11 Dezember 2011

40 Jahre BtMG

Zu einem 40. Geburtstag muss man schon mal gratulieren, selbst einem Gesetz was durchaus kontrovers Diskutiert wird. Im Dezember 1971 wurde das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aus der Taufe gehoben. Es löste das bis dahin für Drogen gültige Opiumgesetz ab. Dieses galt seit Dezember 1929 (hätte jetzt also seinen 82 Geburtstag) und regelte vor dem BtMG die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Opium, Morphium und anderen Betäubungsmitteln.  In Ermangelung sozial auffälliger Drogenkonsumenten fristete das Opiumgesetz aber ein Schattendasein. Anfang der 1960er Jahre wurden pro Jahr lediglich 100 bis 150 Personen wegen Verstöße gegen die Normen des Opiumgesetz verurteilt. Drogenpolitik fand in der deutschen Gesellschaft also kaum Beachtung.

Ende der sechziger Jahre änderte sich der Stellenwert der Drogen- und speziell der Cannabispolitik. Dies geschah vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklung (besonders in den USA)  und einer Reihe von Übereinkommen im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO). Seither regelt das BtMG den Umgang mit den in seinen Anlagen I bis III genannten Stoffen und Zubereitungen.  Der Gesetzgeber ermächtigte in § 1 Abs. 2 bis 6 BtMG die Bundesregierung (Exekutive) durch Rechtsverordnung weitere Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu unterstellen. Die Tatsache, dass nicht nur der Gesetzgeber (Lexikative), sondern ein Verordnungsgeber der Exekutive Straftatbestände schaffen kann, ist umstritten. Auch die Berliner Hanfparade im August diesen Jahres hat, unter dem Motto "40 Jahre sind genug", das BtMG aufs Korn genommen.

Dabei lässt selbst der schnellere Weg über für Verordnungen den Designern neuer Drogen immer noch genügend Zeit mit neue entwickeln psychoaktiven Wirkstoffen Kasse zu machen. Denn die Stoffe in den Anlagen des BtMG müssen aufs Molekül genau definiert sein. In den als "Legal Highs" vertriebenen Kräutermischungen und Badesalzen werden die Molekülverbindungen der Wirksubstanzen ständig modifiziert. Das lässt das Betäubungsmittelgesetz gegen die "Legal Highs" ziemlich zahnlos werden.

Zur Ahndung muss Polizei und Justiz häufig auf das Arzneimittelgesetz ausweichen, welches dafür aber eigentlich nicht gemacht ist. Um den Herrausforderungen der "neuen Drogen" wirksam begegnen zu können erwarte ich für 2012 eine grundsätzliche Änderung im BtMG, wahrscheinlich die Aufnahme ganzer Stoffgruppen (synthetischer Cannabinoide). Auch die europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hat in ihrem 2011er Bericht diese Problematik angesprochen. Auch wenn das Betäubungsmittelgesetz viele Gegner hat, glaube ich das es uns noch eine ganze Weile erhalten bleiben wird. Happy Birthday! 


Quellen: Wikipedia & EBDD


Keine Kommentare: