Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), hat gestern in Heidelberg die Ergebnisse einer Studie zum Nichtraucherschutz vorgestellt. Im Februar und März 2011 wurden 2.939 gastronomische Betriebe aus 10 Landeshauptstädten (Düsseldorf, Hannover, Kiel, Mainz, Magdeburg, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden, Berlin, München) untersucht. Und die Ergebnisse sind alarmierend. Über 80 Prozent der Kneipen und Bars und mehr als 90 Prozent der Spielhallen sind nach wie vor verqualmt. Lediglich bei Speisegaststätten sieht es besser aus.
Besonders durch die Hintertür "Raucherkneipe" wird der Nichtrauchschutz gerne umgangen. Hier hat die Studie zahlreiche Rechtsverstöße festgestellt:
- 9 % überschritten den gesetzlich festgelegten Grenzwert der Gastfläche von 75 m².
- 11 % boten vor Ort zubereitete Speisen an, obwohl dies untersagt ist;
- 13 % verfügten über mehrere Räume, obwohl es sich laut Gesetz um Ein-Raum-Kneipen handeln muss;
- 62 % hatten im Eingangsbereich keinen Hinweis "Zutritt erst ab 18 Jahren".
Auch bei den "Raucherräumen" gab es Verstöße gegen den Nichtraucherschutz:
- 8 % der Raucherräume waren deutlich größer als der Nichtraucherbereich;
- 22 % der Raucherräume hatten keine abschließbare Tür;
- 37 % der Lokale in denen es eine Tür gab, hatten diese permanent geöffnet;
- 55 % der Raucherräume waren nicht bestimmungsgemäß ausgewiesen.
Das Bundesland mit den meisten Ausnahmeregeln im Bereich der Gastronomie ist Nordrhein-Westfalen. Folgerichtig hat sich Düsseldorf im Verlauf der Erhebung als die Rauchermetropole unter den Landeshauptstädten erwiesen. Hier gibt es nicht nur die meisten Raucherkneipen, es gibt auch die meisten Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Raucherkneipen.
Seit dem Erfolg des Volksbegehrens für echten Nichtraucherschutz gilt in der bayerischen
Gastronomie ein generelles Rauchverbot. (Drogenguide berichtete). Auch wenn in München noch 17 % der Gastwirte über das Schlupfloch "geschlossene Gesellschaften" flüchten, sieht es hier für den Nichtrauchschutz noch am besten aus.
Fazit des DKFZ:
Die Ausnahmeregelungen zum Nichtraucherschutz sind weder praktikabel noch effektiv: Sie dürfen in den meisten Bundesländern als gescheitert angesehen werden. Deutschland benötigt dringend eine einfache, umfassende und einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie, so wie sie bereits in vielen anderen EU-Ländern mit Erfolg eingeführt worden ist.
Dieser Meinung möchte ich mich vollumfänglich anschließen.
Quelle: Studie der DKFZkfz.
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