01 September 2016

GHB / GBL die K.o.-Tropfen


In der vergangenen Woche ist das Model Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe vom 20.000 Euro verurteilt worden. Frau Lohfink hatte zwei Männer beschuldigt, sie unter Einfluss von K.o.-Tropfen vergewaltigt zu haben. Für diesen Vorwurf sah das Amtsgericht Berlin-Tiergarten keine Anhaltspunkte, ein Gutachter hatte den Einsatz von K.o.-Tropfen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Der Prozess hat das Thema K.o.-Tropfen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und die Aussagen des Gutachters sind auch sehr beachtenswert. 

Dem Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß zufolge war Frau Lohfink in der umstrittenen Nacht wach, ansprechbar und orientiert. Das zeigen die Videofilme, die in der Sexnacht aufgenommen wurden. Unter der Wirkung von K.o.-Tropfen könne man weder Pizza bestellen noch mit der Managerin telefonieren. Frau Lohfink habe "keine für K.o.-Tropfen typischen Ausfallerscheinungen" gezeigt. 

Unter dem Begriff K.o.-Tropfen werden verschiedene Substanzen mit betäubender Wirkung zusammengefasst. So Mixturen aus Benzodiazepinen, Chloralhydrat und Barbituraten. Am verbreitetsten scheint aber die Partydrogen GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) bzw. GBL (Gamma-Butyrolacton) zu sein. GBL (in Deutschland nicht verboten) wird im Körper durch biochemische Prozesse fast im Verhältnis 1:1 zu GHB (in Deutschland verboten) umgewandelt. Bekannter sind GHB und GBL unter den Szenenamen: Liquid Ecstasy oder kurz Liquid X. Sie bewirkten zunächst Wohlempfinden und Entspannung, ähnlich einem Alkoholrausch. Daher werden die Substanzen auch durchaus freiwillig konsumiert. 

Bei geringe Dosierung (0,5 - 1,5 g) ist die Wirkung enthemmend und entspannend. Bei mittlere Dosierung (1,0 – 2,5 g) ist die Wirkung euphorisierend und (sexuell) stimulierend. Bei hoher Dosierung (über 2,5 g) wird die Wirkung gefährlich: Schläfrigkeit, Benommenheit, Tiefschlaf, Koma, Atemlähmung und sogar der Tod können eintreten. Aber auch von Mensch zu Mensch kann die Wirkung ganz unterschiedlich ausfallen und wird durch den Misch-Konsum etwa mit Alkohol unkalkulierbar. Als K.o.-Tropfen werden sie neben ihrer betäubenden Wirkung, auch wegen ihrer kurzen Nachweisdauer benutzt. Sie beträgt im Blut ca. 6 Stunden, im Urin ca. 12 Stunden nach Konsum. 

Im Jahr 2014 wurden aus 18 europäischen Ländern insgesamt 1243 Sicherstellung von GHB oder GBL gemeldet. Dabei wurden 176 kg bzw. 544 Liter beschlagnahmt. Zwei Länder führen stechen hier besonders hervor. So entfallen auf Belgien 40 % und auf Norwegen 34 % der Sicherstellungen. Hier in Sachsen gab es 2015 insgesamt 32 Anzeigen bei der Polizei. Da Frau Lohfink in Revision geht, wird uns das Thema wohl noch eine weile begleiten. Bleibt zu hoffen das die mediale Aufmerksamkeit die Leute vorsichtiger macht, insbesondere im Umgang, Beaufsichtigung und dem Annehmen von Getränken. 

2 Kommentare:

Psychedelika Blog hat gesagt…

Danke Simon für den Artikel zu GBL. Eine Frage allerdings hätte ich noch: Ich meine mal gehört zu haben, dass es jahrelang (oder immer noch?) legal wäre, sich GHB oder GBL (oder war das ein ähnlicher Stoff?) einfach nach Hause zu bestellen. Irgendwie habe ich da das stichwort Autoreifenreinigung oder Felgenreiniger im Hinterkopf. Nur dürfe man da keine großen Mengen von bestellen, sonst käme der Zoll. Stimmt diese Urban Legend? Ich hoffe nicht, denn das Zeug soll fürchterlich abhängig und zerstörerisch wirken :(

Gruß, Zauberpilzblogger

Simon hat gesagt…

Tatsächlich ist GBL in Deutschland nicht verboten und wird zum Teil als Reiniger verkauft. Trotzdem kann man in den Focus von Polizei und Zoll rücken, insbesondere wenn man damit handelt. Das Preis/Leistungsverhältnis ist nämlich bei GBL als Reiniger mehr als bescheiden.