05 Mai 2014

Alkohol-Wegfahrsperre

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) startet mit der Forderung nach "Alcolocks" in den Mai. Dabei handelt es sich um eine "Alkohol-Wegfahrsperre". Bei diesem mit dem Zündschloss kombinierten Gerät startet das Fahrzeug erst wenn der Fahrer seinen Atemalkoholgehalt mittels "pusten ins Gerät" nachgewiesen hat. Zweck ist es mittels dieser Zündsperre Autofahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern. Eine "Alkohol-Wegfahrsperre" besteht aus zwei Bauteilen: einem in Reichweite des Fahrersitzes angebrachten Handgerät mit einer Messanzeige sowie einer Steuereinheit unterhalb der Armaturenabdeckung. Nach Betätigung der Zündung durch den Fahrer erscheint die Aufforderung zu einer Atemprobe. Das Handgerät misst die Alkoholkonzentration im Atem und nach rund fünf Sekunden wird auf einer Anzeige das Ergebnis angezeigt. Liegt der gemessene Wert des Atemalkohols nicht über einem vorher programmierten Grenzwert gibt das Steuergerät den Startstrom frei. Der Motor kann nun gestartet werden. Wird eine zu hohe Atemalkohol-Konzentration gemessen, lässt sich das Fahrzeug nicht starten.
Neu ist die Alkohol-Wegfahrsperre nicht, in den USA werden sie seit 1986 eingesetzt. Umfangreiche Studien der EU attestieren dem System sowohl Praxistauglichkeit, als auch eine unterstützende Wirkung in Rehabilitationsprogrammen. In einem Maßnahmenkatalog des Europäischen Parlament aus dem Jahre 2011 wurde der Einbau von Alkohol-Zündschlosssperren in allen neuen Fahrzeugen des gewerblichen Personen- und Güterverkehr in Europa, sowie bei besonders alkoholauffälligen Fahrern vorgeschlagen. In Deutschland fehlt dazu jedoch der gesetzlicher Rahmen. Gerade die von Herr´n Dobrindt angestoßene Debatte hat noch einige Fragen aufgezeigt. Wäre eine Verpflichtung zum Einbau doch eine Einschränkung des Eigentumsrechts (Art. 14 GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Auch die Manipulierbarkeit, selbst wenn sich technisch da schon viel getan hat, muss man sich anschauen. Die Ergebnisse eines Pilotprojektes des Bundesverkehrsministeriums werden demnächst erwartet. Das der zuständige Minister das Thema jetzt schon aufnimmt würde ich als schlauen Schachzug bezeichnen. So kann er schauen von welcher Seite und mit welchen Argumenten gegen die Alkohol-Wegfahrsperre argumentiert wird.

Die Eingriffe in Eigentumsrecht und Handlungsfreiheit halte ich für gerechtfertigt. Immerhin steht auf der anderen Seite die Rechtsgüter Leben und Gesundheit. Wenn für diese eine nachweisbar höhere Sicherheit gewonnen werden kann, sollten die Bedenken zu zerstreuen sein. Auch Sicherheitsgurt oder Airbag waren einst solche Eingriffe, heute tragen sie selbstverständlich zu mehr Sicherheit bei. Im Jahre 2011 gab es in Deutschland 15.114 gemeldete Unfälle mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss des Fahrers. Mir ist klar das nicht alle diese Unfälle durch eine Alkohol-Wegfahrsperre hätten verhindert werden können. Zumal ja auch nicht jedes Fahrzeug ein solches Gerät erhalten soll, muss auch nicht sein. Aber von Fahrzeugführern die eine besondere Verantwortung tragen oder welche die besonders gefährdet bzw. vorbelastet sind, darf man schon etwas mehr erwarten. Hier dürfte der Kosten-Nutzen-Faktor ganz gut aussehen. Bleibt die Frage der Manipulierbarkeit. Natürlich kann man ein solches System austricksen, allerdings nicht mit einer Luftpumpe, das merken moderne Geräte. Und die Hürde sich erstmal einen nüchternen "Puster" suchen zu müssen liegt schon mal ungleich höher als sich einfach ins Auto zu setzen und los zu fahren. Außerdem soll und darf ein solches System nicht die Kontrollen der Polizei ersetzen, als zusätzliche Schranke sich nicht alkoholisiert ans Steuer zu setzen machen die Alcolocks aber Sinn.

Quelle: Wikipedia


Foto: Dräger Interlock XT

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