08 April 2016

Cannabis Agentur

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch erstmalig einem schwer kranken Mann den Cannabisanbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden. Bisher hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem Mann eine Anbauerlaubnis verwehrt. Das Argument: der Wirkstoffgehalt sei, gegenüber Cannabispräperaten aus der Apotheke, nicht genau kalkulierbar. Da die Krankenkassen die Kosten aber nicht übernehmen, ist das für viele Patienten nicht bezahlbar. 

Das Gericht in Leipzig war nun die letzte Instanz, das BfArM muss die Erlaubnis also jetzt erteilen. Was nicht heißt, das die Behörde demnächst mit den Genehmigungen zum Anbau von Cannabis um sich werfen wird. Allerdings ist, gerade nach dem Urteil davon auszugehen, das noch in diesem Jahr die Pläne für die Cannabis-Agentur umgesetzt werden. 

Nach einem Referentenentwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes aus dem Januar 2016 geht hervor das schwer kranken Patienten der Zugang zu Cannabis zu medizinischen Zwecken erleichtert werden soll. Der aufwändige Antrag beim BfArM soll dann wegfallen. Eine staatliche Cannabis-Agentur soll den Anbau und Handel von Cannabis überwachen. Dazu soll sie sämtliches legal in Deutschland geerntetes Cannabis aufkaufen, kontrollieren und als Medikament verfügbar machen. Auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen soll verbessert werden, was dem Eigenanbau die Notwendigkeit entziehen sollte.

Die Cannabis-Agentur bekommt keine leichte Aufgabe. Gerade erst hat die Drogen-Affinitätsstudie von Jugendlichen ergeben, das Cannabis als Rauschmittel immer beliebter wird. Diesen Trend nicht noch verstärken und trotzdem die medizinischen Möglichkeiten der Pflanze nutzbar machen, wird ein schwieriger Spagat. Ich hoffe sehr das ihr dies gelingt.

Foto: © korvin1979 - Fotolia.com

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