltung nachfolgender Bedingungen betrifft. Verantwortliche des Festes sind klar benannt, bleiben nüchtern (Vorbildfunktion) und sind stets erreichbar (Handy).

2. Die Werbung für die Veranstaltung enthält keine Lockangebote für preiswerten Alkohol (Flatrate, Einheitspreise, trinkt 2 zahl 1, Mengenrabatte etc.). Alkohol steht in der Werbung nicht im Vordergrund, es finden keine Trinkanimationen oder Trinkspiele statt. Die Altersgrenzen werden bei der Alkoholabgabe konsequent eingehalten. Kein Alkoholausschank an Betrunkene!

3. Geeignetes, geschultes und erkennbares Ordnungspersonal (Security, Mitarbeiter des Vereins, Sanitäter, Feuerwehr etc.) sind in und vor dem Veranstaltungsraum oder –gelände und sorgen für Sicherheit. Richtwert: Pro 50 Besucher 1 Ordner oder Mitarbeiter.

4. Die Eingangskontrolle ist eindeutig geregelt und wird konsequent durch erkennbares und neutrales Ordnungspersonal durchgeführt. Das Mitbringen von Alkohol oder gefährlichen Gegenständen ist verboten. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und des Gaststättengesetzes sind obligatorisch. Betrunkene werden nicht eingelassen. Die Altersgruppen werden für die Getränkeausgabe und für die Anwesenheitszeiten sichtbar gekennzeichnet.

5. Für unter 16-jährige gilt: Es werden nur permanent anwesende Eltern als Begleitperson akzeptiert, keine Erziehungsbeauftragten. Für die 16-18-jährigen gilt: Zutritt nur mit PartyPass, PartyPässe werden an der Eingangskontrolle einbehalten, sie verlassen spätestens um 0:00 Uhr die Veranstaltung.

6. Das Fest beinhaltet ein attraktives, dem Anlass und der Zielgruppe angemessenes, Programm.

7. Das Hauptprogramm beginnt spätestens um 21:00 Uhr und endet spätestens um 1:30 Uhr. Getränkeausschank und Hintergrundmusik enden ½ Stunde vor Erreichen der Sperrzeit. Veranstaltungsende ist spätestens um 03.00 Uhr. Der Veranstalter begrüßt seine Gäste und verabschiedet sie am Ende der Veranstaltung.

8. Es stehen mindestens drei attraktive alkoholfreie Getränke (auch an der Bar) zur Verfügung, die in gleicher Menge billiger sind, als das billigste alkoholische Getränk (z.B. Spezi und Apfelsaftschorle und Orangensaft).

9. Der Eintrittspreis wird in voller Höhe bis um 1:00 Uhr verlangt. Bei Verlassen des Veranstaltungsraumes oder –geländes wird bei Rückkehr der volle Eintrittspreis erneut fällig („One-Way-Ticket", verhindert den Konsum selbst mitgebrachter Alkoholika im Umfeld der Veranstaltung).

10. Der Veranstalter stimmt der Veröffentlichung der Veranstaltungsdaten und den Kommentierungen zu seinem Fest im Internet auf www.fairfest.de zu.


Ich halte sowohl den Bundeswettbewerb Alkoholprävention als auch den Gewinner “Fair Fest” für gute Ideen die Alkoholprävention in Deutschland voran zu bringen. Allerdings gibt es doch etwas was mich stört. Keines der insgesamt 14 Präventionsprojekte die am Mittwoch in Berlin als “herausragend” geehrt wurden kommt aus dem Osten. Warum?

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Foto: “FairFest” Logo für Tuttlingen

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