Mehr als die Hälfte aller regelmäßigen Raucher stirbt vorzeitig an Lungenkrebs, einer Herz-Kreislauf-Erkrankung oder einer anderen Atemwegserkrankung. Bei fast 15 Millionen Rauchern in Deutschland, ein enormes Schadenspotential In diesem Monat gab es drei interessante Meldung zu Deutschlands tödlichstem Laster. Eine Entscheidung der EU Gesundheitsminister, die Ergebnisse einer Studie und eine Gerichtsentscheidung. Drei Nachrichten die, besonders wenn man sie zusammen betrachtet, eine deutliche Sprache sprechen.
- Die Gesundheitsminister der EU einigten sich darauf, dass 65 Prozent der Fläche von Zigarettenpackungen künftig mit Warnhinweisen und abschreckenden Bildern versehen werden müssen. Damit wird es künftig in der Europäischen Union große Warnhinweise vor den Folgen des Rauchens auf Zigarettenschachteln geben, inklusive großflächige Schockbilder von schwarzen Lungen und Raucherbeinen wie in Australien (siehe Foto). Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) kritisiert, über Nacht würden binnen Jahrzehnten aufgebaute Marken zerstört. Das Vorhaben bedarf aber noch der Zustimmung des EU-Parlament, die Verhandlungen beginnen im Herbst.
- Die Quote jugendlicher Raucher ist so niedrig wie nie zuvor, nur noch jeder zehnte Teenager greift heute zur Zigarette. Das entspricht einer Halbierung innerhalb von zehn Jahren. Nichtrauchen sei zu einer "gesellschaftlichen Norm" geworden, erklärte die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Elisabeth Pott bei der Vorstellung der Studie.
- Nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten gehören laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main zu den Tabakerzeugnissen. Für den Handel mit so genannten E-Zigaretten gilt deswegen das Tabakgesetz. Das Gericht verurteilte einen Geschäftsmann deshalb zu 8100 Euro Geldstrafe und zog zugleich rund 15.000 Behälter mit nikotinhaltiger “Liquids” ein. Während die EU-Kommision E-Zigarretten als Arzneimittel bewertet, halten es die deutschen Gerichte für ein Tabakerzeugnis. Endgültige Klärung wird es wohl erst beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwägen Revision.
Quelle der Nachrichten: Spiegel Online
Foto: Ines G. aus Australien...DANKE ;-)
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