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07 Mai 2017

Global Marijuana March

Am Wochenende fanden in mehreren deutschen Städten Veranstaltungen anlässlich des “Global Marijuana March” statt. Dabei handelt es sich um einen internationalen Aktionstag für die Legalisierung von Cannabis und Cannabisprodukten. Der Global Marijuana March wurde 1999 vom Hanf-Aktivisten Dana Beal unter dem Namen "Million Marijuana March" in den USA begründet. Bereits in 72 Ländern gab es seither Veranstaltungen, zum Teil auch unter anderen Namen wie etwa World Cannabis Day, Cannabis Liberation Day, Global Space Odyssey, Ganja Day, J Day oder Million Blunts March*.

In Deutschland organisierte der “Deutsche Hanfverband” am Samstag Veranstaltungen in 10 Städten, darunter Berlin, Köln und Dresden. Unter dem Motto “Legalisierung macht Sinn” luden die Cannabis-Lobbyisten zum Aufmarsch. Ich selbst war bei der Eröffnung der Demonstration auf dem Dresdner Postplatz dabei. Neben der üblichen Verharmlosung und den Appellen Cannabis endlich zu legalisieren, wurden durchaus auch Dinge zur Sprache gebracht, die ich ähnlich sehe. So das Problem das Ärzte jetzt Cannabis zwar verschreiben dürfen, viele Fragen zur praktischen Umsetzung aber nicht geklärt sind. Sollte bei einer Polizeikontrollen ein Test auf Cannabis positiv ausfallen wird (noch) kein Unterschied gemacht, ob es sich um einen Partykiffer oder einen Schmerzpatienten handelt.

Auch das Thema Jugendschutz wurde ernsthaft angesprochen. In Verbindung mit der Legalisierung in Kanada, erhielt beispielsweise der Hinweis dass die Abgabe an Minderjährige dort lange Haftstrafen nach sich zieht, Beifall von den ca.150 Teilnehmern. Auch wer wie ich die Legalisierung von Drogen kritisch sieht, begegnet auf dem Global Marijuana March durchaus diskussionswürdigen Argumenten. Am 13.05.2017 gibt es noch weitere Aktionen in Dortmund, Euskirchen, Plauen, Wildeshausen, Rostock und Viersen. Interessierten empfehle ich sich hier mal ein eigenes Bild zu machen.

*Quelle: Wikipedia

Foto: Global Marijuana March 2017 Dresden

12 April 2017

Cannabis-Gesetz nach Vorbild des NpSG

Wenn am 24. September ein neuer Bundestag gewählt wird, ist ein Regierungswechsel hin zu einer rot-rot-grünen Koalition möglich. Es könnte also sein das zwei Parteien an der Regierung beteiligt sind die für eine Liberalisierung der Drogenpolitik eintreten. Insbesondere bei Cannabis scheint die Legalisierung für Linke und Grüne eine Herzensangelegenheit zu sein. Die SPD wird das Thema sicher nicht begeistern, das sie sich vehement dagegen stellt ist aber auch nicht zu erwarten. Wie könnte also ein Kompromiss aussehen? 

Das “Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes” (NpSG) zeigt auf wohin die Reise gehen könnte. Denn beim NpSG, welches seit 26. November 2016 in Kraft ist, gibt es eine bemerkenswerte Konstellation. Denn es ist verboten Substanzen zu besitzen die unter dieses Gesetz fallen, strafbewehrt ist es jedoch nicht. Das heisst, wer mit “Legal Highs” in Konsumenten-Menge erwischt wird, muss diese abgeben, wird aber strafrechtlich nicht verfolgt. 

Da es für Legal Highs noch keine Schnelltests gibt und vor Ort nicht immer festgestellt werden kann ob eine Substanz nicht doch dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegt, könnten in der Praxis zunächst doch Strafanzeigen gefertigt werden. Bei Cannabis wäre die Sachlage einfacher. Eine Hanfblüte kann man kaum verwechseln, außerdem gibt es aussagekräftig Schnelltests. 

Sollte es ein Cannabis-Gesetz nach Vorbild des NpSG geben, könnte der Besitz verboten bleiben, obwohl es keine Straftat mehr ist. Die Polizei kann das Weed also wegnehmen ohne eine Strafanzeige zu fertigen. In meinen Augen kein unwahrscheinliches Szenario. Was die deutschen Parteien in Sachen Drogenpolitik genau in ihrem Parteiprogramm stehen haben wird ein eigenes Thema in diesem Blog werden. Der Beitrag wird dann im Juli oder August veröffentlicht.

11 März 2017

Schande für den Rechtsstaat

Über den Drogen-Hotspot Görlitzer Park in Berlin habe ich in meinem Blog schon mehrfach geschrieben. Auch das es in meinen Augen eine Schande ist das in der deutschen Hauptstadt solche rechtsfreien Räume geduldet werden. Mit einer „Null-Toleranz-Zone“ hatten die CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres) und Thomas Heilmann (Justiz) im Jahr 2015 versucht Recht und Gesetz zurück in den Görlitzer Park zu bringen. In dieser Woche hat der rot-rot-grüne Berliner Senat nun verkündet, dass in diesem Park Besitz und Konsum geringer Mengen von Cannabis künftig nicht mehr verfolgt werden. Im Görlitzer Park wird (wie im Rest von Berlin) der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis faktisch straffrei sein. 

Berlin hat einfach nicht die Eier für “Law and Order”. Für mich ist was in Berlin ein Paradebeispiel für Staatsversagen und zugleich Munition für Rechtspopulisten. Es ist nicht gelungen auf den 14 Hektar deutsches Recht durchzusetzen. Es ist nicht gelungen die Dealer mit angemessenen Konsequenzen vom Drogenverkauf abzuhalten. Dealer die als vermeintlich Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind. Der Rechtsstaat zeigt sich in Berlin vollkommen überfordert. 

Stattdessen macht sich die SPD jetzt für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe an Erwachsene stark. Anhand von dessen Auswertung soll dann über weitere Schritte beraten werden. Dieser “Schachzug” wurde bei den rot-rot-grünen Koalitionsverhandlungen Ende 2016 festgelegt. Dabei wurde erst Anfang letzten Jahres ein ähnliches Ansinnen des Bezirk Kreuzberg von den zuständigen Bundesbehörden abgelehnt. Zum Glück, denn eine Kiffer-Schutzzone würde nur noch mehr Drogen-Klientel nach Berlin ziehen. 

Die Hauptstadt ist im Moment eine Schande für den Rechtsstaat.

Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/26167542 ©2017

04 März 2017

Deutsche Cannabisagentur

Gestern wurde der deutschen Öffentlichkeit die neue Cannabisagentur vorgestellt. Diese wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Das BfArM ist eine Behörde des Bundes mit der Aufgabe der Zulassung und Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln sowie die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs und deren Grundstoffe. So gehört auch die Bundesopiumstelle zum BfArM. 

Und nun also auch die deutsche Cannabisagentur. Ihre Aufgabe wird es sein den Import von medizinischen Cannabis-Arzneimitteln zu organisieren. Sie kann bei Bedarf Aufträge für den Anbau von medizinischem Cannabis vergeben und anschließend die Gesamtproduktion aufkaufen und an lizensierte Hersteller und Händler weiterveräußern. Gewinn darf sie dabei nicht machen. So können schwerkranke Patienten, die unter Schmerzen leiden künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Der behandelnde Arzt entscheidet im Einzelfall, ob ein Patient Cannabis-Arzneimitteln erhält. Das BfArM ist mit der Begleitforschung beauftragt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen genutzt werden um zu entscheiden, in welchen Fällen Cannabis künftig auf Kosten der Krankenversicherungen verordnet wird. 

“Gras auf Rezept”, “Staat als Dealer” und “Bund will drei "Drogen-Dealer" einstellen” lauteten einige Schlagzeilen zum Thema deutsche Cannabisagentur. Dabei ist es eben nicht so dass der Staat jetzt am Kiffen mit verdienen will oder (wie in den USA) unter dem Deckmäntelchen der medizinischen Verwendung ein neuer lukrativer Markt für ein weiteres legales Rauschmittel geschaffen werden soll. Mit der Cannabisagentur soll der Zugang zum medizinischen Potential der Hanfpflanze erschlossen werden ohne eine weitere Droge zu legalisieren. Der Eigenanbau auch zu medizinischen Zwecken und seine Verwendung als Rauschmittel bleiben verboten. 

Mitte 2016 hatten etwa 650 Patientinnen und Patienten eine Ausnahmeerlaubnis für den Anbau von Cannabis. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Mit der Cannabisagentur wird künftig eine Ausnahmeerlaubnis durch das BfArM nicht mehr notwendig sein.

Quelle:
https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-04-gesetz-cannabisarzneimittel.html

Foto: © Africa Studio

29 Juni 2016

Hemp Business

Der Milliarden-Dollar-Zug mit dem Namen Cannabis-Legalisierung rollt durch die USA und alle wollen aufspringen. Während die Feigenblätter, wie “nur für den medizinischen Gebrauch”, immer kleiner werden, schaut jeder wie er am Geschäft mit der immer legaler werdenden Sucht verdienen kann. Neben den wie Pilze aus dem Boden schießenden Verkaufsstellen (mal heißen sie“Club”, mal “Apotheke”), gibt es aber auch kreativere Ansetzte um an die *Hemp-Milliarden zu kommen.  

„Power Plan Fitness“ soll ein Sportstudio heißen das ein Amerikaner in San Francisco eröffnen will. Weil er selbst früher beim Gewichte stemmen gekifft hat, findet er das auch für andere eine tolle Idee. Mit dem Slogan „Zuerst Fitness, dann Cannabis“ („fitness first, cannabis second“) soll eine neue Fitness-Bewegung ins Leben gerufen werden. Ein ausgeglichenes Training, dass Körper und Geist regeneriert soll das werden. Mein Slogan wäre ja “nach dem Training ein Joint und der Muskelkater ist dein Freund. Diesen November soll Eröffnung sein. 

Auch große Namen schielen auf die Wachstumsbranche “Hemp-Business”. Der Softwaregigant Microsoft steigt beim kalifornische Unternehmen "Kind Financial" ein Kind verkauft eine Tracking Software für Cannabis an amerikanische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. So können beispielsweise Krankenhäuser den gesamten Weg von der Saat bis zum Verkauf nachverfolgen. Immerhin soll so eine Abgrenzung zum illegalen Markt sichergestellt werden. 

Aktuell soll es in den USA acht Millionen Konsumenten geben, im Jahr 2015 wurden hier 4,4 Milliarden US-Dollar Umsatz mit legalem Cannabis gemacht. Vergangenes Jahr wurden von Investoren 215,2 Millionen US-Dollar in nicht börsennotierte Cannabis-Unternehmen gepumpt. Es lockt der große Reibach. Die Strategieberatung LSP Digital rechnet bis 2029 mit einem Marktvolumen von 100 Milliarden US-Dollar. Davon sollen die Hälfte auf Cannabis-basierte Medikamente, die andere Hälfte auf Marihuana oder Konzentrate wie Haschisch oder Öl entfallen.

*("Hemp" ist das amerikanische Wort für Hanf)

Foto: One dollar banknote and hemp seeds © agephotography

Quellen: Strategieberatung LSP Digital und Bild.de

08 April 2016

Cannabis Agentur

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch erstmalig einem schwer kranken Mann den Cannabisanbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden. Bisher hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem Mann eine Anbauerlaubnis verwehrt. Das Argument: der Wirkstoffgehalt sei, gegenüber Cannabispräperaten aus der Apotheke, nicht genau kalkulierbar. Da die Krankenkassen die Kosten aber nicht übernehmen, ist das für viele Patienten nicht bezahlbar. 

Das Gericht in Leipzig war nun die letzte Instanz, das BfArM muss die Erlaubnis also jetzt erteilen. Was nicht heißt, das die Behörde demnächst mit den Genehmigungen zum Anbau von Cannabis um sich werfen wird. Allerdings ist, gerade nach dem Urteil davon auszugehen, das noch in diesem Jahr die Pläne für die Cannabis-Agentur umgesetzt werden. 

Nach einem Referentenentwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes aus dem Januar 2016 geht hervor das schwer kranken Patienten der Zugang zu Cannabis zu medizinischen Zwecken erleichtert werden soll. Der aufwändige Antrag beim BfArM soll dann wegfallen. Eine staatliche Cannabis-Agentur soll den Anbau und Handel von Cannabis überwachen. Dazu soll sie sämtliches legal in Deutschland geerntetes Cannabis aufkaufen, kontrollieren und als Medikament verfügbar machen. Auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen soll verbessert werden, was dem Eigenanbau die Notwendigkeit entziehen sollte.

Die Cannabis-Agentur bekommt keine leichte Aufgabe. Gerade erst hat die Drogen-Affinitätsstudie von Jugendlichen ergeben, das Cannabis als Rauschmittel immer beliebter wird. Diesen Trend nicht noch verstärken und trotzdem die medizinischen Möglichkeiten der Pflanze nutzbar machen, wird ein schwieriger Spagat. Ich hoffe sehr das ihr dies gelingt.

Foto: © korvin1979 - Fotolia.com

19 September 2015

Özdemir Effekt

Die Studie "Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014" zeigt in Zahlen was mir schon seit geraumer auffällt, Jugendliche kiffen wieder mehr. 17,7 Prozent der jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2008 waren es noch 11,6 Prozent. Der Anteil derer, die regelmäßig konsumieren (mehr als zehnmal in den letzten zwölf Monaten), ist in dieser Altersgruppe von 3,1 Prozent im Jahr 2008 auf aktuell 4,6 Prozent angestiegen. Besonders deutlich ist der Anstieg des Cannabiskonsums in der Gruppe der 18- bis 25-jährigen Männer. Während 2008 noch jeder siebte junge Mann (14,8 Prozent) angab, in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben, ist es aktuell jeder vierte (23,9 Prozent). Auch bei den 18- bis 25-jährigen Frauen ist ein Anstieg von 8,3 Prozent (2008) auf 11,2 Prozent (2014) zu verzeichnen. Ebenso geben mehr 12- bis 17-jährige Jugendliche an, in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Waren es 2011 noch 4,6 Prozent, sind es aktuell 7,7 Prozent (2014).

Danke Herr Özdemir. Die Präsentation einer Cannabispflanze in einem Videoclip eines deutschen Spitzenpolitikers war natürlich nur die Spitze des Eisbergs in einer beispiellosen Verharmlosungsdebatte. Wer in Deutschland Jugendliche vom Konsum von Drogen, insbesondere Cannabis abhalten will hat es immer schwerer. Die Laut geäußerten Zweifel am Verbot von Cannabis lässt die Warnungen von Eltern und Pädagogen vor der Gefährlichkeit dieser Drogen übertrieben oder gar lächerlich erscheinen. Auch wenn in den Fußnoten Jugendliche auch weiterhin vor dem Cannabiskonsum abgehalten werden sollen, die Schlagzeile ist "Gebt das Zeug frei". Das sich junge Menschen dann schon alt genug fühlen dem Reiz des verbotenen nachgehen zu können, liegt in der Natur der Sache. Gesetze welche den Drogenkonsum einschränken wollen sind natürlich doof, vor allem wenn ich süchtig bin. Also wen wählt der Kiffer? Ich nenne es den Özdemir Effekt: Droge verharmlosen, Konsum damit ankurbeln, Konsumenten als Wähler gewinnen.


Foto: youtube Screenshot

Quelle: Pressemitteilung zu BZgA-Studie

22 Mai 2015

Cannabis wird legalisiert

Die Cannabis-Legalisierung wird kommen, die Frage ist nur wann und wie. In einem Blogeintrag von vor einem Jahr habe ich selbige in Deutschland noch als nicht konsensfähig bezeichnet, doch jetzt 13 Monate später muss ich mich leider revidieren. Zwei Ereignisse die für sich allein genommen meine Einschätzung zu den Chancen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland sicher nicht geändert hätten. Doch zusammen betrachtet, zeigen sie deutlich wie der Wind sich dreht. 

Zum einen ist da der Kurswechsel der FDP in Sachen Cannabis. Die von vollkommener Bedeutungslosigkeit bedrohten Liberalen haben sich “gebt das Hanf frei” ins Wahlprogramm geschrieben. Eine Forderung die vom Liberalen Nachwuchs schon länger bekannt war. Und es war der am meisten kommunizierte Punkt im neuen Wahlprogramm einer Partei, die sich als modern und mutig ins Gespräch bringen will. Zum anderen war da noch Joachim Pfeiffer der wirtschaftspolitischer Sprecher der Union, welcher sich für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen hat. Übrigens in einer gemeinsamen Erklärung mit einem Politiker-Kollegen von den Grünen. 

Die Argumentation ist immer die gleiche. Es kiffen ohnehin soviel Leute, dann lieber das Geld für die Strafverfolgung sparen (2 Milliarden Euro angeblich) und Steuern erheben (soll nochmal 2 Milliarden bringen). Verkauft wird natürlich nur in Fachgeschäften und an Erwachsene. Das Geld wird dann natürlich ganz toll in Prävention gesteckt. Was ich von solcherlei Augenwischerei halte, hab ich an dieser Stelle schon oft beschrieben. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die Gewerkschaft der Polizei und diverse Politiker haben die Cannabis-Legalisierung abgelehnt. Trotzdem wird sie kommen, wenn auch nicht so schnell. 

Denn die neuerliche Kosten/Nutzen Argumentation zieht das Thema nicht nur ins Rampenlicht, es eröffnet ganz neue Machtoptionen. Cannabis scheint tatsächlich geeignet als gemeinsamer Nenner für eine Jamaika-Koalition. Das eine Droge um so mehr Schaden anrichtet um so günstiger und einfacher sie verfügbar ist, wie der eben veröffentlichte Drogenbericht zeigt, wird ignoriert. Der mündige Bürger wird schon wissen was er tut, wenn er dann die Wahl zwischen drei legalen Volksdrogen hat. Wenigstens ist er dann auch wenn er Cannabis wählt, nach etwas süchtig was dem Staat Steuern einbringt.

30 April 2015

11 Fakten zu Cannabis


1.) Cannabis ist Europas illegale Droge Nummer Eins. 73,6 Millionen das sind 21,7 Prozent der Erwachsenen haben in ihrem Leben bereits Cannabis konsumiert. Der Jahreskonsum kann mit 2000 Tonnen beziffert werden. 

2.) Cannabis ist nicht mal in den Niederlanden eine legale Droge, in den bekannten Coffeeshops wird der Verkauf nur geduldet. Ein Großteil des dort verkauften und besteuerten Cannabis stammt von illegalen Plantagen. 

3.) Cannabis hat ein sehr breites Spektrum von unterschiedlichen Wirkstoffen, die man als Cannabinoide bezeichnet. Diese Substanzen greifen im Körper in ein wichtiges körpereigenes Signalsystem ein, das Endocannabinoidsystem, indem sie auf die Cannabinoidrezeptoren wirken. 

4.) Cannabinoidrezeptoren sind im ganzen Körper verteilt und steuern zentrale Körperfunktionen wie Körpertemperatur, Bewegung, Schlaf und Appetit. Diese sind jedoch eigentlich für die Verarbeitung anderer, körpereigener Botenstoffe wie Anandamid zuständig. 

5.) Das bekannteste und mengenmäßig wichtigste Cannabinoid ist das Δ9-THC, es verursacht auch den bekannten Rausch. Die anderen Cannabinoide haben hingegen keine Rauschwirkung stehen aber sehr wohl im Focus medizinischer Forschung. 

6.) Intensiver Cannabiskonsum schadet dem Gehirn. Die Anzahl der Neurotransmitter Glutamat und GABA nimmt ab und zwei wesentliche Teile des Gehirns, der Hippocampus und die Amygdala, schrumpfen. Zu den Langzeitfolgen des Cannabiskonsum zählen eine Abnahme der Lern- und Konzentrationsfähigkeit sowie des allgemeinen Denkvermögen. 

7.) In wenigen Fällen kann Cannabis der Auslöser für Psychosen sein. Die Ursache trägt der Konsument in diesen Fällen aber schon vorher unbemerkt in sich. Bei denen kann dann schon ein Joint die Erkrankung ausbrechen lassen. 

8.) Die Rauschwirkung von Cannabis ist von Mensch zu Mensch verschieden. Je nach Konsumart, Konsummenge, Konsumumfeld und Gefühlslage beim Konsum können die unterschiedlichen Effekte auftreten. Positive wie stimmungsaufhellende oder euphorisierende Verschiebung von Sinnesreizen, Zeit- und Raumgefühl aber auch negative wie Blutdruckprobleme, Herzrasen oder diffuse Ängste und Realitätsverlust. 

9.) Cannabis macht sehr wohl süchtig. Um so früher man mit kiffen anfängt um so höher das Risiko. In Deutschland gibt es ca. 300 000 bis 400 000 Cannabis-Abhängige. 54,5 Prozent der Patienten die sich in Deutschland erstmalig in eine Drogenbehandlung begeben haben, haben Cannabis als Primärdroge benannt. 

10.) Cannabis ist sehr wohl eine Einstiegsdroge. In Europa beginnt der durchschnittliche Erstkonsum von Cannabis mit 16 Jahren, das ist früher als bei alle anderen illegalen Drogen. Da vor dem Cannabis oft schon legale Drogen wie Tabak oder Alkohol konsumiert wurden, wird die Bezeichnung “Einstiegsdroge” oft kritisiert. 

11.) Im Jahr 2012 wurden in Europa 457 Tonnen Haschisch und 105 Tonnen Marihuana sichergestellt. Das heisst 80 Prozent der in Europa sichergestellten Drogen betreffen Cannabis. Der bei den Sicherstellungen ermittelte THC Gehalt ist gegenüber 2006 bei Haschisch um 70 % und bei Marihuana um 74 % angestiegen.

Quellen: http://www.spektrum.de/wissen/heilung-und-wahn-cannabis-als-droge-und-medizin/1341586 und Europäischer Drogenbericht 2014

25 Februar 2015

Cannabis ohne Rausch

2015 könnte weltweit ein Siegesjahr für Cannabis werden. Nachdem der Besitz von Marihuana bereits in Colorado und Washington legal ist, darf auch Alaska jetzt kiffen. In weiteren US-Staaten ist der Cannabis Konsum aus vorgeschobenen und nicht näher kontrollierten, medizinischen Gründen erlaubt. Und auch hier in Deutschland gibt es Bewegung. Anfang Februar gab die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler (CSU) bekannt, dass sie den medizinischen Einsatz von Cannabis erleichtern will. Dass es dabei bessere Wege gibt, als den marktwirtschaftlich Orientierten in den USA, zeigt ein Beispiel aus Israel. 

Tikun Olam kommt aus dem Hebräischem und bedeutet soviel wie „Reparatur der Welt“. Es ist aber auch der Name des größten und wichtigsten Lieferanten von medizinischem Cannabis in Israel. Tikun Olam ist in privater Hand und arbeitet seit 2007 unter Lizenz und Kontrolle des dortigen Gesundheitsministerium. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als Fahnenträger und Pionier der Behandlung von Patienten mit medizinischem Cannabis. Das besondere, die Israelis forschen am Hasch ohne "High". 

Tikun Olam hat eine völlig neue Form von Marihuana gezüchtet. Eine, die bei den Konsumenten keinen Rausch mehr auslöst. Denn der bewusstseinverändernde Wirkstoff THC ist in ihr kaum mehr enthalten. Psychosen oder unangenehme Lethargie sind somit ausgeschlossen. Stattdessen verfügt sie über hohe Mengen an Cannabidiol, dem Wirkstoff der Marihuana-Pflanze, der entzündungshemmend, schmerzlindernd und angstlösend wirkt. Der Rausch wird nur als "Nebenwirkung" betrachtet die es zu eliminieren gilt. 

Das medizinische Cannabis von Tikun Olam hat fast keine Nebenwirkungen. Daher ermöglicht es dem Körper zu gesunden, anstatt gegen die Medikamente zunächst ankämpfen zu müssen. Erste Erfahrungen mit einem kooperierendem Altersheim zeigen positive Ergebnisse. Die Verabreichung von Cannabis hat die Lebensqualität der Senioren deutlich verbessert. Besonders durch Entzündungen bedingten Leiden wie etwa Arthritis und Multible Sklerose konnten gelindert werden. Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen, sprachen dagegen besser auf klassisches, berauschendes Cannabis an. Bei ihnen gingen Angstzustände und Schlafstörungen zurück. Ähnlich auch die Situation bei Krebspatienten. Sie verspürten wieder Hunger und ihre starken Schmerzen ließen nach. 

Natürlich wird Cannabis überall zum Geschäft, egal ob die Pflanzen rauschfrei sind oder nicht. Auch Tikun Olam hat in die Forschung investiert, um Geld damit zu verdienen. Die auf die konkreten Beschwerden der Menschen abzielende Nutzung der einzelnen Wirkstoffe der Cannabispflanze halte ich aber für den richtigen Weg. So kann das zweifellos vorhandene Potential für die Medizin besser genutzt und die Gefahr eine weitere legale Volksdroge zu etablieren verringert werden.

17 Januar 2015

Berlin`s Drogenkrieg

Berlin macht ernst. Mit einer Null-Toleranz-Politik gegen Drogen will die Stadt wieder Kontrolle über den Görlitzer Park und viele weitere problematische Ecken erlangen. Der Senat will den Besitz auch geringer Drogenmengen in bestimmten Bereichen unter Strafe stellen. In Kitas, Jugendheimen, Schulen und Bahnhöfen soll daher auch Konsum und Besitz geringer Mengen Drogen bestraft werden. Bisher ist der Besitz von Drogen laut Gesetz egal welche Menge zwar verboten. Praktisch werden aber bei “geringen Mengen”, die Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Insbesondere bei Cannabis gilt Berlin hier bisher als besonders liberal. Die geringe Menge zählt hier bis 15 Gramm, in den meisten anderen Bundesländern bis 6 Gramm. 

Die Verordnung, die ab April gelten soll, sieht nun sogenannte drogenfreie Zonen vor, in denen die “Freigrenze” nicht gilt. Zunächst wird dies für den Görlitzer Park gelten, der Polizeipräsident und der Generalstaatsanwalt können aber auch andere Gebiete ausweisen. "Oft tragen Dealer geringe Mengen Drogen bei sich und behaupten, es sei Eigenbedarf", sagte Innensenator Frank Henkel. "Diese Ausrede wollen wir ihnen nehmen." 

Ob der Drogenhandel damit wirklich wirksam bekämpft werden kann oder nur ein Verdrängungseffekt erzeugt wird muss sich zeigen. Bis dahin möchte ich mal zeigen was Berlin im Kampf gegen Drogen noch so zu bieten hat und drei Projekte aus der Hauptstadt vorstellen. Das erste Projekt, "Synanon", gibt es sein 44 Jahren: 

Als der Drogenabhängige Ingo Wamke Ende der 60er Jahre einen Arzt konsultierte, schrieb ihm dieser einen Buchtitel auf das Rezept. In "The tunnel back". In diesem beschreibt der polnische Psychologe Lewis Yablonski das Konzept des amerikanischen Suchthilfeprojekts Synanon für einen Weg aus der Drogensucht. Davon beeindruckt gründete Wamke 1971 eine Gemeinschaft nach amerikanischem Vorbild. Das amerikanische Projekt gilt mittlerweile als gescheitert, die deutsche Organisation ist heute eine der größten von rund 30 Drogenselbsthilfegemeinschaften in Deutschland und war beispielgebend für vergleichbare Institutionen wie die Fleckenbühler oder Elrond. 

Ansätze für Drogentherapien gibt es viele, häufig wird behutsam versucht die Leute an ein selbstbestimmtes und suchtmittelfreies Leben heranzuführen. Synanon geht einen anderen Weg, sie ist die Brechstange unter den Drogenhilfeeinrichtungen. Von Substitution und medikamentöser Unterstützung des Entzugs hält man bei Synanon nichts. Synanon ist eine Selbsthilfegemeinschaft. Drogen, Alkohol, keine bewusstseinsverändernden Medikamente sind genau so wenig erlaubt wie Rauchen und die Anwendung oder Androhung von Gewalt. An die stelle von Therapien die von geschulten Therapeuten und Sozialarbeitern durchgeführt werden treten hier mehrmals wöchentlich stattfindende Gruppensitzung in den die Mitglieder, die im Alltag zu höflichen und aggressionsfreiem Umgang miteinander verpflichtet sind, Dampf ablassen können. 

Synanon ist nichts für Feingeister, eher für Leute mal Klartext brauchen. Die üblichen Lügen mit denen sie sich selbst und ihr Umfeld bislang vertröstet haben können sie sich hier sparen. Auch basteln und malen gibt es bei Synanon nicht. Denn neben der täglichen Auseinandersetzung mit dem Thema "Sucht und Nüchternheit" in der Gruppe sind die Zweckbetriebe das Herzstück der Suchtselbsthilfe. In den aktuell 10 Synanon-Betriebenen (u.a. Umzüge, Gartenbau, Tischlerei, Wäscherei und Reitschule) werden die Synanon Bewohner aus- und weitergebildet. Viele von ihnen werden erstmalig in ihrem Leben aktiv mit der realen Arbeitswelt konfrontiert. Die in den Zweckbetrieben erzielten Erträge kommen wiederum Synanon und deren Kampf gegen Drogen zugute.

Nächsten Samstag stelle ich hier das Projekt, "tough" der "Berliner Stadtmusikanten" vor

Quelle: www.synanon-aktuell.de

Foto: © Volkmar Gorke - Fotolia.com

11 Dezember 2014

Drogenfilme Thema Cannabis

Grasgeflüster (Großbritannien /2000)
Länge: 93 Minuten
Genre: Komödie / FSK 6
Inhalt: Bis zum Tod ihres Mannes lebte Grace (Brenda Blethyn) ein ruhiges, ereignisloses Leben zwischen Teepartys mit Freundinnen und eigener Orchideenzucht. Als ihr Mann überraschend stirbt, ist sie schlagartig auf sich allein gestellt. Ihr Mann hat ihr nichts außer Schulden hinterlassen und sie muss ihr Leben völlig umstellen. Auch ihr kiffender Gärtner soll den Sparmaßnahmen zum Opfer fallen und entlassen werden. Doch die beiden haben eine rettende Idee: Cannabiszucht.


Paulette (Frankreich /2012)
Länge: 84 Minuten
Genre: Krimikomödie / FSK 12
Inhalt: Paulette ist eine liebenswerte, leicht knorrige, ältere Dame die in einem französischen Vorort mit einer mickrigen Rente zurecht kommen muss. Wehmütig denkt sie an die Tage zurück in denen sie mit ihrem mittlerweile verstorbenen Mann eine gutgehende Konditorei betrieb. Doch dann entdeckt sie den Cannabishandel für sich und schon bald sorgen ihre "Spacecakes" für jede Menge aufsehen. Herzallerliebst

Mr. Nice  (Großbritannien & Spanien /2012)
Länge: 121 Minuten
Genre: biografische Tragikomödie  / FSK 12
Inhalt: Howard Marks war der größte Drogenschmuggler in der Geschichte Großbritanniens. Unter Nutzung diverser falscher Identitäten, u.a. "Mr. Donald Nice" schmuggelt er Drogen in die ganze Welt. Nebenbei hilft er dem CIA und MI6 gegen die Mafia und IRA, was ihn vor dem Gefängnis bewahrt, so dass er sich für unantastbar hält. Irgendwann wird er dann doch für seine 25 Jahre Drogenschmuggel zur Rechenschaft gezogen. Der Film erzählt seine Geschichte durchaus amüsant, stellt ihn aber zum Ende als Opfer der bösen Drogenpolitik dar.


Lammbock  (Deutschland /2001)
Länge: 90 Minuten
Genre: Komödie  / FSK 16
Inhalt: Immer mal wieder finden sich in den Medien Berichte, das Drogendealer ihre Geschäfte als Pizzadienst getarnt hatten. Ich wette das dieser Filme bei einigen dafür Inspiration war. Die nicht sonderlich ernst gemeinte Provinzkomödie lebt von der Spielfreude der  Hauptdarsteller Lucas Gregorowicz und  Moritz Bleibtreu. Ansonsten eine Kifferstorry ohne Tiefgang, zum Thema schon Sehenswert aber nicht Kult.

The Big Lebowski  (Großbritannien & Spanien /1998)
Länge: 112 Minuten
Genre: Komödie  / FSK 12
Inhalt: Der Alt-Hippie Jeffrey Lebowski, der sich selbst nur der Dude nennt, schiebt im wahrsten Sinne des Wortes eine ruhige Kugel: Er entspannt sich zwischen den regelmäßigen Bowlingrunden mit seinen Freunden, dem Anhören von Walgesängen, dem Trinken von White Russians und dem Rauchen von Joints.


Kid Cannabis (USA /2014)
Länge: 110 Minuten
Genre: biografische Tragikomödie  / FSK keine Angabe
Inhalt: Der 18-jähriger High School-Abbrecher Nate und sein 27 Jahre alter Kumpel Topher schmuggeln Cannabis von Kanada über die Grenze in die USA. Ihrer Leben ändern sich aufgrund des neuen Einkommens grundlegend, doch bald wird das Pflaster ziemlich heiß auf dem sie sich bewegen. Der Film basiert auf dem wahren Leben des Nate Norman, der wegen Marihuana Handel im Wert von 38 Millionen Dollar (7 Tonnen) angeklagt wurde.

06 November 2014

El Bufalo

Heute vor 30 Jahren am Morgen des 6. November 1984 begann einer der größten Antidrogen Einsätze der Geschichte. Die bis dahin größte Hanfplantage der Welt genannt "El Bufalo" in Mexiko wurde von 450  Soldaten gestürmt. Auf mehr als 500 Hektar wurde dort von an die zehntausend Bauern ein geschätzer Jahresertrag von 8 Milliarden Dollar erwirtschaftet. Ein Ermittler mit dem Spitznamen Kiki (Foto) war verantwortlich für diesen Coup. 

Auch wenn der Rekord mittlerweile gepurzelt ist und 2011 ebenfalls in Mexiko eine weitaus größere Cannabis Plantage entdeckt wurde, "El Bufalo" war ein Meilenstein in Mexikos Drogenkrieg. Weniger wegen der Entdeckung der Plantage an sich, das Areal war vielen Polizisten durchaus bekannt. Entscheidender war der Paradigmenwechsel der mit "El  Bufalo" begann. Drogenbekämpfung war bis dahin vor allem eine Showveranstaltung für westliche Medien. Hin und wieder gab es Fotoshootings mit sichergestellten Drogen, die Polizei klopfte sich dafür heftig auf die Schultern. Die Drogenkartelle opferten ein wenig Rauschgift und halfen so mancher Karriere bei den Sicherheitsbehörden auf die Sprünge. Eine Gefälligkeit hier, ein wenig Schmiergeld da, die großen Geschäfte und führenden Köpfe der Kartelle blieben unangetastet. 

Für die Ermittlungen die zum Ende  von “El Bufalo” führten war ein amerikanischer Drug Enforcement Administration (DEA) Agent mit mexikanischen Wurzeln verantwortlich. Enrique Camarena Salazar, genannt Kiki. Er sickerte ganz tief ein in das System der Kartelle und brachte es zu Fall. Allerdings nicht an dem 6. November 1984 als “El Bufalo” gestürmt wurde. Denn Kiki wurde verraten und das Guadalajara Kartel wollte an ihm ein Exempel statuieren. 

Am 7. Februar 1985 wurde Kiki von korrupten Polizisten, die für Drogenboss Miguel Ángel Félix Gallardo genannt “El Padrino” entführt, über 30-Stunden gefoltert und dann ermordet. Sein Schädel, Kiefer, Nase, Wangenknochen und Luftröhre wurden zerkleinert, seine Rippen gebrochen, und ein Loch wurde in den Kopf mit einem Schraubendreher gebohrt. Er war mit Amphetaminen und anderen Drogen vollgepumpt, wahrscheinlich um sicherzustellen, dass er während seiner Folter bei bewusstsein blieb. Seine Leiche wurde erst nach Wochen gefunden. 

Die Folterung und Ermordung von Kiki zog die Größte jemals in einem Mordfall durchgeführte Ermittlung der DEA nach sich. Eine 25-köpfige Spezialeinheit wurde entsandt, um die Ermittlungen in Mexiko zu koordinieren. Durch deren Ermittlungen wurden einige korrupte Beamte verhaftet aber viel wichtiger, die Verflechtungen der organisierten Kriminalität bis in die höchsten politischen Kreise Mexiko`s wurden offen offensichtlich. “El Padrino” war genötigt sein Imperium aufzuteilen und als er am 8. April 1989 verhaftet wurde brachen erbitterte Machtkämpfe aus. Die amerikanische Öffentlichkeit wurde durch Kikis Tod in noch nie vorher auf die Drogenkartelle aufmerksam. Aber was ich am wichtigsten finde, die Ermittler (nicht nur der DEA) nahmen endlich die gigantischen die Geldströme und Korruption ins Visier.


Foto: United States Drug Enforcement Administration (DEA) via wikimedia

Quelle: "ZeroZeroZero" von Roberto Saviano

26 Oktober 2014

Migranten Dealer im Görlitzer Park

Am Berliner Oranienplatz sind gestern am frühen Nachmittag rund 300 Demonstranten zur Gerhard-Hauptmann-Schule gezogen, um gegen die Berliner Flüchtlingspolitik zu demonstrieren. Ich habe mir das vor Ort selber angeschaut, ein Großteil der Protestierer gehörte dem links-alternativen Spektrum an. Flüchtlinge selbst hab ich nicht viele gesehen, sagen wir weit weniger als 50. Die fand ich am eigentlichen Ziel meines Ausflugs nach Berlin, im Görlitzer Park. 

Der von den Kiez-Bewohnern liebevoll “Görli” genannte 14 Hektar große Görlitzer Park im Stadtteil Kreuzberg ist schon seit längerem als Schwerpunkt der Drogenkriminalität bekannt. Was ich dort aber gesten erlebt habe, hat meine schlimmsten Erwartungen übertroffen. In dem Park halten sich zahlreiche, sagen wir weit über 100 afrikanisch stämmige Migranten auf. Sie stehen häufig in Gruppen zusammen, manche sitzen alleine auf einer Bank oder laufen umher. Läuft man an ihnen vorbei bieten sie ihre Drogen an, manche Dezent mit “He mein Freund was brauchst Du”, andre direkt in dem sie einem die Tütchen unter die Nase halten. In 10 Minuten auf 12 Angebote zu kommen ist kein Problem. Alles begleitet vom süsslichen Geruch glimender Joints. Zur Erinnerung, es war Samstag kurz nach 13 Uhr in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. 

Doch was tun? Natürlich könnte die Polizei mehrmals wöchentlich medienwirksame Razzien veranstalten. Im besten Fall wird das Problem verdrängt, im Schlimmsten eskaliert die Gewalt. Und da wäre noch die Idee der links-grünen Politik vor Ort einen Coffeeshop zum legalen Verkauf von Cannabis zu eröffnen. Um es mal in aller Deutlichkeit zu sagen, das ist absoluter Schwachsinn. Der Park zieht zwar Käufer an, aber viele hab ich nicht gesehen. Die Afro-Jungs im Park verkaufen das Cannabis nicht weil es dort von Konsumenten nur so wimmelt, sondern weil sie so ein wenig Geld verdienen können. Viel kann es nicht sein, dafür ist die Konkurrenz viel zu groß. Solange die Dealer aus dem Görlitzer Park nicht in den legalen Arbeitsmarkt integriert sind, werden sie ihren Lebensunterhalt weiter mit illegalen mitteln verdienen. Was sie machen wenn ihnen niemand mehr ihr Cannabis abkauft möchte ich lieber nicht wissen. 

Der Görli braucht keinen Coffeeshop, keine multikulti Sozialromantik aber auch kein Räumpanzer der Polizei. Er bräuchte, wie ganz Deutschland, endlich eine Integrationspolitik die diesen Namen auch verdient. Bis dahin ist er eine Schande für Berlin und den Rechtsstaat.

05 August 2014

Justiz macht Drogenpolitik

Im vergangenen Monat stellte die Justiz wieder einmal maßgeblich die Weichen in der Drogenpolitik. In zwei Entscheidungen, die so auch zu erwarten waren, zeigen erneut Gerichte die Versäumnisse der Politik auf. In beiden Fällen wäre in meinen Augen genug Zeit gewesen klare Rechtsgrundlagen zu schaffen, zumal zu beiden Themen bereits seit längeren diskutiert wurde. Doch so gaben Bundesregierung und deren Drogenbeauftragte das Heft des Handels mal wieder an die Justiz ab.




Fall 1- Legal Highs:

Es war ohnehin nur eine Krücke mit der die Strafverfolgungsbehörden den Herstellern und Vertreibern von Legal Highs hinterhergehumpelt sind. Aber auch diese ist jetzt zerbrochen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat zu einem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängigen Verfahren Stellung genommen: Er entschied, gemäß der EU-Arzneimittelrichtlinie seien Legal Highs keine Arzneien, und somit nicht als Verkauf bedenklicher Arzneien strafbar. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass "der Vertrieb der fraglichen Stoffe jeder Strafverfolgung entzogen" sein könnte. Denn der Handel mit Legal Highs die keine Substanzen enthielten die bereits dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, wurde bisher mit hilfe des Arzneimittelgesetz (AMG) bekämpft. (siehe Blogeintrag Betäubungsmittelrecht). 


Die höchsten EU-Richter argumentierten, ein Arzneimittel müsse der Gesundheit "unmittelbar oder mittelbar zuträglich" sein. Davon könne bei Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden keine Rede sein. Die Tatsache, dass ein Stoff die Funktion des Körpers beeinflusse, reiche nach dem auch in Deutschland geltenden EU-Recht nicht aus, um als Arzneimittel eingestuft zu werden. Die Legal Highs würden "nicht zu therapeutischen, sondern ausschließlich zu Entspannungszwecken" konsumiert. Sie seien als gesundheitsschädlich anzusehen und somit keine Arzneimittel. Mit dem Urteil wurde das AMG für die Strafverfolgung von Handel mit Drogen die nicht im BtMG erfasst sind disqualifiziert. Das betrifft nicht nur “Kräutermischungen” sondern u.a. auch Substanzen die als K.o. Tropfen Verwendung finden. 

Fall 2 - Cannabis als Medizin

Das Verwaltungsgericht Köln hat in drei von fünf Verfahren den Klägern Recht gegeben, die gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Genehmigung erstreiten wollten, Cannabis für den Eigenkonsum zu therapeutischen Zwecken selbst anzubauen. Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbau von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt. Die gegen die Ablehnung gerichteten Klagen hatten in drei Fällen überwiegend Erfolg. 

Zur Begründung wies das Gericht nochmals darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Eigenanbaus in jedem Fall eingehend und individuell zu prüfen seien. In drei Verfahren seien diese Voraussetzungen gegeben, insbesondere könne beim Anbau in den Wohnungen ein Zugriff Dritter auf die Pflanzen und Produkte hinreichend sicher ausgeschlossen werden. In den beiden abgelehnten Fällen war einmal die Wohnsituation des Klägers nicht ausreichend um das Cannabis vor Unbefugten sicher anzubauen, im anderen Fall wurden noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft.

Während letzter Fall einfach nur peinlich für die Politik ist weil erst Gerichte schwer kranken Menschen einen bezahlbaren Zugang zu einer ihr helfenden Substanz ebnen müssen, könnte aus dem Urteil des EuGH noch ein richtiges Problem werden. Legal Highs und K.o.-Tropfen waren ohnehin auf dem Vormarsch aber bisher konnte man wenigstens den Händlern auf die Finger klopfen. Das hat sich aber erstmal erledigt. Bis das BtMG erweitert oder eine ganz neue Rechtsgrundlage geschaffen wird kann es dauern. Bis dahin können windige Geschäftemacher jede Menge Geld damit verdienen, völlig unberechenbare psychoaktive Gifte zu verscherbeln.

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Quellen: Zeit.de und Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Köln


04 Juni 2014

Marihuanaland

Seit fünf Monaten ist im Bundesstaat US-Bundesstaat Colorado der Konsum von Cannabis nun legal. Die "New York Times" zog am Sonntag eine erste Bilanz im Marihuanaland. Demnach kamen seit Januar zwei Menschen wegen ihres Marihuanakonsum ums Leben. Ein Austauschstudent sei nach dem Verzehr von Marihuana-Keksen vom Balkon gesprungen und eine Frau sei von ihrem Mann im Rausch erschossen worden. Außerdem sei ein knappes Dutzend Kinder und Jugendliche nach dem Verzehr von Marihuana-Keksen und -Bonbons im Krankenhaus gelandet. Auf der positiven Seite steht ein Rückgang von Raubdelikten und Gewaltverbrechen um bis zu 4,8 Prozent. Außerdem hat der Staat 12,6 Millionen Dollar Umsatzsteuern einnehmen können. Colorado ist noch der einzige US-Staat, der Marihuana frei (also ohne medizinische Notwendigkeit) verkauft. Doch schon im Sommer zieht der Staat Washington im Nordwesten der USA nach. Auch hier hatten sich die Bürger bei einer Wahl für die Freigabe der Droge ausgesprochen. 

Natürlich sind fünf Monate für eine echte Bilanz viel zu wenig, trotzdem lässt es sich schon erahnen wo der Weg hinführt. Auf jeden Fall ist kein rasanter Anstieg der Rauschgifttoten zu erwarten, denn eine tödliche Überdosierung beim zentralen Wirkstoff THC gibt es nicht. Die Beschaffungskriminalität sinkt und die Steuern sprudeln. Die Umstände der beiden "Marihuanatoten" zeigen aber auch das Problem der neuen Volksdroge auf. Es greift, entgegen den Verlautbarungen der Cannabis Lobby, nicht unerheblich in das biochemische Gleichgewicht des Gehirns ein. Oder einfach gesagt, es macht die Birne weich. Wie bei allen Drogen kommt der eine damit besser, der andere schlechter klar. Mit einer stärkeren Verbreitung die mit der Legalisierung einher geht, werden auch die Problemfälle mehr. Dabei darf man nicht nur auf die Todesfälle schauen. Es wird mehr Süchtige geben, mehr die im Rausch Auto fahren, Maschienen bedienen oder andere Dinge machen, für die man eigentlich einen klaren Kopf bräuchte. Keine "Fahne" wird sie verraten wie beim Alkohol und auch mit dem ausrechnen wann man wieder Nüchtern ist wird es schwierig.

Was mich bei den Aussagen der Cannabis Lobby am meisten Ärgert ist die Aussage über den Jugendschutz. Der soll ja besser werden wenn Marihuana legal ist. Schwachsinn. Auch hier erleichtert die weitere Verbreitung selbstverständlich auch die Zugriffsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche. Und natürlich findet man sich als Jugendlicher alt genug das zu tun was den Erwachsenen offenbar viel Freude macht. Sicher ist das Cannabis in Colorado jetzt unter einer gewissen Kontrolle, die Marktgesetze von nachgefragter Qualität und Preis gab es aber auch schon auf dem illegalen Markt.

Eine dritte legale Volksdroge (neben Alkohol und Tabak) wird die Gesellschaft nachhaltig verändern. Ein zurück, also neuerliches Verbot, halte ich für dann nicht mehr durchsetzbar. Ob die Vorteile im Marihuanaland langfristig die Nachteile aufwiegen wird sich erst nach Jahren zeigen. Möglich wäre das in meinen Augen nur wenn es stärker wirkende Drogen wie Methamphetamine, Heroin oder Alkohol nachhaltig verdrängen würde. Allein mir fehlt der Glaube.

10 April 2014

Überprüfung des BtMG

In dieser Woche gab es für die Befürworter der Legalisierung von Cannabis neue Hoffnung. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, haben 122 namhafte Professoren für Strafrecht das Manifest des Schildower Kreises unterzeichnet. In diesem wird seit längerem die Einsetzung einer Enquetekommission des Bundestages zur Überprüfung des Drogenstrafrechts gefordert. Dem Bericht zu Folge wollen Linke und Grüne die Resolution jetzt in den Bundestag einbringen. Da ich mich den Thesen des Schildower Kreises bereits ausführlich gewidmet habe, möchte ich hier an die letzte große Überprüfung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erinnern. Das ist nämlich fast genau 20 Jahre her.

Gemeint ist der Cannabis-­Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im März 1994. Kernaussage war, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland garantiert kein "Recht auf Rausch". Die Entscheidung des BVerfG wurde damals notwendig weil einige deutsche Gerichte davon ausgingen das einschlägigen Strafvorschriften des BtMG in Bezug auf Cannabis verfassungswidrig seien. Dabei wurde im Wesentlichen auf drei Kollisionen mit dem Grundgesetz hingewiesen:

  • Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) wegen der Strafbarkeit der Abgabe von Cannabisprodukten zum Eigenkonsum
  • Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit) weil der Bürger, wenn er sich berauschen möchte, auf die gesundheitsschädlichere Alternative, "Alkohol" zurück greifen muss
  • Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG (Gleichheitssatz) weil das BtMG Cannabis verbietet, Alkohol und Nikotin aber nicht

Natürlich schränkt das BtMG die freie Entfaltung der Persönlichkeit ein, aber das darf der Gesetzgeber auch sagte das BVerfG. Ein Eingriff ist dann gerechtfertigt, wenn der Einzelne oder die Allgemeinheit geschützt werden soll. Da es kein Recht auf Rausch gibt, darf der Gesetzgeber den Umgang mit Drogen regulieren. Das BtMG soll die menschliche Gesundheit vor den von Cannabis ausgehenden Gefahren schützen und vor allem Jugendliche vor Abhängigkeit bewahren. Nach Ansicht des BVerfG gehen von Cannabisprodukten nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken aus. Neben der Suchtgefahr könne der Dauerkonsum zu Verhaltensstörungen, Lethargie, Gleichgültigkeit, Angstgefühlen, Realitätsverlust und Depressionen führen..

Auch wenn der Erwerb und Besitz von Cannabis in kleinen Mengen zum Eigenverbrauch, die Gefahr einer Weitergabe an Dritte verringert, muss eine Strafbarkeit nicht unangemessen sein. Denn auch Erwerb und Besitz erzeugt eine Nachfrage und das widerspricht dem Zweck, Jugendliche vor den Gefahren des Cannabis zu schützen und der den Drogenmarkt beherrschenden Kriminalität, entgegenzutreten. Die Möglichkeit aufgrund der geringen Menge der Droge von der Strafe bzw. Strafverfolgung abzusehen hielten die Richter für ausreichend. Sie bemängelten aber die unterschiedliche Bemessung der geringen Menge. Denn diese würde zu einer ungleichmäßigen Rechtsanwendung in den einzelnen Bundesländern führen. Das BVerfG verpflichtete daher die Länder, für eine im Wesentlichen einheitliche Anwendung des § 31a BtMG zu sorgen.

Zum Vergleich mit den legalen Drogen sagt das BVerfG dass das Maß der Gesundheitsgefährdung nicht das alleinige, maßgebliche Kriterium für ein Verbot sei. Neben der unterschiedlichen Wirkung könne etwa die verschiedenartigen Verwendungsmöglichkeiten eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. So bestehen beim Missbrauch von Alkohol zwar Gefahren für den Einzelnen und der Allgemeinheit. Er hat jedoch auch eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten, die nichts mit der berauschenden Wirkung zu tun haben. So als Lebens- und Genussmittel oder für religiöse Zwecke. Alkohol diene also, im Gegensatz zu Cannabis, nicht ausschließlich zur Herbeiführung eines Rausches. Zudem war auch den Verfassungsrichtern schon damals klar, dass die Durchsetzung eines Verbots von Alkohol in Deutschland aussichtslos wäre. Zum Nikotin stellten die Richter fest, das es kein Betäubungsmittel und daher nicht vergleichbar ist.

Das BtMG hat die Überprüfung des BVerfG damals heil überstanden, diesmal soll es der Gesetzgeber überprüfen. Ob das BtMG tatsächlich grundlegend überarbeitet oder gar abgeschafft wird ist fraglich. Selbst wenn eine Überprüfung durch eine Enquetekommission stattfinden sollte, eine Legalisierung von Cannabis oder gar aller Drogen ist in Deutschland nicht konsensfähig. Und bei allem Respekt gegenüber den Strafrechtlern, das ist keine Rechtsfrage. Es ist eine Gesellschaftspolitische Frage die breit diskutiert und dann zur Abstimmung gebracht werden müsste.
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17 März 2014

Cannabis-Selbstversuch bei RTL

Jenke von Wilmsdorff (48) will es mal wieder wissen, heute 21:15 Uhr kann man ihn auf RTL bei seinem neusten "TV-Experiment" zuschauen. Nachdem er vergangenes Jahr schon einen Alkohol-Dauerrausch vorgestellt hat, darf der geneigte Zuschauer heute Abend seinen Cannabis-Selbstversuch bestaunen. Zu sehen gibt es seinen fünf Tage Aufenthalt in einer zu einem Coffee-Shop gehörende Wohnung im niederländischen Harlem. Dort konsumiert er was der Laden so hergibt und steigert seine tägliche Dosis auf sechs Joints. Weiterhin stehen der Besuch einer Suchtklinik, Gespräche mit Krebspatienten die dank Cannabis weniger leiden müssen, Drogenkontrollen der Polizei sowie Begegnungen mit Kiffern und Cannabis-Produzenten im amerikanischen Bundesstaat Colorado (wo der Erwerb seit kurzem legal ist) im Programmheft.

Im Internet verrät Jenke von Wilmsdorff schon mal: "Von einem intensiven Lach-Flash mal abgesehen, verbrachte ich die Tage, von einem Nebel umhüllt, als stiller Beobachter. Was bestimmt auch der enormen Menge geschuldet war, die ich täglich konsumierte." Ein Cannabis Fan scheint er also schon mal nicht geworden zu sein. "Nur wer es selbst fühlt, versteht andere" ist Wilmsdorffs Credo und weil der RTL-Zuschauer sehr mitfühlend ist, sind auch ordentliche Einschaltquoten zu erwarten. Auch ich werde mir sein neustes "Jenke-Experiment" anschauen, auch wenn ich es kritisch sehe.

Nicht das ich glaube das Herr Wilmsdorff Unwahrheiten verbreitet oder unobjektiv wäre aber hinter dem Format steckt eine gefährliche Botschaft. Eine Botschaft die er auch im Titel seines Buches transportiert. "Wer wagt, gewinnt. Das Leben als Experiment." Die meisten Drogensüchtigen haben angefangen um "es mal auszuprobieren" und genau das propagiert sowohl sein Credo als auch sein Buchtitel. In einem Interview sagt der RTL-Reporter das seine Freundin, seine Familie und seine Produzentin aufpassen das er "nicht übers Ziel hinaus schießt." Doch wer achtet bei seinen Fans darauf?

Foto & Quelle:
http://www.rtl.de/cms/sendungen/das-jenke-experiment.html

06 März 2014

Cannabistote in Deutschland

Vergangene Woche gab es mal wieder eine Diskussion über die Gefährlichkeit von Cannabis. Deutsche Rechtsmediziner hatten den Herztod von zwei jungen Männern auf den Konsum von Cannabis zurückführen können. Nach Erkenntnis der Mediziner hatte die beiden 23- und 28-Jährigen unmittelbar der Cannabis Wirkstoff THC umgebracht. Da bei den jungen Männern aber Vorschädigungen vorlagen, witterte die Cannabislobby populisitische Meinungsmache gegen eine Legalisierung. Doch welche Bedeutung haben die beiden “Cannabistoten” wirklich? 

Natürlich ist es bei der Gefahrenbewertung einer Droge nicht unerheblich für wieviele Tote sie verantwortlich ist, aber das kann und darf eben nur ein Kriterium sein. Parameter wie Suchtgefahr, Gesundheitsgefahr, Jugendschutz und nicht zuletzt Beherrschbarkeit müssen ebenfalls mit berücksichtigt werden. Ein anderes Beispiel: Obwohl die natürliche Kaudroge “Kath” als weniger gefährlich als Cannabis eingestuft wird (siehe: Drogen Ranking), hat sie im Jemen das ganze Land im Griff. Die dortige Volksdroge hat dem Land die weltweit höchste Rate an Mund-, Speiseröhren- und Zungenkrebs beschert und lähmt die Wirtschaft. 20 Millionen Arbeitsstunden pro Tag gehen dem Jemen wegen der Kath-Kauerrei verloren, haben lokale Wissenschaftler errechnet. 

Aber zurück zum Gefahrenpotezial von Cannabis. Wer dieses auf “Kiffen kann tötlich sein” reduziert, bedient sich tatsächlich populistischer Halbwahrheiten. Auch und gerade weil diese Sprüche so schön griffig sind geht von ihnen die Gefahr aus eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema zu vernebeln. Siehe auch: Interviews zur Cannabis-Legalisierung 

Hinter der Dikussion um die beiden “Cannabistoten” fächern sich zahlreiche, fachliche Fragen zum Umgang mit der Droge auf. Die Kernfrage wäre aber was möchte die Gesellschaft? Diese müsste im Grunde auch in Deutschland irgendwann per Referendum geklärt werden. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg, ich erlaube mir heute schon Stellung zu beziehen: Die medizinischen Möglichkeiten der Heilpflanze Cannabis müssen besser genutzt werden, einer dritten, legalen Volksdroge (neben Alkohol und Zigaretten) bedarf es nicht.

Bild: © fergregory - Fotolia.com

29 Januar 2014

Hanf-Lobby gewinnt Millionärswahl

Am vergangenen Wochenende gewann Georg Wurth die Millionärswahl von Pro7 und Sat.1. Herr Wurth ist Inhaber und Geschäftsführer des Deutscher Hanf Verband (DHV) welcher sich als “Interessenvertretung der Hanffreunde” bezeichnet. Angetreten ist er mit dem Ziel den Gewinn in PR- und Werbemaßnahmen für Cannabis zu investieren. Dank seinem Sieg stehen dem Drogen-Lobbyisten nun 1. Millionen Euro für seine Arbeit zur Verfügung. Selbst wenn am Samstag die Einschaltquoten (gegen “Wetten dass?” und “Dschungel Camp”) für das nur im Internet übertragene Finale der Show sicher überschaubar war, noch wertvoller für Hern Wurth dürfte die gewonnene Publicity sein. So freut man sich beim DHV jetzt neben diversen Glückwünschen u.a. von Harald Terpe von den Grünen und Frank Tempel von DER LINKEN auch über ein beachtliches Medienecho. 

Nach eigenen Angaben strebt der DHV eine legale, verbraucherfreundliche Marktregelung für das Genussmittel Cannabis an. Er möchte von der Produktion über den Verkauf unter klaren Jugendschutzauflagen (am besten in Fachgeschäften) bis zum Eigenanbau Rahmenbedingungen schaffen. Die Diskriminierung und Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten möchte der DHV beenden. Zudem soll der Rohstoff “Hanf” in allen seinen Erscheinungsformen und die Möglichkeit von Cannabis als Medizin besser genutzt werden. 

Auch nach dem Gewinn der Millionärswahl stehen dem DHV bei weitem nicht die Mittel zur Verfügung wie andere Drogen-Lobbyisten. Die Methoden des DHV stehen denen der etablierten Lobbygruppen von Tabak und Alkohol aber in nichts nach. Das eigene Suchtmittel wird mit holen Phrasen wie “Verantwortungsvoller Umgang” oder “unter Beachtung des Jugendschutz” verhätschält. Und natürlich wird wie bei den Großen mit Arbeitsplätzen und Steuereinahmen argumentiert. Dazu hat der DHV noch den Trumpf das man auf die Generation Facebook viel hipper wirkt, als die etablierten Lobbyisten. Antworten auf Fragen, beispielsweise wie ein hochwirksames Medikament wie Cannabis gleichzeitig ein harmloses Genussmittel sein soll oder was Jugendschutzauflagen und Fachgeschäfte bringen wenn ich mein Pot selber anbauen kann gibt es selbstverständlich nicht. Bei einer Sache stimme ich Georg Wurth aber zu, man muss darüber reden.

Mehr Information zum DHV und Quelle des Bild: hanfverband.de