Der Besitz von Cannabis, auch in geringsten Mengen für den Eigenbedarf, ist in ganz Deutschland eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz. Das heißt, wer mit auch nur einen Gramm Haschisch oder Marihuana in der Tasche angetroffen wird bekommt eine Anzeige und sein Cannabis weggenommen. Erst der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein, wenn das sichergestellte Cannabis die Grenze der "geringen Menge" nicht überschreitet. Die Grenze dieser “geringen Menge", welche fälschlicher Weise gere als "Freimenge" oder “Freigrenze” bezeichnet wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich hoch. In Bayern liegt sie bei 6 Gramm, in NRW bei 10 Gramm und in Berlin bei bis zu 16 Gramm. Eine Verfahrensweise die einem Rechtsstaat eigentlich unwürdig ist. Tatsächlich wäre hier eine Vereinheitlichung zu begrüssen.
Eine Legalisierung von Cannabis-Besitz bis zu einer bestimmten Grenzmenge ist hingegen nicht zu erwarten, auch wenn das sicher einigen vorschwebt wenn sie “Freigrenze” hören. Vor 20 Jahren konnte man Cannabis vielleicht noch als weiche Droge bezeichnen und eine Legalisierung wäre vertretbar gewesen. Moderne Züchtungsmethoden haben aber aus der Hanfpflanze eine hoch potente Rauschpflanze gemacht. Hier eine echte "Freigrenze" einzuführen wäre ein fatales Signal, welches in Deutschland nicht nur das "Aroma der Luft" nachhaltig beeinflussen würde. Straffrei bedeutet also auch weiterhin nicht gleich legal.