29 Juli 2017

Zollfahndung gegen Drogenschmuggel

In diesem Monat verkündete der deutsche Zoll zwei beachtliche Erfolge im Kampf gegen die grenzüberschreitende Rauschgiftkriminalität. Zunächst wurden vom Zoll in Hamburg bei einer Pressekonferenz unter schweren Sicherheitsvorkehrungen 3,8 Tonnen Kokain präsentiert. Die Drogen stammen aus Südamerika und sollen ca. 800 Millionen Euro wert sein. Es handelte sich um den größten Drogenfund dieser Art in der Geschichte des deutschen Zolls. Die Rekordmenge wurde in den Monaten März bis Mai 2017 entdeckt und beschlagnahmt. 

Nur eine Woche später die nächste Präsentation, diesmal im Süden. Der geschätzte Marktwert der in München präsentierten 550 Kilo Cannabisblüten liegt bei fünf Millionen Euro. Die Drogen wiesen eine gute bis sehr gute Qualität auf. Im Dezember hatte der Zoll an der Autobahn 9 bei Hof die Drogen mithilfe eines mobilen Röntgengeräts in einem serbischen Laster gefunden. Nach ersten Erkenntnissen stammt das Marihuana aus Albanien und sollte nach Hamburg gehen. 

Federführend bei den Ermittlungen des Zoll ist das Zollkriminalamt mit seinen Zollfahndungsämtern. Diese gibt es neben Hamburg und München auch in Berlin, Essen, Dresden, Hannover, Stuttgart und Frankfurt a. Main. Die 8 Zollfahndungsämter unterstehen direkt dem Zollkriminalamt in Köln. Oberster Dienstherr, wie in allen Bereichen des Zoll, ist der Bundesfinanzminister. Die Beamten in den Zollfahndungsämtern sind also keine Polizeibeamte, auch wenn sie ähnliche Befugnisse haben und die gleiche Arbeit machen. Zollfahndungsämter sind zuständig für die Verfolgung von Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Zolls in Fällen von schwerer und organisierter Kriminalität. 

Der Zoll ist immer dann (aber auch nur dann) zuständig wenn illegale Drogen grenzüberschreitend unterwegs sind. Das heißt für in Deutschland selbst hergestelltes oder angebautes Rauschgift ist der Zoll nicht zuständig, darum kümmern sich allein die Polizeien der Länder. Natürlich ist zum Beginn von Ermittlungen nicht immer klar ob eine illegale Substanz aus dem In- oder Ausland kommt. Für solche Fälle gibt es bei den Landeskriminalämtern gemeinsame Ermittlungsgruppen aus Zoll und Landespolizei (GER).

Neben der schon erwähnten Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) kann sich die Zollfahndung auf die Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ) als Spezialeinheit, die Observationseinheiten Zoll (OEZ) und Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen (GFG) stützen.


Foto: © Andreas Gruhl

Keine Kommentare: