Eine grobe Alterbestimmung beim Menschen per Röntgenanalyse ist möglich. Nach geltendem Recht muss ein solcher ärztlicher Eingriff medizinisch notwendig sein. Besteht keine medizinische Begründung, so muss das Verfahren vom Patienten ausdrücklich gewünscht sein oder eine "juristisch-soziale Indikation" bestehen. Der Grundrechtseingriff den das Röntgen darstellt muss also Verhältnismäßig sein. Das ist auch gut und richtig.
Kinder sind bis zu ihrem 14 Lebensjahr in Deutschland „Strafunmündig“. Man geht davon aus das Kinder die Straftaten begehen sich dessen nicht vollumfänglich bewusst, also „Schuldunfähig“ sind. Kinder die beim Nachbarn Äpfel klauen sollen nicht vorm Richter landen. Für diese Fälle sind auch die Gesetze gemacht, das ist auch grundsätzlich gut und richtig. Eltern und Lehrer sind in diesen Fällen gefragt. Bei jugendlichen Schulschwänzern aus kriminellen Elternhaus oder Umfeld funktioniert das aber nicht.
Egal welches Alter ein Jugendlicher hat, für seine Entwicklung ist es unerlässlich bei falschen Verhalten Konsequenzen zu spüren. Das müssen Eltern, Pädagogen und der Staat einfach leisten. Im Falle der Kinder-Dealer schadet das Nichteinschreiten erheblich. Zum einen sinken die Jugendlichen so früh ins Dealermilieu das sie kaum mehr rauskommen. Zum anderen machen sich kriminelle Banden das Nichteinschreiten des Staates zu nutze und werben bewusst Jugendliche an. Das „Gangster“ sein nicht so cool ist wie in den Songs diverser Rapper checken die unausgereiften Gehirne einfach nicht. Mit der „ich finde es nicht gut was du getan hast“ Pädagogik ist da nichts zu machen.
Die Rechtslage muss hier dringend an die Realitäten angepasst werden. Weniger um dem Strafverfolgungsanspruch des Staates gerecht zu werden, vielmehr der Entwicklung der Jugendlichen (mit und ohne Migrationshintergrund) zuliebe. Ich fürchte bei Jamal und Hamin aus Berlin ist das schon zu spät.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen