01 Oktober 2013

keine Bombe - keine Drogen

Für viereinhalb Stunden ging am 24. September am Düsseldorfer Flughafen nichts mehr. 10.000 Passagiere waren betroffen,  rund 20 Flüge mussten zu benachbarten Flughäfen umgeleitet werden, 140  vielen komplett aus. Grund dafür war ein herrenloser Koffer,  ein Röntgenbild hatte  wesentliche Merkmale einer Sprengvorrichtung wie Kabel und zwei Metallstäbe gezeigt.  Es war nicht auszuschließen, dass es sich bei der möglichen Vorrichtung um einen Druckzünder handeln könnte. In diesem Fall hätte der Trolley bis zu 8 kg Sprengstoff Platz geboten. Aus diesen Gründen trafen die Entschärfer der  Bundespolizei vor Ort die Entscheidung, das Gepäckstück mittels eines Wassergewehres aufzuschießen. Das sich kein Sprengstoff im Koffer befand war nach dem öffnen schnell klar, allerdings reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf Amphetamien. Kaum war die Meldung von synthetischen Drogen im Koffer verbreitet, wurde sie wieder revidiert. “Analysen des Landeskriminalamts haben bislang weder Hinweise auf einen gefährlichen Stoff noch auf einen zunächst angenommenen Drogenfund ergeben. Ergänzende Laboruntersuchungen werden vorgenommen”. Statt Sprengstoff oder Drogen befand sich nur Mehl und Zimt im Koffer.
Ob hier die Bundespolizei mit einer Bombenattrappe oder ein Krimineller mit falschen Drogen getäuscht werden sollte ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Inwiefern der Drogen-Schnelltest bewusst getäuscht wurde ist fraglich, bei ca. 10 % Fehler Wahrscheinlichkeit kann das auch Zufall sein. Ohnehin kann die im Mehl enthaltene Stärke Drogenschnelltests stören. Was hinter der Geschichte des Koffers steckt soll nun eine beim Polizeipräsidium Düsseldorf eingerichtete Ermittlungskommission klären.

Öffentlichkeitsfahndung der Polizei: http://www.polizei.nrw.de/duesseldorf/artikel__6710.html

dieser Blogeintrag wurde am 10.10.13 aktualisiert

22 September 2013

Aktionstag gegen Glücksspielsucht

275.000 Menschen in Deutschland im Alter von 16 bis 65 Jahre zeigen ein problematisches Glücksspielverhalten, das entspricht etwa 1 % der erwachsenen Bevölkerung. Der bundesweite Aktionstag gegen Glücksspielsucht am 25 September soll dazu beitragen über die Risiken des Glücksspiels aufzuklären und auf das Leid der Betroffenen und ihrer Familien aufmerksam zu machen. Drogenguide hat die wichtigsten deutschen Internetseiten zum Thema Spiel- und Glückspielsucht zusammengetragen.

Das Projekt „Bunte Lichter – Dunkle Schatten“ des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V. und des Westfälischen Literaturbüros, gehen das Problem literarisch an. 449 Einsendungen aus 18 Ländern mit kurzen, literarischen Texten zum Thema Glücksspiel gehen die verschiedenen Facetten der Sucht an. Die 21 besten, von einer Fachjury ausgewählten Kurzgeschichten wurden im gleichnahmigen Buch „Bunte Lichter – Dunkle Schatten“ veröffentlicht. www.akspielsucht.de; bei Amazon: Bunte Lichter - Dunkle Schatten

Spielen mit Verantwortung ist eine Kooperation zwischen der BZgA und dem Deutschen Lotto- und Totoblock welche seit 2007 bundesweite Maßnahmen zur Glücksspielsuchtprävention umsetzt. Ein zentrales Element der Kampagne ist das Internetportal das über einzelne Glücksspiele, über die Entstehung von Glücksspielsucht und über regionale Hilfeangebote bei problematischem oder süchtigem Spielverhalten informiert. www.spielen-mit-verantwortung.de

Aus der selben Kooperation stammt die Internetseite "Check dein Spiel". Hier können Personen, die regelmäßig Glücksspiele nutzen, einen Online-Selbsttest machen. Nutzer erhalten auf der Basis der Auswertung eine individualisierte Rückmeldung zu ihrem Glücksspielverhalten und bei problematischem Spielverhalten auch eine Empfehlung zur Verhaltensänderung. www.check-dein-spiel.de

„Wenn du etwas wissen willst, dann frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten.“ Dachte sich der ehemalige Glücksspielsüchtige Thomas Patzelt und gründete im Jahr 2010 die erste Selbsthilfegruppe. 2012 gründete er mit anderen Betroffenen den rheinland-pfälzischen Landesverband spielfrei24 e.V., um landesweit vernetzt Aufklärung und Information zu betreiben und offen und ehrlich über das Thema Glücksspielsucht zu reden. www.spielfrei24.de

Das Browsergame “Spielfieber” aus Bayern ist vor allem für 14- bis 18-jährige Jungen gedacht. Der Spieler kann durch die Identifikation mit seinem Avatar den Sog der Glücksspiele und die sich daraus ergebende Problematik nachvollziehen. „Spielfieber“ zeigt aber auch Alternativen auf. Der Held des Spiels hat vielfältige Handlungsmöglichkeiten und kann die damit verbundenen positiven Effekte (und Affekte) erleben. Das Browserspiel eignet sich als Medium für pädagogische Fachkräfte, um mit Jugendlichen auch zu problematischen Aspekten des Glücksspiels ins Gespräch zu kommen. www.spielfieber.net

Auch wenn Glücksspiel Sucht vor allem beim männlichen Geschlecht verbreitet ist, gibt es natürlich auch junge Mädchen und Frauen mit riskantem Spielverhalten. Die Thüringer Fachstelle Glücksspielsucht beim Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. nimmt sich mit „Hanna im Glück“ den besonderen Facetten der Glücksspielsucht von Frauen an. Die Informationsbroschüre zu „Hanna im Glück“ beinhaltet neben interessanten Hintergrundinformationen und Erfahrungsberichten auch einen Selbsttest und Kontaktadressen für Hilfen. Einzelexemplare können unter www.gluecksspielsucht.info

Für einen schnellen Überblick über die wichtigsten Fakten zum Thema Glücksspielsucht sei an dieser Stelle auch das Portal Suchtmittel.de genannt. Neben den wichtigsten Informationen zum Thema Spielsucht gibt es im Forum im Themengebiet “Verhaltenssucht” auch einige Interessante Dialoge zum Thema Spielsucht. www.suchtmittel.de/info/spielsucht/

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Quelle: Drogen und Suchtbericht 2013

18 September 2013

Rechtsfindung im Betäubungsmittelrecht

Die Rechtsfindung im Betäubungsmittelrecht kann eine sehr zähe Materie sein. Besonders dann, wenn es sich mit neu auf den Markt kommenden Stoffen auseinandersetzen muss. Die einen wollen ein Geschäft machen, die anderen sorgen sich um die Volksgesundheit. Bis ein passender rechtlicher Rahmen und eine klare juristische Bewertung gefunden ist können Jahre vergehen. 

Das zeigen auch zwei Meldungen aus dieser Woche:Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Damit stellt sich das Gericht gegen die Rechtsauffassungen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission. Die Befriedigung der Nikotinsucht sorge nicht für eine Heilung, es fehlt an einer therapeutische Wirkung. Somit greiffe das Arzneimittel Recht hier nicht, E-Zigaretten und Liquids dürfen frei gehandelt werden. Bereits im Juni entschied das Landgericht Frankfurt/Main ähnlich. Das Tauziehen ob die elektrische Kippe nun zu den Tabakerzeugnissen oder den Arzneimittel gehört wird aber sicher bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs weitergehen.

Die deutschen Gerichte bleiben hier also vorerst bei ihrer Linie E-Zigaretten und Liquids als Tabakerzeugnis zu bewerten. Für sie müssen Arzneimittel eine heilende Wirkung haben, obwohl das so keineswegs im § 2 Arzneimittelgesetz steht. Wenn das so wäre, dürfte es auch schwierig werden die Händler von "Legal Highs" wie bisher nach Arzneimittelrecht zu belangen. Eine endgültige Entscheidung wird vom EuGH kommen, hier wird derzeit geprüft ob Arzneimittel auch "ungesund" sein können. Also lediglich eine Wirkung und keine Heilwirkung vorhanden sein muss um eine Substanz als Arzneimittel zu klassifizieren  Wobei das für die Strafverfolgung bei "Legal Highs" bald nicht mehr nötig sein wird, wenn man sich die zweite News der Woche anschaut.

“Neu Drogen” sollen durch ein “beschleunigtes Verfahren” schneller als bisher verboten werden können. Bisher dauert es mindestens zwei Jahre, bis ein Stoff verboten wird. Diese Prozedur will die EU-Kommission auf zehn Monate verkürzen. Etwa ein Fünftel dieser in der EU gemeldeten Drogen haben auch einen legalen Verwendungszweck, in diesen Fällen soll ein Verbot für den Verbrauchermarkt ausgesprochen werden. Besonders gefährliche Stoffe sollen sofort vom Markt genommen werden können, um ihre Gefahren zu analysieren. Derzeit bleibt eine Substanz frei verfügbar, bis die Risikobewertung abgeschlossen ist und die Kommission reagieren kann.

Beide Nachrichten zeigen das sich die Rechtliche Bewertung von neu auf den Markt kommenden Suchtstoffen sehr schwierig und langwierig gestalten kann. Der Weg durch Behörden , Gremien und juristische Instanzen ist lang. Von einer endgültigen Lösung scheinen wir sowohl im Fall der E-Zigarette als auch bei den “Legal Higs” (oder “neuen Drogen”) noch weit entfernt zu sein.


Quelle der News: Spiegel Online


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