Bei diesen Übergriffen werden den Weihnachtsmarktbesuchern Getränke mit K.o.Tropfen angeboten bzw. deren Getränke damit kontaminiert. Auch eine Verabreichung über mit substanzgetränkten Zigaretten kann vorkommen. Hintergründe können der Versuch von sexuellen Übergriffen oder Raubstraftaten sein. Aber selbst ohne weitere Taten stellt schon das verabreichen von K.o.Tropfen allein eine „Gefährliche Körperverletzung“ (gem. § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) dar.
Wie verbreitet das Phänomen ist lässt sich schwer sagen, aussagekäftige Statistiken gibt es nicht. Häufig steht das Phänomen ja im Zusammenhang mit Alkohlkonsum, was den K.o.Tropfen Einsatz schon verschleiert. Unsicherheit und Scham sorgen weiter dafür das Anzeigen nur selten gestellt werden und belassen diese Straftaten im Dunkelfeld. Und selbst wenn Anzeigen gestellt werden, der Nachweis von Rückständen der Substanz im Körper des Opfers sind schwierig.
Die bisher festgestellten Täter waren sowohl männlich, dann oft im Zusammenhang mit Sexualdelikten, als auch weiblich, dann oft in Zusammenhang mit Eigentumsdelikten. Beim ersten medienwirksamen Fall im Zusammenhang mit K.o. Tropfen auf Weihnachtsmärkten im Jahr 2011 suchte die Polizei nach einem augenscheinlich Deutschen, im alter von 40 bis 45 Jahren. Opfer solcher Attacken kann grundsätzlich jeder werden.
Ähnlich wie auch Diskotheken bieten Weihnachtsmärkte den Tätern die Möglichkeit mit ihren Opfern in Kontakt zu treten. Der Täter kann seinen Opfer unauffällig nahe kommen, um, entweder heimlich etwas in sein Getränk zu tun oder ihm ein solches anzubieten. Auch das anbieten einer substanzgetränkter Zigarette funktioniert hier unverfänglich. Gerade Weihnachtsmärkte bieten dem Täter perfekte Bedingungen. Es gibt keine Zugangskontrollen, es ist dunkel, es ist anonym und man kann leicht untertauchen bzw. abhauen.
Wer aber einige Regeln beachtet, sollte nicht in Gefahr geraten:
- sich für seine Freunde verantwortlich fühlen, aufeinander achten, auch auf ungewöhnliche Verhaltensänderungen,
- den Freundeskreis informieren, wo man sich aufhält,
- Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen lassen, z.B. beim Toilettengang eine Getränkeaufsicht organisieren,
- auf das Umfeld achten, insbesondere auf merkwürdige Kontaktversuche/Kontaktaufnahmen,
- vorsichtig bei angebotenen („ausgegebenen“) Getränken und Zigaretten sein, besonders von unbekannt Spendern,
- bei Getränken auf die geringsten Geschmacksveränderungen achten, nie auf „Ex“ trinken, auch dann nicht, wenn der Anbieter das vorschlägt oder verlangt,
und wenn man den verdacht hat Opfer von K.o. Tropfen geworden zu sein:
- keine Beweismittel vernichten, also Bekleidung, Wäsche, Bettlaken oder andere Gegenstände mit denen der Täter in Berührung gekommen ist oder sein könnte der Polizei übergeben,
- möglichst schnell zur ärztlichen Untersuchung gehen, vorher nicht waschen
- Kleidung die zur Tatzeit getragen wurde nicht reinigen
- zerrissene Kleidungsstücke/Unterwäsche nicht wegwerfen (Spurenträger)
- Tatort nicht verändern,
- den Tathergang in Form eines Gedächtnisprotokolls schriftlich festhalten,
Foto: Neumarkt in Dresden Weihnachten 2016
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