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01 Februar 2016

E-Smoke Image unter Druck

Zum beginn des neuen Jahres gerät das E-Smoke Image ordentlich unter Druck. In Köln explodierte eine E-Zigarette und der Verkauf an Jugendliche wird wegen Gesundheitsgefahren verboten.

Der 20-jährige Kunde, der durch die Explosion im Gesicht verletzt wurde und mehrere Zähne verlor, hatte die E-Zigarette online bestellt und direkt aus China bezogen. Das billige Plagiat einer amerikanischen Luxus-E-Zigarette war ohne Akku geliefert worden. Beim einlegen eines Akkus in einem Fachgeschäft in Köln flog das Gerät in die Luft. Während dieser Unfall durch die Marketingmaschienerie der E-Smoke Lobby noch in Richtung "kauft nur beim Fachhändler" zurechtgedeutet werden kann, ist das bei der nächsten Sache schon schwieriger.

Eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung kommt zu dem Ergebnis, dass E-Zigaretten und E-Shishas (unabhängig vom Nikotingehalt) gesundheitliche Risiken bergen. Als kurzfristige schädliche Effekte wurden Atemwegseinengungen, Reizungen im Rachen und Mundraum und trockener Husten nachgewiesen. Auch wenn es noch keine Langzeistudien gibt, geht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) davon aus, dass ein dauerhafter Konsum ebenfalls Schädigungen der Atemwege verursachen kann. Der Bundestag hat daher im Januar ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas beschlossen. Es sieht vor, dass die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren auch für diese neue elektronische Form der Rauchwaren gelten. Kurz gesagt, sie dürfen nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

Das Image von E-Smoke als gesundheitsschonenden Alternative zur Zigarette bröckelt zusehends. Auch wenn kein Tabak verbrannt wird und so nicht wie beim klassischen Rauchen hunderte giftige Substanzen freigesetzt und eingeatmet werden. Die im eingeatmeten Aerosol enthaltenen Stoffe sind alles alle als der Gesundheit des Menschen zuträglich. Liquids von E-Zigaretten enthalten hauptsächlich Propylenglykol, Wasser, Glyzerin, Ethanol, Nikotin und häufig verschiedene Aromastoffe. Liquids ohne Nikotin sind ebenfalls erhältlich. Einige im Labor untersuchte Liquids enthielten geringe Mengen an giftigen Substanzen wie tabakspezifische Nitrosamine und Diethylenglykol (DEG), in Ausnahmefällen wurden auch verschreibungspflichtige Medikamente (Wirkstoffe zur Behandlung von Übergewicht / Impotenz) gefunden.



Quellen: Kölner Stadtanzeiger und "rauchfrei-info.de" der BZgA

Foto: Fotolia.de (stryjek)

03 Juni 2015

E-Zigaretten und E-Shishas im Visier

Drei Tabakkonzerne müssen jetzt rund elf Milliarden Euro Schadensersatz an kanadische Raucher zahlen. Vor 17 Jahren hatten 100.000 Raucher vor Gericht geklagt, die Hersteller hätten nicht ausreichend auf die Gefahren hingewiesen. In den 17 Jahren hat sich in der westlichen Hemisphäre einiges getan. Werbeeinschränkungen und Warnhinweise haben das “Freiheit und Abenteuer” Image von Zigaretten in Richtung “Krank und Süchtig” verschoben. Doch zum Erfolge feiern war am Weltnichtrauchertag diesen Sonntag keine Zeit. Denn der stand in diesem Jahr unter dem Motto "E-Zigaretten und E-Shishas - Chemie für die Lunge". Während das Rauchen von normalen Tabak gerade bei Jugendlichen immer mehr Out zu werden scheint, drängen E-Zigaretten und E-Shishas in diese Lücke. 

Die Geräte bringen eine Flüssigkeit (Liquid) durch eine elektrisch beheizte Wendel zum Verdampfen. Das entstehende Aerosol wird dann vom Konsumenten inhaliert. Im Unterschied zur herkömmlichen Zigarette findet also kein Verbrennungsprozess statt. Durch hinzugefügte Aromen wie Erdbeere, Minze oder Eierlikör kann zudem der Geschmack der Zigarette versüßt werden. Fans der Verdampfer sehen im Benutzen der elektrischen Zigarette eine weniger schädliche Form der Nikotinaufnahme. Endgültig ist die Gesundheitsfrage allerdings nicht geklärt, es fehlt vor allem an Langzeitstudien die einen Aufschluss über die Gesundheitsfolgen zuließen. "Mit jedem Zug wird ein Chemikaliengemisch inhaliert. Insbesondere bei hohem Dauerkonsum kann eine Krebsgefährdung nicht ausgeschlossen werden", sagte die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ), Martina Pötschke-Langer. 

Zudem könnten sowohl nikotinfreie als auch nikotinhaltige Flüssigkeiten in den Verdampfern zu Atemwegsreizungen führen und die Innenraumluft verschlechtern. Viele Flüssigkeiten für E-Zigaretten enthalten einer Studie zufolge Aromastoffe, die die Atemwege reizen. Schon bei normalem Gebrauch können Dampfer solche Stoffe in Mengen aufnehmen, die die empfohlenen Höchstwerte um das Doppelte überschreiten, berichteten kürzlich Forscher der Portland State University (US-Staat Oregon). Die Hersteller werden unter anderem dazu aufgefordert, die Inhaltsstoffe auf ihren Produkten zu nennen und für bestimmte Substanzen eine Höchstgrenze festzulegen. 

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen kritisiert vor allem die bisher uneingeschränkte Zugänglichkeit von E-Zigaretten und E-Shishas. Auch Jugendliche können sich die elektrischen Zigaretten legal kaufen. Das würde den eigentlichen Rückgang der Raucherquoten unter Jugendlichen zunichte machen, da der Wechsel zur Tabakzigarette dann nicht mehr weit ist. Die Deutsche Krebshilfe befürchte, dass Kinder durch gezieltes Marketing für E-Zigaretten dazu verführt werden, das Rauchritual einzuüben. Weil E-Zigaretten und E-Shishas keinen Tabak enthalten, fallen sie bisher nicht unter das Jugendschutzgesetz. Diese Lücke will Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) noch in diesem Jahr schließen und den Verkauf an Kinder und Jugendliche verbieten. Zudem soll Werbeeinschränkungen geben. 

Foto: Miriam Dörr - fotolia.com

10 Oktober 2013

Europa vs. Raucher

Am Dienstag hat das Europaparlament mit großer Mehrheit schärfere Regeln für Tababakprodukte beschlossen. Schockbilder und größere Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen soll vor allem junge Menschen stärker vom Rauchen abhalten. Einer entsprechenden Neuregelung hat das Europaparlament mit großer Mehrheit zugestimmt. Auch bestimmte Aroma- und Zusatzstoffe wie Menthol, Vanille oder Schokolade im Zigaretten-Tabak werden verboten. Außerdem sollen die elektronischen Zigaretten stärker reguliert werden. So sollen beispielsweise die Inhaltsstoffe der Liquids transparenter werden. 

Wer meinen Blog öfters liest, weiß dass die EU schon länger an strengeren Regeln für Tabak-Produkte arbeitet. Die aktuelle Entscheidung des EU Parlaments war ein weiterer wichtiger Schritt. Bis wir in Deutschland aber Schockbilder auf Zigarettenpackungen es sehen es wird noch einige Zeit vergehen. Zunächst muss das Votum vom Dienstag noch europäisches Recht werden. EU-Gesundheitskommissar Joe Borg ist zuversichtlich, dass das Gesetz noch vor den Europawahlen im Mai 2014 angenommen werde. Dann haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Was bedeutet dass es erst ab 2016 Schockbilder auf Zigarettenpackungen zu sehen geben wird.

Durch Tabakkonsum sterben in der EU schätzungsweise 700.000 Menschen pro Jahr. Auch die Kosten für das europäische Gesundheitswesen sind mit 25 Milliarden Euro pro Jahr gigantisch. Kein Wunder also dass die EU den Anteil der Raucher senken möchte. Auch viele Raucher in Europa wären lieber Nichtraucher. Laut dem Spezial-Eurobarometer 332 von 2010 würden 28 Prozent der europäischen Raucher ihr Laster gerne loswerden. Die Motivation zum Rauchstopp beruht vor allem auf der Sorge um die eigene Gesundheit (75 Prozent), auf dem Wunsch der Familie oder des Partners (57 Prozent) und dem Preis der Tabakprodukte (55 Prozent). Bei (nur) 7 Prozent waren Medienkampagnen der Auslöser, das Rauchen aufgeben zu wollen.

Doch der Wille allein führt nicht immer auch auf den Erfolgsweg. 87 Prozent der Aufhörwilligen versucht es ohne die Inanspruchnahme von Hilfsmaßnahmen auf. Allerdings ist die Erfolgsquote bei denjenigen, die mit Hilfestellung einen Aufhörversuch unternehmen, deutlich höher. Die langfristige Abstinenzquote für ungestützte Aufhörversuche liegt bei lediglich 3 bis 5 Prozent. Sie kann durch die Inanspruchnahme von Hilfsmaßnahmen wie Gruppeninterventionen vervielfacht werden. Ob auch die Schockbilder helfen werden Europa zu einem Nichtraucher-Kontinent zu machen wird sich zeigen. In anderen Ländern wie Brasilien, Australien und Kanada hat man zumindest gute Erfahrungen damit.


Quelle: Bild.de und Drogen- und Suchtbericht 2013

Foto: © Anthony CALVO - Fotolia.com

18 September 2013

Rechtsfindung im Betäubungsmittelrecht

Die Rechtsfindung im Betäubungsmittelrecht kann eine sehr zähe Materie sein. Besonders dann, wenn es sich mit neu auf den Markt kommenden Stoffen auseinandersetzen muss. Die einen wollen ein Geschäft machen, die anderen sorgen sich um die Volksgesundheit. Bis ein passender rechtlicher Rahmen und eine klare juristische Bewertung gefunden ist können Jahre vergehen. 

Das zeigen auch zwei Meldungen aus dieser Woche:Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Damit stellt sich das Gericht gegen die Rechtsauffassungen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission. Die Befriedigung der Nikotinsucht sorge nicht für eine Heilung, es fehlt an einer therapeutische Wirkung. Somit greiffe das Arzneimittel Recht hier nicht, E-Zigaretten und Liquids dürfen frei gehandelt werden. Bereits im Juni entschied das Landgericht Frankfurt/Main ähnlich. Das Tauziehen ob die elektrische Kippe nun zu den Tabakerzeugnissen oder den Arzneimittel gehört wird aber sicher bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs weitergehen.

Die deutschen Gerichte bleiben hier also vorerst bei ihrer Linie E-Zigaretten und Liquids als Tabakerzeugnis zu bewerten. Für sie müssen Arzneimittel eine heilende Wirkung haben, obwohl das so keineswegs im § 2 Arzneimittelgesetz steht. Wenn das so wäre, dürfte es auch schwierig werden die Händler von "Legal Highs" wie bisher nach Arzneimittelrecht zu belangen. Eine endgültige Entscheidung wird vom EuGH kommen, hier wird derzeit geprüft ob Arzneimittel auch "ungesund" sein können. Also lediglich eine Wirkung und keine Heilwirkung vorhanden sein muss um eine Substanz als Arzneimittel zu klassifizieren  Wobei das für die Strafverfolgung bei "Legal Highs" bald nicht mehr nötig sein wird, wenn man sich die zweite News der Woche anschaut.

“Neu Drogen” sollen durch ein “beschleunigtes Verfahren” schneller als bisher verboten werden können. Bisher dauert es mindestens zwei Jahre, bis ein Stoff verboten wird. Diese Prozedur will die EU-Kommission auf zehn Monate verkürzen. Etwa ein Fünftel dieser in der EU gemeldeten Drogen haben auch einen legalen Verwendungszweck, in diesen Fällen soll ein Verbot für den Verbrauchermarkt ausgesprochen werden. Besonders gefährliche Stoffe sollen sofort vom Markt genommen werden können, um ihre Gefahren zu analysieren. Derzeit bleibt eine Substanz frei verfügbar, bis die Risikobewertung abgeschlossen ist und die Kommission reagieren kann.

Beide Nachrichten zeigen das sich die Rechtliche Bewertung von neu auf den Markt kommenden Suchtstoffen sehr schwierig und langwierig gestalten kann. Der Weg durch Behörden , Gremien und juristische Instanzen ist lang. Von einer endgültigen Lösung scheinen wir sowohl im Fall der E-Zigarette als auch bei den “Legal Higs” (oder “neuen Drogen”) noch weit entfernt zu sein.


Quelle der News: Spiegel Online


Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

28 Juni 2013

Raucher-News



Mehr als die Hälfte aller regelmäßigen Raucher stirbt vorzeitig an Lungenkrebs, einer Herz-Kreislauf-Erkrankung oder einer anderen Atemwegserkrankung. Bei fast 15 Millionen Rauchern in Deutschland, ein enormes Schadenspotential In diesem Monat gab es drei interessante Meldung zu Deutschlands tödlichstem Laster. Eine Entscheidung der EU Gesundheitsminister, die Ergebnisse einer Studie und eine Gerichtsentscheidung. Drei Nachrichten die, besonders wenn man sie zusammen betrachtet, eine deutliche Sprache sprechen.




  1. Die Gesundheitsminister der EU einigten sich darauf, dass 65 Prozent der Fläche von Zigarettenpackungen künftig mit Warnhinweisen und abschreckenden Bildern versehen werden müssen. Damit wird es künftig in der Europäischen Union große Warnhinweise vor den Folgen des Rauchens auf Zigarettenschachteln geben, inklusive großflächige Schockbilder von schwarzen Lungen und Raucherbeinen wie in Australien (siehe Foto). Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) kritisiert, über Nacht würden binnen Jahrzehnten aufgebaute Marken zerstört. Das Vorhaben bedarf aber noch der Zustimmung des EU-Parlament, die Verhandlungen beginnen im Herbst.
  2. Die Quote jugendlicher Raucher ist so niedrig wie nie zuvor, nur noch jeder zehnte Teenager greift heute zur Zigarette. Das entspricht einer Halbierung innerhalb von zehn Jahren. Nichtrauchen sei zu einer "gesellschaftlichen Norm" geworden, erklärte die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Elisabeth Pott bei der Vorstellung der Studie.
  3. Nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten gehören laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main zu den Tabakerzeugnissen. Für den Handel mit so genannten E-Zigaretten gilt deswegen das Tabakgesetz. Das Gericht verurteilte einen Geschäftsmann deshalb zu 8100 Euro Geldstrafe und zog zugleich rund 15.000 Behälter mit nikotinhaltiger “Liquids” ein. Während die EU-Kommision E-Zigarretten als Arzneimittel bewertet, halten es die deutschen Gerichte für ein Tabakerzeugnis. Endgültige Klärung wird es wohl erst beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwägen Revision.
In meinen Augen sind das drei gute Nachrichten. Der Zigarette wird immer mehr die Maske von “Freiheit und Abenteuer” entrissen. Schon beim Kauf wird der Süchtige mit der Wahrheit von “Krankheit und Tot” konfrontiert. Die Realität verdrängt das Image, ein Weg der bei Jugendlichen ganz offensichtlich zum Erfolg, genauer gesagt zum “nicht rauchen” führt. Und auch die Gesetzeslücke in der sich die E-Zigarette bewegt hat wird geschlossen werden. Egal wie der BGH entscheidet, die Luft wird selbst für die E-Zigaretten dünner.

Quelle der Nachrichten: Spiegel Online

Foto: Ines G. aus Australien...DANKE ;-)

21 Dezember 2011

eSmoking - Dampfe statt Zigarette

Wahrscheinlich blendet Google neben diesen Blogeintrag gleich die passende Werbung ein. Nicht nur im Netz auch im Verramsch-TV werden E-Zigaretten in letzter Zeit häufig als harmlose Alternative zur herkömmlichen Zigaretten angepriesen. In dieser Woche hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aber ausdrücklich davon abgeraten. Denn auch sie enthält Krebs erregende Substanzen und sind zur Rauchentwöhnung ungeeignet.

Ja was den nun?  E-Zigaretten bestehen aus einem Gehäuse, einer Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer auswechselbaren Kartusche, die mit Flüssigkeit gefüllt ist. Wenn der Raucher am Mundstück zieht, wird die Flüssigkeit verdampft und inhaliert. Was in dieser Flüssigkeit drin ist und vor allem das beim verdampfen entstehende Inhalat ist aber keineswegs harmlos. Neben Propylenglykol (daraus wird auch Disconebel hergestellt) und Nikotin sind es insbesondere Nitrosamine die als giftig und krebserregend gelten. Vor allem die Langzeitauswirkung beim Konsum können nach Angaben der BZgA noch nicht eingeschätzt werden.


Viele Fragen im zusammenhing mit der E-Zigarette sind noch offen, einfach weil die zu Grunde liegenden Probleme nicht ausrechend untersucht sind. Die wenigen Studien, die es zur Zeit gibt, konnten nicht einmal eindeutig zeigen, ob - und wenn ja, wie viel - Nikotin der Körper über die E-Zigaretten aufnimmt, von den Nebenprodukten ganz zu schweigen. Auch die frage ob die "Dampfe" unter das Arzneimittelgesetz fällt und daher nur in Apotheken verkauft werden darf ist umstritten.


Werbeslogans wie "Gesunde Alternative" oder "Rauchen ohne Risiko" sind aber (vorsichtig Ausgedrückt) irreführend. Auch wenn echte Zigaretten bei der Verbrennung tatsächlich mehr Gift( Teer, Blei, Formaldehyd und Kohlenmonoxid )als die E-Zigarette produzieren. Besser als der Umstieg auf die E-Zigarette ist und bleibt also schlicht das aufhören. Dafür ist aber eine Verha
ltensänderung auch bei liebgewonnen Ritualen und ein bisschen "Arschbacken zusammenkneifen" nötig.

Quellen: Pressemitteilung der BZgA und Apotheken-Umschau