01 April 2009

Grundgesetz jetzt auch im Club


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Mit Flyeraufdrucken wie: Bis 0 Uhr: Girls EINTRITT FREI, Gents nur 5 Euro ist bald Schluss. Denn nach einer Bundesratsinitiative soll der Art 3 des Grundgesetz bald auch am Einlass von Clubs und Diskotheken gelten. Dort steht schließlich im Abs. 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Und weiter im Abs. 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“. Demnach darf auch bei den Eintrittsgeldern niemand einen Vor- oder Nachteil haben egal ob er als Mann oder Frau vor der Kasse steht. Auch wenn die Gesetzesinitiative wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen wird, nach den Bundestagswahlen im September 2009 könnte es schnell gehen. So haben die Pressesprecher aller großen Parteien den Vorschlag positiv kommentiert.

www.bundestag.de


Dieser Eintrag entstand als dieser Blog noch "Danceguide" hieß und seinen Schwerpunkt auf Nightlife/Entertainment gesetzt hat. Aufgrund seiner Nähe zum Thema Drogen & Sucht wurde er in den "Drogenguide" übernommen. 

1 Kommentar:

Danceguide hat gesagt…

Natürlich war die Meldung dass der Eintrittspreis für Weibchen und Männchen demnächst gleich sein muss ein Aprilscherz. Auch wenn es die Meisten sicherlich gleich gemerkt haben, fand ich die Begründung mit dem Grundgesetzt durchaus plausibel. Jedenfalls wird es auch in Zukunft "Girls Eintritt frei" heißen dürfen, schließlich erfreuen ja auch wir Männer uns an einem erhöhtem Frauenanteil auf dem Dancefloor.