Das “Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes” (NpSG) zeigt auf wohin die Reise gehen könnte. Denn beim NpSG, welches seit 26. November 2016 in Kraft ist, gibt es eine bemerkenswerte Konstellation. Denn es ist verboten Substanzen zu besitzen die unter dieses Gesetz fallen, strafbewehrt ist es jedoch nicht. Das heisst, wer mit “Legal Highs” in Konsumenten-Menge erwischt wird, muss diese abgeben, wird aber strafrechtlich nicht verfolgt.
Da es für Legal Highs noch keine Schnelltests gibt und vor Ort nicht immer festgestellt werden kann ob eine Substanz nicht doch dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegt, könnten in der Praxis zunächst doch Strafanzeigen gefertigt werden. Bei Cannabis wäre die Sachlage einfacher. Eine Hanfblüte kann man kaum verwechseln, außerdem gibt es aussagekräftig Schnelltests.
Sollte es ein Cannabis-Gesetz nach Vorbild des NpSG geben, könnte der Besitz verboten bleiben, obwohl es keine Straftat mehr ist. Die Polizei kann das Weed also wegnehmen ohne eine Strafanzeige zu fertigen. In meinen Augen kein unwahrscheinliches Szenario. Was die deutschen Parteien in Sachen Drogenpolitik genau in ihrem Parteiprogramm stehen haben wird ein eigenes Thema in diesem Blog werden. Der Beitrag wird dann im Juli oder August veröffentlicht.
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