25 Mai 2011

Cannabis als Medizin

Schon der Leibarzt des römischen Kaisers Nero verordnete Cannabis als Schmerz- und Beruhigungsmittel. In Deutschland war diese Nutzung lange Zeit nicht möglich, da Cannabis bis diesen Monat noch in Anlage 1 zum Betäubungsmittelgesetz aufgeführt war und daher als "nicht Verkehrs und Verschreibungsfähig" galt. Lediglich synthetisches THC (Marinol und Dronabinol) durfte vertrieben werden. Doch das hat sich jetzt geändert. Wie bereits im letzten Blogeintrag erwähnt und im Eintrag "Cannabis Legalisierung" vom 03.11.2010 vorausgesagt, ist Cannabis innerhalb des BtmG (in die Anlage 3) umgezogen. Cannabis ist jetzt für die medizinische Verwendung freigegeben, das gab die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans vergangene Woche bekannt.
Natürlich ist der Umzug in Anlage 3 zum Betäubungsmittelgesetz keine Legalisierung. Auch wenn Cannabis jetzt Verkehrs und Verschreibungsfähig ist, kiffen bleibt illegal. Cannabis darf nur für „Fertigarzneimitteln“ aus der Apotheke Verwendung finden. Schließlich sind auch andere Drogen wie Kokain und GHB in Anlage 3 aufgeführt und keineswegs legal. Ein legaler Eigenanbau ist auch weiterhin nicht möglich. Auch erwarte ich in demnächst keine weiteren Schritte in Richtung Legalisierung.
Aber wofür brauch man eigentlich Cannabis in der Medizin? Der Deutsche Hanfverband (DHV) macht hierzulande Lobbyarbeit für die medizinische Nutzung von Cannabis. Auf deren Internetseite wird auch aufgezählt für welche Krankheitsbilder Cannabis in Frage kommt:
  • Krebs- und Aids-Patientinnen hilft Hanf gegen Übelkeit und Erbrechen, die oft als Nebenwirkung der Chemotherapie entstehen. Zudem steigert Hanf den Appetit und bremst so die krankheitstypische Auszehrung der Patienten.
  • Spastiker ziehen ihren Nutzen aus den antiepileptischen Eigenschaften der Hanfharze, auch beim Tourette- Syndrom und ähnlichen Erkrankungen werden die positiven Therapieergebnisse auf diese Wirkung von THC zurückgeführt.
  • Patienten mit Glaukom (grüner Star) hilft Hanf indem es den Augeninnendruck senkt. Vielfach wird eine drohende Erblindung dadurch verzögert oder gar verhindert.
  • THC lindert asthmatische Krämpfe indem es die Bronchien erweitert. Dank seiner entzündungshemmenden Eigenschaften unterstützt Hanf die Heilung von Lungenentzündung und anderen Atemwegskrankheiten. Allerdings steht das Rauchen von Hanf unter dem Verdacht das Risiko von Krebserkrankungen zu steigern. Die Verwendung eines Vaporizers (Dampf- Inhalators) beseitigt diese Gefahr jedoch fast vollständig.
  • Hanf wirkt auch in geringen Dosen sehr gut bei neuropathischen Schmerzen wie Migräne, Arthritis, Menstruationsschmerzen oder degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates.
  • Die stimmungsaufhellende Wirkung von Hanf verhalf ihm zu einem festen Platz im Therapiespektrum bei reaktiver und neurotischer Depression.
  • Darüber hinaus berichten Patienten von positiven Effekten bei so unterschiedlichen Erkrankungen wie Allergien, Juckreiz, Schluckauf, Tinnitus oder Darmreizungen.
Dazu lobt der Hanfverband die geringen Nebenwirkungen in allen Anwendungsgebieten. Als einzige Risiken werden „geringe Gewichtzunahme" und "Stimmungsaufhellung" benannt. An anderer Stelle der DHV Seiten finden sich noch folgende Warnung: Cannabis ist kein Wundermittel und hilft nicht allen Patienten! Insbesondere Patienten mit einem hohen Risiko für Psychosen muss vom Konsum von Cannabis abgeraten werden. Natürlich ist der DHV ein Lobbyverband, der bemüht ist sein Pflänzchen in ein gutes Licht zu rücken. Und ich bin kein Mediziner der die genannten Wirkungen bewerten könnte, aber das es eine Wirkung gibt steht ohne Zweifel fest. Daher ist die Apotheke auch der richtige Platz für Cannabis und nicht die Genussmittelecke.
http://hanfverband.de/

Foto: © iQoncept - Fotolia.com

20 Mai 2011

Drogen- und Suchtbericht 2011

Licht und Schatten könnte die Überschrift zum Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung 2011 lauten. Was die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans diese Woche vorstellte hat, hat zwei Seiten. Die Fakten zeigen, mit politischen und gesellschaftlichen Engagement lässt sich Drogenkonsum schon beeinflussen. Gerade beim Alkoholmissbrauch zeigt sich aber, man darf nicht nur die Jugendlichen im Auge haben. Und auch neuen Entwicklungen im Drogen- und Suchtbereich muss schneller und energischer entgegengetreten werden.


Auf der Lichtseite steht:


  • Jugendliche trinken weniger Alkohol, der Alkoholkonsum bei Jugendlichen hat den niedrigsten Stand seit den 70er Jahren.
  • Die Raucherquote liegt in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen bei 13 Prozent (2000: 23 Prozent).
  • Die Zahl der Cannabis-Konsumenten hat sich in den vergangenen Jahren auf fünf Prozent halbiert.

Auf der Schattenseite steht:


  • Statistisch konsumiert jeder Erwachsene (ab 18 Jahren) jährlich zehn Liter reinen Alkohol.
  • 16, 7 Prozent der Jugendlichen praktizierten im vergangenen Monat „Rauschtrinken“
  • 1,3 Millionen Menschen in Deutschland gelten als alkoholabhängig, jedes Jahr sterben 73 000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch.
  • 14 Prozent der Menschen, die von Pflegediensten oder stationären Einrichtungen betreut werden, haben Alkohol- oder Medikamentenprobleme.
  • In Deutschland sind ca. eine halbe Million Menschen internetsüchtig.
  • Es treten vermehrt synthetischer Designerdrogen (Legal Highs) auf.

Was noch ganz wichtig ist: Ab sofort sollen Medikamente zugelassen werden, die Cannabis enthalten. Es handele sich dabei aber nicht um eine allgemeine Legalisierung so Dyckmans. Auf dieses Thema werde ich aber nächste Woche in einem extra Blogeintrag näher eingehen.

http://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressemitteilungen/2011-02/drogen-und-suchtbericht-2011.html

07 Mai 2011

süchtige Eltern

Bremen hat als erstes Bundesland Kinder von Methadonsubstituierten Eltern per Haaranalyse untersuchen lassen. Mit einem erschrenkendem Ergebniss. In 21 von 28 Fällen wurden Rückstände verschiedener Drogen, darunter auch Kokain und Cannabis, festgestellt. Ein Indiz das die substituierten Eltern gegen Auflagen verstoßen und andere Drogen konsumiert haben.
In welcher Weise die Kinder mit den Drogen in Kontakt gekommen sind ist jedoch unklar. Eine bewusste Verabreichung kann durch die Haaranalyse grundsätzlich nicht von einer zufälligen oder unfallmäßigen Aufnahme unterschieden werden. Dass die suchtkranken Eltern ihren Kindern die Drogen verabreicht haben, etwa um sie ruhig zu stellen, ist aber unwahrscheinlich. "Es gibt keinen Fall, in dem wir nachweisen können, dass die Substanz nicht von außen gekommen ist", sagte der Berliner Toxikologe Fritz Pragst, der die Untersuchung geleitet hatte. Meist dürften die Substanzen durch Schweiß, Rauch oder Raumluft in die Kinderhaare gelangt sein.

In diesen Tagen sprechen Mitarbeiter der Sozialbehörde mit den Familien. In jedem Einzelfall sollen die Lebensumstände der Kinder und dessen Wohl geprüft werden. Teils könnten verstärkte Auflagen und Kontrollen die Folge sein, teils auch die Herausnahme der Kinder aus den Familien. So die Bremer Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter (SPD).

In Bremen leben nach Schätzungen der Drogenhilfe über 5.000 Heroinabhängige. 1.300 von ihnen werden substituiert. Unter ihnen sind auch Eltern von 150 Kindern. Diese Kinder sollen jetzt alle drei Monate untersucht werden. Das Modell könnte Schule machen und demnächst auch in anderen Bundesländern zur Anwendung kommen.

Der Weg ist sicher nicht einfach, das Wohl der Kinder muss ihn aber Wert sein. Beachtet werden sollte:

- Regelungen bundeseinheitlich gestalten um einen Entzug aus der Kontrolle zu verhindern.

- Verschiedene Kontollmöglichkeiten in Erwägung ziehen, um nicht durch einfaches "Haare abrassieren" eine Kontrolle unmöglich machen zu können.

- Krankenkassen, Kinderärzte und Kindertageseinrichtungen in die Planungen einbeziehen.

- Nicht nur Opiatabhänige Eltern im Auge haben, Kindern schaden alle Drogen.

Eltern haben die Pflicht ihre Kinder vor Gefahren wie Drogen zu schützen. Wenn Eltern von Drogen (legalen oder illegalen) abhängig sind wird es schwierig, dann sind Staat und Gesellschaft in der Pflicht. Hilfsangebote und wirksame Kontrollen müssen dabei Hand in Hand gehen.

04 Mai 2011

Studie zum Nichtraucherschutz

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), hat gestern in Heidelberg die Ergebnisse einer Studie zum Nichtraucherschutz vorgestellt. Im Februar und März 2011 wurden 2.939 gastronomische Betriebe aus 10 Landeshauptstädten (Düsseldorf, Hannover, Kiel, Mainz, Magdeburg, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden, Berlin, München) untersucht. Und die Ergebnisse sind alarmierend. Über 80 Prozent der Kneipen und Bars und mehr als 90 Prozent der Spielhallen sind nach wie vor verqualmt. Lediglich bei Speisegaststätten sieht es besser aus.

Besonders durch die Hintertür "Raucherkneipe" wird der Nichtrauchschutz gerne umgangen. Hier hat die Studie zahlreiche Rechtsverstöße festgestellt:

- 9 % überschritten den gesetzlich festgelegten Grenzwert der Gastfläche von 75 m².
- 11 % boten vor Ort zubereitete Speisen an, obwohl dies untersagt ist;
- 13 % verfügten über mehrere Räume, obwohl es sich laut Gesetz um Ein-Raum-Kneipen handeln muss;
- 62 % hatten im Eingangsbereich keinen Hinweis "Zutritt erst ab 18 Jahren".

Auch bei den "Raucherräumen" gab es Verstöße gegen den Nichtraucherschutz:

- 8 % der Raucherräume waren deutlich größer als der Nichtraucherbereich;
- 22 % der Raucherräume hatten keine abschließbare Tür;
- 37 % der Lokale in denen es eine Tür gab, hatten diese permanent geöffnet;
- 55 % der Raucherräume waren nicht bestimmungsgemäß ausgewiesen.

Das Bundesland mit den meisten Ausnahmeregeln im Bereich der Gastronomie ist Nordrhein-Westfalen. Folgerichtig hat sich Düsseldorf im Verlauf der Erhebung als die Rauchermetropole unter den Landeshauptstädten erwiesen. Hier gibt es nicht nur die meisten Raucherkneipen, es gibt auch die meisten Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Raucherkneipen.

Seit dem Erfolg des Volksbegehrens für echten Nichtraucherschutz gilt in der bayerischen
Gastronomie ein generelles Rauchverbot. (Drogenguide berichtete). Auch wenn in München noch 17 % der Gastwirte über das Schlupfloch "geschlossene Gesellschaften" flüchten, sieht es hier für den Nichtrauchschutz noch am besten aus.

Fazit des DKFZ:
Die Ausnahmeregelungen zum Nichtraucherschutz sind weder praktikabel noch effektiv: Sie dürfen in den meisten Bundesländern als gescheitert angesehen werden. Deutschland benötigt dringend eine einfache, umfassende und einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie, so wie sie bereits in vielen anderen EU-Ländern mit Erfolg eingeführt worden ist.

Dieser Meinung möchte ich mich vollumfänglich anschließen.


Quelle: Studie der DKFZkfz.