15 September 2015

Schutzpatrone der Drogenszene

Ein "Schutzpatron" (von lat. patronus "Schutzherr, Anwalt") ist im Allgemeinen ein Heiliger, der in besonderer Weise um seine Fürsprache für ein bestimmtes Objekt, einen bestimmten Bereich, einen Beruf oder eine Tätigkeit angerufen wird. Gemäß der Lehre der katholischen und orthodoxen Kirchen werden diese Heiligen um ihr fürbittendes Gebet anrufen, dabei werden ihnen aber keine göttlichen oder magische Kräfte zugesprochen. Aus diesem Verständnis heraus vertrauen sich einzelne Länder, Regionen, Orte, Lebens- und Berufsstände bestimmten Heiligen als ihrem Schutzpatron an, dem sie sich in besonderer Weise verbunden fühlen. So haben sich die Alkoholiker "Johannes den Täufer" ausgesucht, Was in seinem Fall keinen besonderen Grund hat. Als bedeutender Heiliger haben ihn sich viele Stände als Schutzpatron gewählt.

Offensichtlicher ist es da schon bei Bacchus. Der Name ist ursprünglich die lateinische Form von Bakchos , einem Beinamen des Dionysos. Er ist in der griechischen Götterwelt ein Gott des Weines, der Freude, der Trauben, der Fruchtbarkeit, des Wahnsinns und der Ekstase. Dionysos wurde von den Griechen und Römern wegen des Lärmes, den sein Gefolge veranstaltete, auch noch Bromios (Lärmer), oder eben Bacchus (Rufer) genannt. Im Zusammenhang mit seinem Tod soll der erste Weinstock entstanden sein. Leopard und Löwe waren dem Dionysos (übrigens Sohn von Gott Zeus) heilig, daher wird Bacchus häufig zusammen mit einem Leoparden oder mit Leopardenfell abgebildet. Im Zusammenhang mit seinem Tod soll der erste Weinstock entstanden sein. In der nachantiken Rezeption wurde Bacchus dann zum "Weingott" schlechthin.

Einen ganz besonderen Schutzpatron gibt es in Mexiko. Jesús Malverde ist ein Volksheiliger aus dem Bundesstaat Sinaloa, der als Schutzpatron der Drogenhändler ("Narcos") gilt. Er wurde von der Kirche nicht heiliggesprochen, da weder seine Existenz, noch ein ihm zurechenbares Wunder bewiesen seien. Der Legende nach war er ein mexikanischer Räuber zu beginn des 19. Jahrhunderts, der ähnlich wie Robin Hood die Reichen beraubte und die Armen beschenkte. Legenden zufolge soll der Gouverneur von Sinaloa ein beträchtliches Kopfgeld auf Malverde ausgesetzt haben, was einen Komplizen zum Verrat angestiftet habe. Nach einer anderen Version sei Malverde bei einer Schießerei verwundet worden und  in die Berge geflohen, wo ihn die Sepsis ereilt habe. Dem Tod nahe, habe er sich ausliefern lassen, um seinen Komplizen das Kopfgeld zu verschaffen. Da der Gouverneur ein Exempel statuieren wollte, ließ er 1909 Malverdes Leichnam öffentlich aufhängen und zur Schau stellen. Das Grab von Malverde befindet sich in Culiacán, einem Brennpunkt des Drogenhandels in Nordmexiko. Um ihn rankt sich ein Kult, der auch vom dortigen Drogenkartell gefördert wird. So wird er nicht nur von den "Narcos"  und der ländlichen Bevölkerung verehrt, sondern auch etwa Rechtsanwälte und Polizisten. An seinem Todestag (3. Mai 1909), findet jährlich an seinem Schrein eine kultische Feier statt, bei der ihm Blumen und andere Opfer dargebracht werden.

Quelle: Wikipedia


Foto: Jesús Malverde Schrein in Culiacán/Mexiko © Tomas Castelazo, www.tomascastelazo.com

21 August 2015

11 Fakten zu Legal Highs

1.) Als "Legal Highs" oder wie sie die Polizei neuerdings nennt "neuen psychoaktiven Substanzen" (NPS) werden eine Vielzahl synthetisch hergestellter psychoaktiver Substanzen bezeichnet. Hin und wieder werden auch Drogen auf pflanzlicher Basis als "Legal Highs" verhökert. Im Kern geht es darum das die Wikstoffe neu sind und (noch) nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen. Damit versprechen sie das sie legal High machen.

2.) Deklariert als "Räuchermischungen", "Badesalze" oder "Forschungschemikalien" werden sie hauptsächlich über OnlineShops im Internet gehandelt. Hin und wieder werden sie auch in Head- und Growshops angeboten.

3.) Zu den Neben- und Langzeitwirkungen der neuen psychoaktiven Substanzen gibt es kaum gesicherte Erkenntnisse. Da soviele unterschiedliche Wirstoffe (zu denen ja auch immer wieder neue hinzu kommen) als "Legal Highs" bezeichnet werden, wird man diese auch niemals so klar definieren können wie das bei klassischen Drogen der Fall ist.

4.) Bei den Wirstoffen in "Räuchermischungen" handelt es sich hauptsächlich um synthetische Cannabinoide. Viele Risiken und Nebenwirkungen ähneln daher denen, die beim Konsum hoher Dosen von Cannabis auftreten. Die Nebenwirkungen und Gesundheitsschäden beim Konsum von synthetischen Cannabinoiden können aber erheblich stärker sein. Der Kosum leht am "kiffen" an.

5.) Bei den Wirstoffen in "Badesalzen" handelt es sich meist um synthetische Stimulanzien, Entaktogene oder Halluzinogene die meistens in Pulverform, seltener als Pillen oder Kapseln angeboten werden. Oft auf Basis von Amphetaminen sind die Stimulanzein klassische Designerdrogen. Der Konsum leht am am "Line ziehn" oder "Pille einwerfen" an.

6.) Bei "Forschungschemikalien" (Research Chemikals) handelt es sich in der Regel um synthetische Reinsubstanzen aus unterschiedlichen Stoffgruppen. Als solche werden Stimulanzien, Entaktogene, Halluzinogene, Cannabinoide, Opioide und Benzodiazepine verkauft die (noch) nicht dem Betäubungsmitterecht unterliegen. Der Inhaltsstoff wird auf der Verpackung angegeben, es gibt aber Fälle von Falschdeklaration.

7.) "Räuchermischungen" und "Badesalze" haben knackige Fantasienamen wie Spice Gold oder Captain Pirate. Die Inhaltsstoffe und Dosierungen in ein- und demselben Produkt können wechseln und werden meist nicht
auf der Verpackung angegeben.

8.) Beim "Flash Eurobarometer" 2011 gaben 4 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in Deutschland an, mindestens einmal "Legal Highs" konsumiert zu haben. Das jährliche Frankfurter Drogenmonitoring, bei dem Schülerinnen und Schülern zwischen 15 und 18 Jahren stichprobenartig zu ihrem Drogenkonsum befragt werden, gaben im Jahr 2012 sieben Prozent aller Jugendlichen an, mindestens einmal im Leben "Räuchermischungen" probiert zu haben. Zwei Prozent haben mindestens einmal andere "Badesalze" konsumiert.

9.) Einige Inhaltsstoffe von "Legal Highs" sind bereits dem Betäubungsmittelrecht unterstellt. Handel, Besitz, Herstellung, etc. sind also verboten. Bei allen anderen gingen Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass diese Stoffe dem Arzneimittelrecht unterliegen und somit nicht gehandelt werden dürfen. Diese Regelung wurde aber vom Europäischen Gerichtshof im Juli 2014 als nicht zulässig eingestuft, so dass der Vertrieb dieser Substanzen aktuell nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Wie lange diese Gesetzeslücke noch bestehen bleibt ist fraglich.

10.) Wer unter dem Einfluß von "Legal Highs" ein Fahrzeug bewegt riskiert seinen Führerschein. Allerdings sind die Möglichkeiten der Polizei einen solchen Konsum festzustellen noch begrenzt, da es an Schnelltests fehlt.

11.) Welche "Legal Highs" schon unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und/oder besonders gefährliche Inhaltstoffe haben ist unter www.legal-high-inhaltsstoffe.de abrufbar. Die Internetseite informiert als offizielle Webseite des EU-Projektes Spice II+ über "Legal Highs".

12 August 2015

drogensüchtige Piloten

Am 24. März diesen Jahres verunglückte ein Airbus A320-211 von Germanwings auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. Das Flugzeug zerschellte in den südfranzösischen Alpen. Alle 150 Menschen an Bord der Maschine kamen ums Leben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Copilot die Maschine mit Absicht abstürzen ließ. Der Mann war eigentlich wegen psychischer Probleme Fluguntauglich.

Im Zusammenhang mit dem Absturz wurden unter anderem Zufalls-Drogenkontrollen für Piloten diskutiert. Die Pilotengewerkschaft Cockpit hält diese jedoch für untauglich. Weder der Konsum noch der Missbrauch von Drogen oder Alkohol stünden nach derzeitigem Kenntnisstand in Zusammenhang mit dem tragischen Unfall, erklärte Cockpit. Solche Tests würden aber alle Piloten unter Generalverdacht stellen.

So ein Generalverdacht ist schon eine böse Sache, klingt irgendwie nach "Verfolgung Unschuldiger". Außerdem möchte er doch, um ausgeräumt zu werden ein bestimmtes maß an Kontrolle und diese ist fast immer lästig. Doch sind solche Zufallskontrollen wirklich nicht zumutbar? An einer Stelle an der das Leben von so vielen Menschen in den Händen Einzelner liegt. In Händen von Menschen die Aufgrund des hohen Stress Levels in ihrem Beruf durchaus anfällig sind für Drogenkonsum. Und das schreibe ich nicht weil ich den Film "Flight" mit Denzel Washington so realistisch fand, sondern wegen Meldungen wie dieser von letzter Woche:

Fast fünf Stunden mussten die 109 Passagiere eines Air-Baltic-Flugs von Oslo nach Kreta warten, bis es endlich losging. Der Grund für die Verspätung: Die Crew musste ausgetauscht werden. Kurz vor dem geplanten Start der Maschine hatte die Polizei die beiden vorgesehenen Piloten und zwei Stewardessen nach Alkoholtests festgenommen.

Ein anonymer Hinweis gab hier den Ausschlag für die Kontrolle. Eine Kontrolle die es ohne diesen Hinweis nicht gegeben hätte, weil sie nicht üblich sind. Ohne Kontrolle aber kein Entdeckungsrisiko und ohne Entdeckungsrisiko kann eine Sucht-Karriere sehr lange dauern. Gerade im Interesse der Menschen die Cockpit vertritt, sollten sie sich nicht gegen Zufalls-Drogenkontrollen sperren. Denn ich fürchte drogensüchtige Piloten sind nicht so selten wie sie sein sollten.