23 März 2017

Computerspielsucht

Was Jugendliche heute unter intensiven zocken verstehen, bezeichnen Psychologen schon als Störungen mit Krankheitswert. Als  Forschungsdiagnose werden diese Störungen als „Internet Gaming Disorder“ bezeichnet. Dazu müssen fünf der folgenden neun Kriterien über 12 Monate erfüllt sein:


  1. Gedankliche Eingenommenheit
  2. Entzugssymptome
  3. Toleranzentwicklung
  4. Fehlende Kontrolle
  5. Interessenverlust
  6. Exzessive Nutzung
  7. Vertuschen
  8. Flucht
  9. Schwerwiegende Folgen


Zur Diagnose der Computerspielabhängigkeit existieren bislang noch keine eigenständigen Störungsbilder die für die formale Diagnose notwendig sind. In beiden Klassifikationssystemen (ICD-10 und DSM-IV) kann die Computerspielabhängigkeit zu den abnormen Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle sowie zum pathologischen Glücksspiel gezählt werden. Daher sind Diagnose und Therapieoptionen im Moment noch erheblich erschwert. Obwohl die Computerspielsucht bislang in kein Klassifikationssystem aufgenommen wurde, zeigen sich ähnliche Symptome bei anderen psychischen Abhängigkeiten. Die Forschung zu diesem Krankheitsbild steht erst am Anfang, Fakt ist aber jetzt schon, es ist wachsendes Problemfeld. Welches auch Thema der Jahrestagung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung war. Denn ein wirksamer digitale Jugendschutz muss erst noch aufgebaut werden.

Die jüngste Drogenaffinitätsstudie bei Jugendlichen aus dem Jahr 2015 zeigt eine Zunahme der Verbreitung computerspiel- und internetbezogener Störungen bei männlichen und weiblichen 12- bis 17-jährigen Jugendlichen. Hier einige Fakten aus der Studie:

80,6 Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen nutzen das Internet täglich zur Kommunikation. Es folgen Unterhaltung, Information, Computerspiele und Einkäufe. Insgesamt neun von zehn Jugendlichen (88,3 Prozent) nutzen täglich die verschiedenen Internetangebote bzw. Computerspiele.

Computerspiel- und internetbezogene Störungen sind bei 12- bis 17-jährigen Jugendlichen (5,8 Prozent) weiter verbreitet als bei 18- bis 25-jährigen Erwachsenen (2,8 Prozent). Weibliche Jugendliche (7,1 Prozent) sind stärker betroffen als männliche Jugendliche

Computerspiel- und internetbezogene Störungen sind sozial ungleich verteilt. Sie zeigen sich bei Schülerinnen und Schülern der Gesamt- und Berufsschulen häufiger als bei Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.

Bei männlichen und weiblichen Jugendlichen (12 bis 17 Jahre) ist die Verbreitung computerspiel- und internetbezogener Störungen seit 2011 angestiegen. Bei jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) gibt es keinen statistisch signifikanten Anstieg.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat auf der Jahrestagung am 9. November 2016 wichtige Ziele benannt. Neben der Entwicklung einer einheitlichen Forschungsstrategie, um in den Bereichen der Prävention, der Frühintervention, des Suchtverlaufes, der Entstehungsbedingungen von Internetsucht und der erfolgreichen Therapie um die Wissenslücken zu schließen, steht ein angepasster Jugendschutz ganz oben auf der Agenda. Dazu sollen die Möglichkeiten zur nutzerseitigen Selbstbeschränkung verbessert und die suchtmindernde Gestaltung von Onlinespielen umgesetzt werden. Konkret gefordert sind hier Informationen über die erforderliche Spielzeit und den Geldeinsatz, der Verzicht auf 1-Klick-Käufe und den Verzicht von negativen Konsequenzen für den Spieler bei längerer Abwesenheit.


Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Computerspielabhängigkeit

11 März 2017

Schande für den Rechtsstaat

Über den Drogen-Hotspot Görlitzer Park in Berlin habe ich in meinem Blog schon mehrfach geschrieben. Auch das es in meinen Augen eine Schande ist das in der deutschen Hauptstadt solche rechtsfreien Räume geduldet werden. Mit einer „Null-Toleranz-Zone“ hatten die CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres) und Thomas Heilmann (Justiz) im Jahr 2015 versucht Recht und Gesetz zurück in den Görlitzer Park zu bringen. In dieser Woche hat der rot-rot-grüne Berliner Senat nun verkündet, dass in diesem Park Besitz und Konsum geringer Mengen von Cannabis künftig nicht mehr verfolgt werden. Im Görlitzer Park wird (wie im Rest von Berlin) der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis faktisch straffrei sein. 

Berlin hat einfach nicht die Eier für “Law and Order”. Für mich ist was in Berlin ein Paradebeispiel für Staatsversagen und zugleich Munition für Rechtspopulisten. Es ist nicht gelungen auf den 14 Hektar deutsches Recht durchzusetzen. Es ist nicht gelungen die Dealer mit angemessenen Konsequenzen vom Drogenverkauf abzuhalten. Dealer die als vermeintlich Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind. Der Rechtsstaat zeigt sich in Berlin vollkommen überfordert. 

Stattdessen macht sich die SPD jetzt für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe an Erwachsene stark. Anhand von dessen Auswertung soll dann über weitere Schritte beraten werden. Dieser “Schachzug” wurde bei den rot-rot-grünen Koalitionsverhandlungen Ende 2016 festgelegt. Dabei wurde erst Anfang letzten Jahres ein ähnliches Ansinnen des Bezirk Kreuzberg von den zuständigen Bundesbehörden abgelehnt. Zum Glück, denn eine Kiffer-Schutzzone würde nur noch mehr Drogen-Klientel nach Berlin ziehen. 

Die Hauptstadt ist im Moment eine Schande für den Rechtsstaat.

Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/26167542 ©2017

04 März 2017

Deutsche Cannabisagentur

Gestern wurde der deutschen Öffentlichkeit die neue Cannabisagentur vorgestellt. Diese wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Das BfArM ist eine Behörde des Bundes mit der Aufgabe der Zulassung und Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln sowie die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs und deren Grundstoffe. So gehört auch die Bundesopiumstelle zum BfArM. 

Und nun also auch die deutsche Cannabisagentur. Ihre Aufgabe wird es sein den Import von medizinischen Cannabis-Arzneimitteln zu organisieren. Sie kann bei Bedarf Aufträge für den Anbau von medizinischem Cannabis vergeben und anschließend die Gesamtproduktion aufkaufen und an lizensierte Hersteller und Händler weiterveräußern. Gewinn darf sie dabei nicht machen. So können schwerkranke Patienten, die unter Schmerzen leiden künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Der behandelnde Arzt entscheidet im Einzelfall, ob ein Patient Cannabis-Arzneimitteln erhält. Das BfArM ist mit der Begleitforschung beauftragt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen genutzt werden um zu entscheiden, in welchen Fällen Cannabis künftig auf Kosten der Krankenversicherungen verordnet wird. 

“Gras auf Rezept”, “Staat als Dealer” und “Bund will drei "Drogen-Dealer" einstellen” lauteten einige Schlagzeilen zum Thema deutsche Cannabisagentur. Dabei ist es eben nicht so dass der Staat jetzt am Kiffen mit verdienen will oder (wie in den USA) unter dem Deckmäntelchen der medizinischen Verwendung ein neuer lukrativer Markt für ein weiteres legales Rauschmittel geschaffen werden soll. Mit der Cannabisagentur soll der Zugang zum medizinischen Potential der Hanfpflanze erschlossen werden ohne eine weitere Droge zu legalisieren. Der Eigenanbau auch zu medizinischen Zwecken und seine Verwendung als Rauschmittel bleiben verboten. 

Mitte 2016 hatten etwa 650 Patientinnen und Patienten eine Ausnahmeerlaubnis für den Anbau von Cannabis. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Mit der Cannabisagentur wird künftig eine Ausnahmeerlaubnis durch das BfArM nicht mehr notwendig sein.

Quelle:
https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-04-gesetz-cannabisarzneimittel.html

Foto: © Africa Studio