11 Februar 2016

Verkehrsgerichtstag 2016

Vom 27. bis 29. Januar 2016 fand in Goslar der 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag statt. In verschiedenen Arbeitskreisen diskutieren dort Juristen, Polizisten und Fachleute über Fragen des Verkehrsrechts. Am Ende stehen dann Empfehlungen an den Gesetzgeber, die dann nicht selten geltendes Recht werden. Zum Thema dieses Blog passten in diesem Jahr zwei Arbeitskreise, deren Ergebnisse ich hier kurz vorstellen möchte.

Der Arbeitskreis I beschäftigte sich mit der Blutentnahme im Verkehrsstrafrecht. Die Anordnung zu einer solchen Blutentnahme muss ein Richter treffen, was bei einem Standartdelikt völlig überflüssig erscheint. Zumal sich der Richter bei seiner Entscheidung ohnehin nur an den Angaben der Polizei, insbesondere dem Atemalkoholtest, orientieren kann. Folgererichtig fordert der Arbeitskreis die  Anordnungskompetenz der “Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft”, also der Polizei zu übertragen.

Ganz auf die Blutentnahme wird man kurzfristig aber nicht verzichten können. Der Arbeitskreis stellte fest, dass die Atemalkoholanalyse gegenwärtig noch kein ausreichendes Beweismittel zur Feststellung „absoluter“ Fahrunsicherheit ( 1,1 Promille als KFZ, 1,6 als Fahrrad Lenker) im deutschen Verkehrsstrafrecht ist. Er fordert die Bundesregierung auf, die Entwicklung weniger invasiver „moderner Messmethoden“ zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zu fördern.

Beim Arbeitskreis II ging es um die Frage ob  die MPU (umgangssprachlich “Idiotentest”) bereits unter 1,6 Promille vorgeschreiben werden soll. Hier scheint es zu regionalen unterschieden in der Auslegung des § 13 Fahrerlaubnisverordnung für eben diese Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zu kommen. Neben einer eindeutigen Formulierung der Rechtsgrundlage, votierte der Arbeitskreis aufgrund der Rückfallwahrscheinlichkeit für die Anordnung der MPU bei Kraftfahrzeugführern bereits ab 1,1 Promille. “Eignunszweifel” aufgrund einmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,1 Promille vermochte man nicht festzustellen. Auch die alternative Alkohol-Interlock statt MPU wurde verworfen.

Mit der Senkung der Hürde für die Anordnung für die Blutentnahme (AK I) und der früheren Anordnung einer MPU (AK II) stellt der Verkehrsgerichtstag 2016 richtige Forderungen an die Politik. Viele, in meinen Augen wichtige Probleme blieben aber auch in diesem Jahr außen vor. Denn noch immer können Tests auf Alkohol oder Drogeneinfluss an einer Person nur mit dessen Einverständnis durchgeführt werden. Wird ein Test abgelehnt, muss erst ein Verdacht auf einen Rauschmitteleinfluss begründet und dann über einen Richter eine Blutentnahme angeordnet werden. Aufgrund der stänig neuen Substanzen auf dem Drogenmarkt mit teils unbekannten Wirkungen und Wechselwirkungen ist das nur schwer möglich. Aktuell gerät der Unschuldige aber Aufgrund der Polizeikontrolle gesteigert-nervöse Verkehrsteilnehmer eher ins Visier als der polizeierfahren-abgebrühte Intensivtäter. In meinen Augen ist es jedem Verkehrsteilnehmer zuzumuten sich auch einem verdachtsunabhängigen Alkohol oder Drogenschnelltest zu stellen.

Foto: Blick von der Kaiserpfalz Goslar

01 Februar 2016

E-Smoke Image unter Druck

Zum beginn des neuen Jahres gerät das E-Smoke Image ordentlich unter Druck. In Köln explodierte eine E-Zigarette und der Verkauf an Jugendliche wird wegen Gesundheitsgefahren verboten.

Der 20-jährige Kunde, der durch die Explosion im Gesicht verletzt wurde und mehrere Zähne verlor, hatte die E-Zigarette online bestellt und direkt aus China bezogen. Das billige Plagiat einer amerikanischen Luxus-E-Zigarette war ohne Akku geliefert worden. Beim einlegen eines Akkus in einem Fachgeschäft in Köln flog das Gerät in die Luft. Während dieser Unfall durch die Marketingmaschienerie der E-Smoke Lobby noch in Richtung "kauft nur beim Fachhändler" zurechtgedeutet werden kann, ist das bei der nächsten Sache schon schwieriger.

Eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung kommt zu dem Ergebnis, dass E-Zigaretten und E-Shishas (unabhängig vom Nikotingehalt) gesundheitliche Risiken bergen. Als kurzfristige schädliche Effekte wurden Atemwegseinengungen, Reizungen im Rachen und Mundraum und trockener Husten nachgewiesen. Auch wenn es noch keine Langzeistudien gibt, geht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) davon aus, dass ein dauerhafter Konsum ebenfalls Schädigungen der Atemwege verursachen kann. Der Bundestag hat daher im Januar ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas beschlossen. Es sieht vor, dass die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren auch für diese neue elektronische Form der Rauchwaren gelten. Kurz gesagt, sie dürfen nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

Das Image von E-Smoke als gesundheitsschonenden Alternative zur Zigarette bröckelt zusehends. Auch wenn kein Tabak verbrannt wird und so nicht wie beim klassischen Rauchen hunderte giftige Substanzen freigesetzt und eingeatmet werden. Die im eingeatmeten Aerosol enthaltenen Stoffe sind alles alle als der Gesundheit des Menschen zuträglich. Liquids von E-Zigaretten enthalten hauptsächlich Propylenglykol, Wasser, Glyzerin, Ethanol, Nikotin und häufig verschiedene Aromastoffe. Liquids ohne Nikotin sind ebenfalls erhältlich. Einige im Labor untersuchte Liquids enthielten geringe Mengen an giftigen Substanzen wie tabakspezifische Nitrosamine und Diethylenglykol (DEG), in Ausnahmefällen wurden auch verschreibungspflichtige Medikamente (Wirkstoffe zur Behandlung von Übergewicht / Impotenz) gefunden.



Quellen: Kölner Stadtanzeiger und "rauchfrei-info.de" der BZgA

Foto: Fotolia.de (stryjek)

25 Januar 2016

11 Fakten zu Methamphetamin

1.) Im Jahr 1800 wird der Grundstoff Ephedrin erstmalig aus einer Pflanze isoliert, 1893 gelang die erste Synthetisierung von flüssigem Methamphetamin, 1919 trat der Stoff erstmals in Kristallform ("Crystal") auf, 1920 kam das erste Arzneimittel auf Ephedrinbasis als Mittel gegen Asthma Bronchiale auf den Markt, 1937 wird der erste Missbrauch und 1938 die erste Amphetaminpsychose beschrieben. Im selben Jahr beginnen die Berliner Temmlerwerke mit der industrielle Fertigung des Methamphetamin unter dem Namen „Pervitin“.

2.) Die „therapeutische Dosis“ von Pervitin lag bei 10 bis 30 mg am Tag. Schon diese Dosis war nicht ungefährlich und daher wurde es 1941 unter das Reichsopiumgesetz gestellt. Ein Crystal-Konsumenten nimmt heute mit 500 bis 3000 mg deutlich mehr Methamphetamin zu sich.

3.) Der 28jährige Boxer Jupp Elze, verstarb 1968 nach einem K.o. im Ring. Er hatte 150 Kopftreffer eingesteckt. Ohne Methamphetamin wäre er viel früher zu Boden gegangen und vielleicht nicht gestorben. Er gilt als Deutschlands erstes bekanntes Dopingopfer. Es dauert weitere 20 Jahre bis Methamphetamin verboten wird.

4.) Methamphetamin gehört wie Amphetamin zu den aufputschenden Drogen auch Weckamine genannt. Es wirkt nur wesentlich länger, stärker und schneller da es die Blut-Hirnschranke besser überwinden kann. Während die Wirkung einer Dosis („Line“) Amphetamin in etwa sechs bis acht Stunden anhält, kann der "Meth-Konsument" auf fast 20 Stunden „drauf sein“ hoffen.

5.) Durch die Ausschüttung der körpereigenen Botenstoffe Noradrenalin und Dopamin kommt es zu einer körperlichen Leistungssteigerung, verbunden mit einer Erhöhung von Puls, Herzfrequenz und Blutdruck. Im menschlichen Körper werden Mechanismen ausgelöst welche die Natur für Momente vorgesehen hat in denen der Mensch großen Gefahren ausgesetzt ist.

6.) Nach dem Konsum werden Schmerzempfinden, Hunger und das Schlafbedürfnis unterdrückt. Der Konsument empfindet ein gehobenes Selbstwertgefühl, eine gesteigerte Risikobereitschaft und Euphorie. Allerdings wird er auch sehr Nervös und entwickelt starken Rededrang. Besonders die Bewältigung von stupiden und monotonen Tätigkeiten fällt unter Methamphetamineinfluß leichter. Sowohl die Konzentration und Aufmerksamkeit als auch sexuelle Erregung und Leistungsfähigkeit können kurzfristig erhöht werden.


7.) Lanzeitfolgen des Konsum sind massive Schlaf- und Kreislaufstörungen. Magenschmerzen bis hin zum Magendurchbruch sind möglich. Charakteristisch sind auch die als „Crystal-Akne“ bekannten Entzündungen der Haut, Zahnverlust und Unterernährung. Dazu leiden Langzeitkonsumenten häufig an Krampfanfällen, Herzversagen, Paranoia sowie Leber- und Nierenschäden.

8.) Mitte der Achtziger veröffentlichte der radikale US-Chemiker Steve Preisler unter dem Pseudonym Uncle Fester sein Drogenkochbuch zum Heimgebrauch. Titel: „Secrets of Methamphetamin Manufacture“. Diese Anleitung zur Herstellung von Crystal, gilt als Initialzünder für die Verbreitung von Meth in den USA. Auch heute noch ist es im US-Buchhandel erhältlich.

9.) Bei der Herstellung von Meth entstehen hochgiftigen und explosiven Substanzen die immer wieder für heftige Unfälle sorgen. Sie fliegen einfach in die Luft oder die Lagerung der Ausgangsstoff im Kühlschrank neben Babybrei führt zur Vergiftung von Kindern.


10.) Ein grundsätzliches Problem beim weltweiten Monitoring (Beobachtung) des Methamphetaminkonsum ist die Kodierungen nach ICD-10. Diese Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet häufig nicht zwischen Amphetamin (wie Speed) und Methamphetamin (wie Crystal). Ein globaler statistischer Vergleich beim Methamphetaminkonsum ist so kaum möglich.


11.) In Deutschland gilt das Grenzgebiet zu Tschechien, also die Bundesländer Bayern und Sachsen, als besonders mit wachsendem Methamphetaminkonsum konfrontiert. Insgesammt wurden 2014 in Deutschland 73,2 kg Crystal sichergestellt. Obwohl das 5,3 % weniger als im Vorjahr war, stiegen die "Konsumentenpreise" im gleichen Zeitraum um 12,3 % an. Ein deutliches Zeichen das die Nachfrage steigt.

Bild: Cover von "Secrets of Methamphetamin Manufacture"

Quellen: