16 November 2013

Urteil zu Drogenmischkonsum


Wer sich mit Drogen berauscht hat hinter dem Steuer eines Fahrzeugs nichts zu suchen. So weit, so richtig. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht Leipzig lässt aber selbst einen drogenkritischen Blogger wie mich nur den Kopf schütteln. Das Gericht hat diese Woche entschieden, "dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung begründet, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht"

Das bedeutet wer auch nur ab und zu kifft und Alkohol trinkt, dem droht der Führerscheinentzug. Auch wenn der Betroffene stets vollkommen nüchtern am Steuer sitzt. Die Gefahr seinen Führerschein zu verlieren droht also nicht dem der unter Rauschmitteleinfluss fährt, sondern dem der, zum Beispiel gegenüber der Polizei, unbedarft über seine Konsumgewohnheiten berichtet. 

Dieser seltsame, präventive Entzug der Fahrerlaubnis ist in meinen Augen mehr als fragwürdig. Eine Gängelung von Cannabis-Konsumenten trägt jedenfalls nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr bei. Dafür müsste man an anderer Stelle ansetzen. Beispielsweise die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Drogenschnelltests. Im Moment sind diese nämlich nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich. Wird der Test verweigert kann nur beim vorliegen von mutmaßlich Rauschmittel indizierten Auf- oder Ausfallerscheinungen eine Blutentnahme angeordnet werden. 

Gerade beim Mischkonsum ist das für den Polizeibeamten auf der Straße schwierig zu erkennen. Mit verdachtsunabhängigen Alkohol und Drogenkontrollen ließe sich der Kontrolldruck erhöhen und damit die Verkehrssicherheit wirklich verbessern. Denn ob Kiffer oder Alkoholiker, die Gefahr geht von dem aus der sich berauscht an ein Steuer setzt. Diesen Leuten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden und nicht denen die juristisch schlecht beraten oder einfach nur zu ehrlich sind.


Mehr zum Urteil: bverwg.de

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08 November 2013

mit Steuern steuern

Vergangenen Monat wurde in Österreich eine Studie des Marktforschungsunternehmens "Kreutzer, Fischer und Partner" veröffentlicht. Demnach sind die Steuereinnahmen des Staates Österreich durch Suchtmittel dreimal so hoch wie volkswirtschaftlicher Schaden. Einnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro jährlich aus Steuern auf Suchtmittel steht ein volkswirtschaftlichen Schaden durch Alkohol, Nikotin und harte Drogen von 770 Millionen Euro gegenüber. Die Einnahmen aus Alkohol-, Tabaksteuer und Glücksspielabgabe sind in also dreimal so hoch wie die volkswirtschaftlichen Kosten. Gewinn für den Staat: 1,5 Milliarden.

Nun ist das mit solchen Studien immer so eine Sache. Während die Steuereinnahmen sich relativ gut berechnen lassen, ist das mit dem "volkswirtschaftlicher Schaden" schon schwieriger. Zumal die Zahl der Suchtkranken in Österreich gar nicht genau bekannt ist. Auch würden sich ganz andere Wertschöpfungsketten ergeben wenn die Bürger ihr Geld für andere Dinge als Rausch- und Suchtmittel ausgeben. Bei so vielen Spekulationsmöglichkeiten wird auch eine aufwendige Studie zur Milchmädchenrechung.

Drogen und Suchtpolitik darf nicht nach fiskalischen Gesichtspunkten gemacht werden. Wohl und Gesundheit der Menschen muss klar im Vordergrund stehen. Mit Steuern kann und muss man steuern, sie sind nicht nur zum Geld einnehmen da. Gerade die legalen Suchtmittel kann man durch höhere Preise unattraktiver machen. Um Einnahme Verluste sollte sich der Staat keine Sorgen machen, der gesunde Bürger gibt sein Geld auch aus und das länger und nachhaltiger.


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18 Oktober 2013

Silk Road Alternativen


Am 2. Oktober wurde die Onlineplattform "Silk Road" (auf dt. „Seidenstraße“) geschlossen und der mutmaßliche Betreiber Ross William Ulbricht von amerikanischen Behörden verhaftet. Nutzer die auf "Silk Road" zugreifen wollten bekamen nur noch eine Meldung der Behörden zu lesen (siehe Foto). Das seit Februar 2011 zugängliche Portal führte im März 2013 ca. 10.000 Artikel 70 % waren Drogen. Als Zahlungsmittel wurde ausschließlich der "Bitcoin" verwendet, wobei jede Transaktion durch ein Verschleierungsverfahren über mehrere Instanzen verschlüsselt wurde. Das von den Medien auch als "Ebay für Drogen" bezeichnete Hidden-Netzwerk arbeitete nach dem Tor- bzw. Onion Prinzip. Das sind Webseiten mit kryptischen Adressen wie http://tkficnkne8qt09ac.onion die nur über den Tor- Anonymisierungsdienst erreichbar sind. Betreiber und Besucher sollen so anonym bleiben. Dieses so genannte Darknet wird aber nicht nur von Drogenhändlern und Kinderschändern genutzt. Auch freiheitsliebende Dissidenten in autoritären Systemen greifen auf den anonymen Teil des Internets zurück.

Mit "Silk Road" wurde ordentlich Geld verdient, 3,6 Millionen US-Dollar in Bitcoins wurden bei Ulbrichts Verhaftung beschlagnahmt. Bei soviel Kohle wird sich der abschreckende Effekt sicherlich in Grenzen halten. Denn auch wenn die Anonymisierung hier auf Dauer nicht erfolgreich war, wo eine Nachfrage ist kommt auch jemand der ein Geschäft machen will. Schon jetzt behaupten einige Seiten von sich Silk Road Nachfolger zu sein. Dabei kommen die Silk Road Alternativen nicht nur aus dem "Dark Net". Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) vermerkt in ihrem Report 2012 das die Zahl der Online‑Shops, die Kunden in mindestens einem EU‑Mitgliedstaat mit psychoaktiven Substanzen oder Produkten versorgen, weiter gestiegen ist. Gemeint sind hier die Onlinehändler so genannter "Legal Highs". Im Januar 2012 wurden 693 Online‑Shops gemeldet, während es im Januar 2011 nur 314 und im Januar 2010 gar nur 170 waren.

Quellen: Wikipedia und EBDD Bericht 2012

Foto: Wikimedia Commons