
Die Studie "Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2014" zeigt in Zahlen was mir schon seit geraumer auffällt, Jugendliche kiffen wieder mehr. 17,7 Prozent der jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2008 waren es noch 11,6 Prozent. Der Anteil derer, die regelmäßig konsumieren (mehr als zehnmal in den letzten zwölf Monaten), ist in dieser Altersgruppe von 3,1 Prozent im Jahr 2008 auf aktuell 4,6 Prozent angestiegen. Besonders deutlich ist der Anstieg des Cannabiskonsums in der Gruppe der 18- bis 25-jährigen Männer. Während 2008 noch jeder siebte junge Mann (14,8 Prozent) angab, in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben, ist es aktuell jeder vierte (23,9 Prozent). Auch bei den 18- bis 25-jährigen Frauen ist ein Anstieg von 8,3 Prozent (2008) auf 11,2 Prozent (2014) zu verzeichnen. Ebenso geben mehr 12- bis 17-jährige Jugendliche an, in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Waren es 2011 noch 4,6 Prozent, sind es aktuell 7,7 Prozent (2014).
Danke Herr Özdemir. Die Präsentation einer Cannabispflanze in einem Videoclip eines deutschen Spitzenpolitikers war natürlich nur die Spitze des Eisbergs in einer beispiellosen Verharmlosungsdebatte. Wer in Deutschland Jugendliche vom Konsum von Drogen, insbesondere Cannabis abhalten will hat es immer schwerer. Die Laut geäußerten Zweifel am Verbot von Cannabis lässt die Warnungen von Eltern und Pädagogen vor der Gefährlichkeit dieser Drogen übertrieben oder gar lächerlich erscheinen. Auch wenn in den Fußnoten Jugendliche auch weiterhin vor dem Cannabiskonsum abgehalten werden sollen, die Schlagzeile ist "Gebt das Zeug frei". Das sich junge Menschen dann schon alt genug fühlen dem Reiz des verbotenen nachgehen zu können, liegt in der Natur der Sache. Gesetze welche den Drogenkonsum einschränken wollen sind natürlich doof, vor allem wenn ich süchtig bin. Also wen wählt der Kiffer? Ich nenne es den Özdemir Effekt: Droge verharmlosen, Konsum damit ankurbeln, Konsumenten als Wähler gewinnen.
Foto: youtube Screenshot
Quelle: Pressemitteilung zu BZgA-Studie

Ein "Schutzpatron" (von lat. patronus "Schutzherr, Anwalt") ist im Allgemeinen ein Heiliger, der in besonderer Weise um seine Fürsprache für ein bestimmtes Objekt, einen bestimmten Bereich, einen Beruf oder eine Tätigkeit angerufen wird. Gemäß der Lehre der katholischen und orthodoxen Kirchen werden diese Heiligen um ihr fürbittendes Gebet anrufen, dabei werden ihnen aber keine göttlichen oder magische Kräfte zugesprochen. Aus diesem Verständnis heraus vertrauen sich einzelne Länder, Regionen, Orte, Lebens- und Berufsstände bestimmten Heiligen als ihrem Schutzpatron an, dem sie sich in besonderer Weise verbunden fühlen. So haben sich die Alkoholiker "Johannes den Täufer" ausgesucht, Was in seinem Fall keinen besonderen Grund hat. Als bedeutender Heiliger haben ihn sich viele Stände als Schutzpatron gewählt.
Offensichtlicher ist es da schon bei Bacchus. Der Name ist ursprünglich die lateinische Form von Bakchos , einem Beinamen des Dionysos. Er ist in der griechischen Götterwelt ein Gott des Weines, der Freude, der Trauben, der Fruchtbarkeit, des Wahnsinns und der Ekstase. Dionysos wurde von den Griechen und Römern wegen des Lärmes, den sein Gefolge veranstaltete, auch noch Bromios (Lärmer), oder eben Bacchus (Rufer) genannt. Im Zusammenhang mit seinem Tod soll der erste Weinstock entstanden sein. Leopard und Löwe waren dem Dionysos (übrigens Sohn von Gott Zeus) heilig, daher wird Bacchus häufig zusammen mit einem Leoparden oder mit Leopardenfell abgebildet. Im Zusammenhang mit seinem Tod soll der erste Weinstock entstanden sein. In der nachantiken Rezeption wurde Bacchus dann zum "Weingott" schlechthin.
Einen ganz besonderen Schutzpatron gibt es in Mexiko. Jesús Malverde ist ein Volksheiliger aus dem Bundesstaat Sinaloa, der als Schutzpatron der Drogenhändler ("Narcos") gilt. Er wurde von der Kirche nicht heiliggesprochen, da weder seine Existenz, noch ein ihm zurechenbares Wunder bewiesen seien. Der Legende nach war er ein mexikanischer Räuber zu beginn des 19. Jahrhunderts, der ähnlich wie Robin Hood die Reichen beraubte und die Armen beschenkte. Legenden zufolge soll der Gouverneur von Sinaloa ein beträchtliches Kopfgeld auf Malverde ausgesetzt haben, was einen Komplizen zum Verrat angestiftet habe. Nach einer anderen Version sei Malverde bei einer Schießerei verwundet worden und in die Berge geflohen, wo ihn die Sepsis ereilt habe. Dem Tod nahe, habe er sich ausliefern lassen, um seinen Komplizen das Kopfgeld zu verschaffen. Da der Gouverneur ein Exempel statuieren wollte, ließ er 1909 Malverdes Leichnam öffentlich aufhängen und zur Schau stellen. Das Grab von Malverde befindet sich in Culiacán, einem Brennpunkt des Drogenhandels in Nordmexiko. Um ihn rankt sich ein Kult, der auch vom dortigen Drogenkartell gefördert wird. So wird er nicht nur von den "Narcos" und der ländlichen Bevölkerung verehrt, sondern auch etwa Rechtsanwälte und Polizisten. An seinem Todestag (3. Mai 1909), findet jährlich an seinem Schrein eine kultische Feier statt, bei der ihm Blumen und andere Opfer dargebracht werden.
Quelle: Wikipedia
Foto: Jesús Malverde Schrein in Culiacán/Mexiko © Tomas Castelazo, www.tomascastelazo.com

1.) Als "Legal Highs" oder wie sie die Polizei neuerdings nennt "neuen psychoaktiven Substanzen" (NPS) werden eine Vielzahl synthetisch hergestellter psychoaktiver Substanzen bezeichnet. Hin und wieder werden auch Drogen auf pflanzlicher Basis als "Legal Highs" verhökert. Im Kern geht es darum das die Wikstoffe neu sind und (noch) nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen. Damit versprechen sie das sie legal High machen.
2.) Deklariert als "Räuchermischungen", "Badesalze" oder "Forschungschemikalien" werden sie hauptsächlich über OnlineShops im Internet gehandelt. Hin und wieder werden sie auch in Head- und Growshops angeboten.
3.) Zu den Neben- und Langzeitwirkungen der neuen psychoaktiven Substanzen gibt es kaum gesicherte Erkenntnisse. Da soviele unterschiedliche Wirstoffe (zu denen ja auch immer wieder neue hinzu kommen) als "Legal Highs" bezeichnet werden, wird man diese auch niemals so klar definieren können wie das bei klassischen Drogen der Fall ist.
4.) Bei den Wirstoffen in "Räuchermischungen" handelt es sich hauptsächlich um synthetische Cannabinoide. Viele Risiken und Nebenwirkungen ähneln daher denen, die beim Konsum hoher Dosen von Cannabis auftreten. Die Nebenwirkungen und Gesundheitsschäden beim Konsum von synthetischen Cannabinoiden können aber erheblich stärker sein. Der Kosum leht am "kiffen" an.
5.) Bei den Wirstoffen in "Badesalzen" handelt es sich meist um synthetische Stimulanzien, Entaktogene oder Halluzinogene die meistens in Pulverform, seltener als Pillen oder Kapseln angeboten werden. Oft auf Basis von Amphetaminen sind die Stimulanzein klassische Designerdrogen. Der Konsum leht am am "Line ziehn" oder "Pille einwerfen" an.
6.) Bei "Forschungschemikalien" (Research Chemikals) handelt es sich in der Regel um synthetische Reinsubstanzen aus unterschiedlichen Stoffgruppen. Als solche werden Stimulanzien, Entaktogene, Halluzinogene, Cannabinoide, Opioide und Benzodiazepine verkauft die (noch) nicht dem Betäubungsmitterecht unterliegen. Der Inhaltsstoff wird auf der Verpackung angegeben, es gibt aber Fälle von Falschdeklaration.
7.) "Räuchermischungen" und "Badesalze" haben knackige Fantasienamen wie Spice Gold oder Captain Pirate. Die Inhaltsstoffe und Dosierungen in ein- und demselben Produkt können wechseln und werden meist nicht
auf der Verpackung angegeben.
8.) Beim "Flash Eurobarometer" 2011 gaben 4 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in Deutschland an, mindestens einmal "Legal Highs" konsumiert zu haben. Das jährliche Frankfurter Drogenmonitoring, bei dem Schülerinnen und Schülern zwischen 15 und 18 Jahren stichprobenartig zu ihrem Drogenkonsum befragt werden, gaben im Jahr 2012 sieben Prozent aller Jugendlichen an, mindestens einmal im Leben "Räuchermischungen" probiert zu haben. Zwei Prozent haben mindestens einmal andere "Badesalze" konsumiert.
9.) Einige Inhaltsstoffe von "Legal Highs" sind bereits dem Betäubungsmittelrecht unterstellt. Handel, Besitz, Herstellung, etc. sind also verboten. Bei allen anderen gingen Strafverfolgungsbehörden davon aus, dass diese Stoffe dem Arzneimittelrecht unterliegen und somit nicht gehandelt werden dürfen. Diese Regelung wurde aber vom Europäischen Gerichtshof im Juli 2014 als nicht zulässig eingestuft, so dass der Vertrieb dieser Substanzen aktuell nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Wie lange diese Gesetzeslücke noch bestehen bleibt ist fraglich.
10.) Wer unter dem Einfluß von "Legal Highs" ein Fahrzeug bewegt riskiert seinen Führerschein. Allerdings sind die Möglichkeiten der Polizei einen solchen Konsum festzustellen noch begrenzt, da es an Schnelltests fehlt.
11.) Welche "Legal Highs" schon unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und/oder besonders gefährliche Inhaltstoffe haben ist unter www.legal-high-inhaltsstoffe.de abrufbar. Die Internetseite informiert als offizielle Webseite des EU-Projektes Spice II+ über "Legal Highs".